Versicherung erstattete Schaden möchte aber Rechnung nachträglich vom Nachkauf haben, Frage:

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei der schier unerschöpflichen Flut von neuen Handys und der technischen "Revolution" auf diesem Gebiet, wird es wohl kaum möglich sein, nach einer gewissen Zeit noch das gleiche Handy im Geschäft zu erhalten. Du hast von der Versicherung einen Geldbetrag erhalten, der deinen Schaden ersetzt und du hast dir dafür ein vergleichbares Handy gekauft. Wenn es etwas günstiger gewesen sein sollte, ist dies m.E. kein Grund für Regressforderungen der Versicherung. Offenbar wollen sie nur sichergehen, dass hier kein Versicherungsbetrug und du dir tatsächlich ein neues Handy gekauft hast!

Ich würde der Versicherung aber nur eine Kopie der Rechnung einsenden, denn das Original könnte für dich noch mal nützlich sein (Garantie, Gewährleistung).

anlog DerMakler das ist der alleinge Grund. Bin selbst als Makler tätig und kenne dieses Vorgehen. Die Entschädigung des alten Handys orientiert sich alleine an dem Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadens und ob es subventioniert war

Welches neue Handy und zu welchen Preis gekauft wird interessiert die Versicherung nicht. Sehr wahrscheinlich war das "alte Handy" zum Zeitpunkt der Anschaffung auch noch teurer als heute. Die Versicherung muss natürlich sicher gehen nicht höher zu regulieren als den ursprünglichen Kaufpreis, deshalb der Nachweis durch den Original-Kaufbeleg. Für Dich selbst kannst Du ja eine Kopie vom Kaufbeleg für den späteren Vergleich machen.