Wegen Unterhalt keine Kostenübernahme für Wohnung?
Hallo Leute, bin etwas verzweifelt. Ich bin dringend auf der Suche nach einer Wohnung. Nach mehreren absagen habe ich nun einen Wohnungsangebot. Zu mir weiblich 22 Mutter von einem Sohn 8 Monate. Ich habe seid dem ich Mutter bin kein Unterhalt gefordert da mit Vater engen Kontakt herrscht. Arbeiten tue ich, bekomme noch Elterngeld 761€ nun zu meiner Frage
ich wollte eine kostenübernahme für die Wohnung. Miete 730 Euro Warm. Nun sagt das Jobcenter könnte ja sein das mit dem Geld vom Vater als Unterhalt Zahler. Das Geld doch reichen könnte. Evtl sollte ich Bzw müsste ich wenn ich will dass das Jobcenter Miete zahlt, Unterhalt beantragen. ABER ich muss in 3 Tagen schon den Mietvertrag unterschreiben. Und so ein Antrag geht sicherlich nicht in 3 Tagen durch. Meint ihr ich kann die Wohnung nun vergessen ? Brauche bitte Rat ??!!!
5 Antworten
Hallo MonkeyDe,
Ich habe seid dem ich Mutter bin kein Unterhalt gefordert da mit Vater engen Kontakt herrscht.
Der Kindesunterhalt vom Vater steht dem Kind zu. Deshalb darfst du (als Mutter) auf diesen Unterhalt nicht verzichten. Du musst ihn für euer Kind verwenden.
Das Jobcenter geht natürlich davon aus, dass du Unterhalt vom Vater deines Kindes bekommst.
Wenn der Vater deines Kindes keinen Unterhalt für sein Kind bezahlen will, kannst du einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.
,,,ich muss in 3 Tagen schon den Mietvertrag unterschreiben...
Bevor die Finanzierung der Miete deiner neuen Wohnung nicht geklärt ist, solltest du den Mietvertrag nicht unterschreiben.
Es wäre besser gewesen, wenn du vor der Suche nach einer neuen Wohnung deine finanzielle Situation (z. B. den Unterhalt vom Vater deines Kindes) geklärt hättest…
LG Emelina
Bevor man Staatliche Gelder fordert muss man alle anderen Quellen erschöpft haben. Der Staat stockt ja nur auf.
Wenn dir also Unterhalt zusteht, dann musst du ihn auch einfordern.
Wenn du so dicke mit deinem Ex bist dann wird er auch zahlen, aber bei Geld hört die Freundschaft ja bekanntlich auf, ich befürchte, wenn du dann forderst, wars das mit der Freundchaft.
"Ich habe, seitdem ich Mutter bin, keinen Unterhalt gefordert, da mit Vater enger Kontakt herrscht."
Sorry, aber diese Begründung verstehe ich nicht. Deinem Kind steht Unterhalt seitens des Vaters zu. Auf Kindes- und Betreuungsunterhalt zu verzichten, muss man sich leider auch leisten können - was bei Dir offenbar nicht der Fall ist. Was hat die Forderung von Unterhalt mit der Enge des Kontakts zu tun?
"Keiner geht arbeiten und bekommt zusätzlich noch 761 Euro ??."
Ich habe das genauso verstanden wie Xenia798 - Du schriebst doch selbst
"Arbeiten tue ich, bekomme noch Elterngeld 761€".
"Meint ihr ich kann die Wohnung nun vergessen?"
Ich fürchte, ja. Oder kann der Vater bis zur Klärung der Unterhaltsfrage die Miete übernehmen (falls der Vermieter das mitmacht)
Wenn du arbeiten gehst , + 761 Euro Elterngeld , + Unterhalt vom Kindsvater + Kindergeld , rechne das mal alles zusammen . Der Steuerzahler kann ja nicht für alles aufkommen .
Du hast vielleicht das Wort " nicht" vergessen (arbeiten tue ich nicht), woher sollen wir das denn wissen?
Zumal die Formulierung, Du würdest "noch" Elterngeld bekommen darauf hindeutet, dass es das Elterngeld zusätzlich zu etwas anderem gibt.
Lieber mal ordentlich schreiben, statt hier Leute anzumotzen.
Ich habe seid dem ich Mutter bin kein Unterhalt gefordert da
Wende Dich umgehen an das Jugendamt , die erstellen einen Unterhaltstitel im Namen des Kindes und D u musst auch keinen Unterhalt einfordern.
Die erledigen alles still und diskret
Keiner geht arbeiten und bekommt zusätzlich noch 761 Euro ??.. nur 761 und Kindergeld. Wären in meinem Fall 1011 Euro minus Miete am Ende würden mir nur ca 300 bleiben für Kind und mich..