Zahlt der Vermieter eine vom Mieter selbstverschuldete Nodtienst-Rechnung?

Hallo zusammen,

ich bin seit 2021 Vermieter eines Hauses.

Die Mieter haben mich im Laufe des letzten Jahres häufig kontaktiert, dass etwas repariert werden müsse. Ich habe auch immer umgehend einen Handwerksbetrieb bestellt und die Mängel beseitigt. Das war unter anderem ein Defekt in der Mechanik des elektrischen Rollos mit Reparaturkosten in Höhe von 1200,00 €, Dachdeckerkosten in Höhe von 1150,00 € um das Dach von der Gartenhütte zu sanieren, Kosten über die Störung der Heizungsanlage (360,00 €), Wartungskosten der Heizungsanlage (250,00 €) und on top noch Notdienst-Kosten für die Heizungsanlage (320,00 €). Auch genau in der Reihenfolge.

Ich denke, mit den Dachdeckerkosten hat der Mieter nichts zu tun, eben so wenig wie mit der Störung und der Wartung der Heizungsanlage. Aber was ist mit den Reparaturkosten für die Jalousie und dem Notdienst für die Heizung?

Im Mietvertrag steht, dass bei mehreren Kleinreparaturen der Mieter 8 % von der Netto-Kaltmiete, aber max. 500,00 € pro Kalenderjahr selbst bezahlen muss.

Der Notdienst war meines Erachtens selbst verschuldet!! Die Mieter trocknen und lagern sehr viel Wäsche im Heizungsraum. Die Heizung ist raumluftabhängig. Der Kessel/Brenner war massiv verschmutzt durch Flusen, die offensichtlich von der Wäsche angezogen wurden. Deswegen konnte der Kessel nicht richtig zünden wobei es eines Tages immer zu Verpuffungen kam. Die Geräusche der Verpuffungen machten dem Mieter Angst. Sie würden sofort das Haus verlassen aus Angst vor einer Explosion. Ich habe aus dem Grund mittwochs Abends eine Heizungsfirma sofort dorthin bestellt, die erstmal den Kessel freiräumen musste!

1) Wer trägt nun die Notdienst-Rechnung?

2) Kann ich bei den hier angegebenen Reparaturen vom Mieter die Obergrenze von 500,00 € Beteiligung auf der Nebenkostenabrechnung verlangen?

Über fachgerechte Antworten würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus.

kostenübernahme, Reparaturkosten, Schadensersatzanspruch, Vermieterrecht
Küchenmonteure nicht aufgetaucht - müssen wir Ausfallkosten zahlen?

Hallo,

wir haben über Ikea eine Küche gekauft. Montiert werden sollte sie am 21.12. von Hansetrans. Als Startuhrzeit wurde uns ein Zeitfenster zwischen 07:00 und 11:00 Uhr genannt und wir sollten ca. 1 Std vor Ankunft angerufen werden. Die Monteure sind letztendlich nicht aufgetaucht und nun soll ich die Ausfallkosten für den Termin i.H.v. 1.300 EUR zahlen. Ist das rechtens?

Um 09:30 hatte ich noch keinen Anruf der Monteure erhalten, dass sie unterwegs sind. Also habe ich eine Mail geschrieben und gefragt, ob der Termin wie besprochen stattfindet und bin sicherheitshalber schon zur Baustelle gefahren. Hier waren schon 3 unserer Handwerker vor Ort. Bis 14:30 Uhr tauchte niemand auf, rief mich niemand an und auf meine 3 Nachfragen per Mail (eine Rufnummer gibt es nirgends zu finden) erhielt ich nur die Antwort die Monteure würden zwischen 07:00 und 11:00 Uhr kommen.

Von spätestens 08:00 bis 14:30 waren also Leute im Haus, die Haustüre war offen mit außen steckendem Schlüssel. Ich habe 3 Mails geschrieben mit der Info, dass noch niemand da war und jeweils meine Handynummer mitgeschickt und um Rückruf gebeten. Dann bin ich zu Ikea gefahren und habe dort nachgefragt. Man sagte mir, die Monteure seien da gewesen. Beweise gebe es nicht. Die Ausfallkosten für den Termin müsste ich nicht tragen.

Nun erhalte ich eine Rechnung in Höhe von 1.300EUR für den ausgefallenen Termin. Ikea besteht auf die Zahlung der Rechnung, trotz meiner Erklärungen und schriftlichen Nachweise. Ist das rechtens??

Danke!

kostenübernahme

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