Muss ich für Lehrgänge bei abgebrochener Ausbildung bezahlen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Rückzahlungspflicht kann es nur geben wenn sie vertraglich vereinbart wurde. Wenn es nicht im Arbeitsvertrag steht und du nichts separat unterschrieben hast dann also nein.

Ich bin kein Arbeitsrechtler, aber würde vermuten dass eine Rückzahlungspflicht für Maßnahmen die im Rahmen einer IHK Ausbildung vorgeschrieben sind, vermutlich auch nicht wirksam wären.