Gesetzl. Krankenkasse - Einkommensabfrage - was ist genau gemeint?

2 Antworten

Mit einkommen ist natürlich das Einkommen und nciht die Einnahmen (der Umsatz) gemeint.

Die Krankenkassen haben im Allgemeinen einen Mindestbeitrag, der für Personen, ohne, oder mit nur sehr geringen Einkünften ist.

Wenn man aber bei Dir eine Einkommensanfrage macht, wird man Dir den geringsten Beitrag für Deine Situation gewähren .

Bei der GKV wird das gesamte Einkommen Beitragsflichtig als Brutto. Als bei kap-Einkünften vor Steuern und Abgaben und Werbungskosten. Bei Einkünften aus Selbständigkeit nur der Gewinn vor Steuern. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Stromerzeugung (sind Einkünfte die Immobilien zuzuordnen sind) die Einkünfte als netto Einkommen abzüglich Abschreibungen und sonstiger Kosten (ähnlich Selbstständigkeit)