Also es geht um diesen konkreten Fall: Eine Studentin wohnt zur Untermiete in München in einem großen Wohnblock ( 1 Zimmer + Küchen- und Badmitbenutzung). Die Vermieterin und sie wohnen in der Eigentumswohnung ihres Vaters - also beide Mädels zahlen Miete an den Vater der Vermieterin. Im gesamten Haus wurden die Fenster renoviert und nun soll der Anteil der Mieterin durch 2 geteilt werden. Ist das zulässig, das die Untermieterin einen Anteil an den Kosten bezahlen muss? ist das nicht Sache des Besitzers der Wohnung?
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