Mietminderung weitergeben an Hausverwaltung möglich?

Meine Klingelanlage / Gegensprechanlage ist defekt.

Seit meiner sofortigen Meldung des Defekts (nach § 536c BGB) Anfang / Mitte Juni 2010, sind nunmehr mehr als 15 (in Worten fünfzehn!!!) Monate vergangen ohne das etwas entscheidendes passiert wäre. Ganz am Anfang war mal ein Elektriker da, aber leider ohne Erfolg.

Die Hausverwaltung hat mit mehrfach Termine versprochen, wann die Anlage repariert werden sollte. Diese sind alle nicht eingehalten worden!?! Es kam bis dato keiner mehr.

Event. sollte ich noch erwähnen, dass ich in einem Hochaus wohne (13 Stockwerke a 3 - 4 Wohneinheiten). Jedesmal wenn in anderen Wohnungen geklingelt wird, läutet es bei mir lautstark mit. Dank der "netten" Nachbarschaft geht das 24 Stunden täglich, rund um die Uhr und auch mit dauerläuten. Schlafen ist seit dem nicht mehr wirklich drin. Nicht mal mit guten Ohrstöpsel. Meine Nerven und meine Gesundheit sind am Ende (es gibt auch noch 2 nicht leise Dauerbaustellen am und ums Haus herum, bzw. seit 3 Monaten in der Wohnung über mir (07 - 22 Uhr) Renovierung mit rausstemmen der Wände etc. pp.).

Das "kleine" Problem in diesem Fall ist, dass mein Vermieter gleichzeitig mein Vater ist und ich diesem natürlich nicht die mögliche Mietminderung (habe ich schon recherchiert) auf's Auge drücken möchte.

Nun meine Frage:

Da es ja möglich ist die Minderung auch noch rückwirkend geltend zu machen wäre es diesem Fall nicht schlecht, wenn z.B. mein Vater diese ihm entstehenden Mindereinnahmen bei der Hausverwaltung geltend machen könnte.

Ist dies möglich?

Gibt es da entspr. Urteile?

Habe leider nix dahingehend gefunden :(

Danke im voraus für die die Antworten :)

Hausverwaltung, kostenübernahme, Mietminderung
Küchenmonteure nicht aufgetaucht - müssen wir Ausfallkosten zahlen?

Hallo,

wir haben über Ikea eine Küche gekauft. Montiert werden sollte sie am 21.12. von Hansetrans. Als Startuhrzeit wurde uns ein Zeitfenster zwischen 07:00 und 11:00 Uhr genannt und wir sollten ca. 1 Std vor Ankunft angerufen werden. Die Monteure sind letztendlich nicht aufgetaucht und nun soll ich die Ausfallkosten für den Termin i.H.v. 1.300 EUR zahlen. Ist das rechtens?

Um 09:30 hatte ich noch keinen Anruf der Monteure erhalten, dass sie unterwegs sind. Also habe ich eine Mail geschrieben und gefragt, ob der Termin wie besprochen stattfindet und bin sicherheitshalber schon zur Baustelle gefahren. Hier waren schon 3 unserer Handwerker vor Ort. Bis 14:30 Uhr tauchte niemand auf, rief mich niemand an und auf meine 3 Nachfragen per Mail (eine Rufnummer gibt es nirgends zu finden) erhielt ich nur die Antwort die Monteure würden zwischen 07:00 und 11:00 Uhr kommen.

Von spätestens 08:00 bis 14:30 waren also Leute im Haus, die Haustüre war offen mit außen steckendem Schlüssel. Ich habe 3 Mails geschrieben mit der Info, dass noch niemand da war und jeweils meine Handynummer mitgeschickt und um Rückruf gebeten. Dann bin ich zu Ikea gefahren und habe dort nachgefragt. Man sagte mir, die Monteure seien da gewesen. Beweise gebe es nicht. Die Ausfallkosten für den Termin müsste ich nicht tragen.

Nun erhalte ich eine Rechnung in Höhe von 1.300EUR für den ausgefallenen Termin. Ikea besteht auf die Zahlung der Rechnung, trotz meiner Erklärungen und schriftlichen Nachweise. Ist das rechtens??

Danke!

kostenübernahme
Wer bezahlt Haushaltshilfe bei starker gesundheitlicher Einschränkung ??

Folgender Fall: 46jährige Frau wird an der Lendenwirbelsäule in langwieriger Operation mit Metallteilen und Schrauben eine Wirbelversteifung durchgeführt. Nach 14 Tagen wird sie aus dem Krankenhaus entlassen.

Sie kann zuhause nichts machen, braucht mindestens eine Haushaltshilfe. Bei der Wohnung handelt es sich um ein gemietetes Einfamilienhaus.

Die Krankenkasse lehnt die Haushaltshilfe mit der Begründung ab, dass kein Kind unter 12 Jahren im Haushalt sei. Die vorliegenden Umstände seien nicht relevant. Ausserdem sei der Ehemann verpflichtet, die Hausarbeit zu leisten. Der Ehemann ist im Schichtdienst in einer Maschinenfabrik tätig !! Auch das ist nicht relevant.

Aufgrund eines langen Heilungsprozesses soll Pflegestufe 1 beantragt werden, um mit dem Pflegegeld von 225 € eine Haushaltshilfe zu bezahlen, ggf. auch Pflegeleistung. Die Pflegestufe ist fraglich, weil dafür verschiedene Kriterien von Bedeutung sind und es darauf ankomt, wie der Medizinische Dienst die Situation beurteilt....

Die frisch operierte Frau ist allein zuhause, kann für sich und im Haushalt nichts machen. Das nötige Kleingeld, eine Hilfskraft stundenweise selbst zu bezahlen, ist nicht vorhanden, schon garnicht über viele Monate.

Was kann sie noch versuchen, um Hilfe für die nächsten Monate zu bekommen und wer kommt für die Bezahlung infrage ?? Wer hat da eine kurzfristig umsetzbare Idee ??

Haushaltshilfe, kostenübernahme, krankenkasse, Krankenversicherung, Pflegekasse, Pflegeversicherung
Wegerecht, wie sieht es mit der Kostenübernahme der neuen Bepflasterung aus?

Hallo zusammen! Einmal von vorne ^^ Wir haben ein 2 Familienhaus von dem die zweite hälfte vor Jahren verkauft wurde und für unsere Hälfte wurde ein Wegerecht im Grundbuch erteilt mit der einfachen Vereinbarung der Instandhaltung (kehren, wischen, Unkraut etc.) Sommer 2013 Sind meine Eltern in diese haushälfte gezogen die bisher von meiner Oma allein bezogen wurde. Ebenfalls 2013November zogen unsere neuen Nachbarn ein in die zweite Hälfte und von da an fing die Hölle an. Der kleine Hof der zu unserem Hauseingang führt ist sogesehen das Grundstück der Nachbarin und wir haben das Wegerecht. Die nachbarin hat von Tag 1 uns zu verstehen gegeben, dass sie mit uns nichts zu tun haben möchte^^ Sie legte uns in den Briefkasten einen Putzplan in dem sie aber nur alle 3 Wochen auftaucht da sie ja nur zu zweit leben und bei meiner Oma 4 Personen leben, was eigentlich damit nicht gerechtfertigt werden darf da meine Oma 80Jahre, mein Bruder 11Jahre und mein Vater 50Jahre mit MS ähnlichen Krankheit und Behindertenausweis nicht als Vollwärtige Personen angesehen werden dürfen. Die nette Nachbarin schnitt unsere Klingel einfach durch mit der Begründung:"sie dachte diese wird nicht genutzt" Dann kamen weitere Briefe wie z.B die Öffentlichen Parkplätze werden von fremden genutzt( in dem Fall von mir) und sie hätten ja drei Autos und wir sollen Platz machen ( wir haben ebenfalls 3 Autos und eine Garage wie auch die Nachbarin) Mein Bruder soll aufhören mit dem Ball im Hof zu spielen und meine Oma soll gefelligst ihren Rollator nicht auf dem Podest oder im Hof stehen lassen.... Dann kündigte sie an, dass im Mai 2016 Pflasterarbeiten durchgeführt werden und der Hof wie auch der Treppeneingang komplett neu gemacht werden. Der Hof war noch in Ordung (einfach gepflastert), der Treppeneingang und das Podest waren zwar nicht mehr ganz so schön da die Fliesen schon uhralt waren und ein paar euch gerissen waren aber jo (keineswegs lebensgefährlich wie sie es beschrieben hat)! Nun kam gestern die Aufforderung 1900Euro innerhalb 2 Wochen zu überweisen. Berechnet hat die Gute uns ganze 66% vom Gesamtbetrag und Begründete diese wieder damit, dass wir ja zu 4. sind wobei ich der Meinung bin dies sei nicht rechtens, da wie oben genannt 3 von 4 nicht vollwärtig gezählt werden dürfen.. Pflastersteine und fliesen kosten 25Euro was auch günstiger gegangen wäre.. Wir wurden keine Sekunde in das Geschehen involviert und wurden nicht nach unserer Meinung gefragt! Sie kann doch nicht einfach alles entscheiden und uns dann zum zahlen auffordern? Zumal es deutlich günstiger gegangen wäre! Dass wir zahlen müssen befürchten wir schon aber was denkt ihr wie viel wir tatsächlich zahlen müssen?

kostenübernahme, Wegerecht
Werden die Fahrtkosten ersetzt oder nicht?

Hallo,

aufgrund meiner Wirbelsäulenversteifung (TH8 - L3), meiner Hyperkyphose von 34° und meinem Wirbelgleiten möchte ich gerne einen Schwerbehindertenausweis beantragen; deswegen habe ich mir in der Bücherei das Buch "Wie bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?" von Nikolaus Ertl und Horst Marburger ausgeliehen. Da steht:

Praxis-Tipp: Beachten Sie bitte unbedingt, dass Sie in einem solchen Fall (Anm.: Also wenn man zum zuständigen Leistungsträger muss) unter Umständen Anspruch auf Ersatz Ihrer Auslagen (Fahrtkosten) haben. Auch der Verdienstausfall wird in angemessenem Umfang erstattet. Allerdings erfolgt die Erstattung nur in einem Härtefall. Dies bedeutet, dass Sie beispielsweise im Einzelfall beweisen müssen, dass Sie - gegebenenfalls wegen Ihrer Behinderung - öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen konnten, sondern ein Taxi benutzen mussten.

Und:

§ 62 SGB I (also Paragraph 62 des Sozialgesetzbuches - 1. Buch) sieht vor, dass derjenige, der Sozialleistungen benatragt oder erhält, sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen muss, jedoch nur soweit es für die Entscheidung ünber die Leistung erforderlich ist. Wichtig: In einem solchen Fall haben Sie Anspruch auf Erstattung Ihrer Aufwendungen. Das Vorliegen eines Härtefalles muss hier nicht nachgewiesen werden.

Dazu hätte ich ein paar Fragen:

  1. Reicht als Beweis für einen Härtefall das Attest des Orthopäden, dass ich nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fahren kann, sondern einen Sondertransport brauche, da ich im Bus nicht stehen kann (die hätte ich nämlich schon)?
  2. Wenn ich zum Leistungsträger muss, bekomme ich die Fahrtkosten nicht immer ersetzt. Wenn ich zum Gutachter muss aber schon. Habe ich das so richtig verstanden?
  3. Mal angenommen, ich müsste doch mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren: Werden die Kosten für Bus-/Bahn-/Straßenbahn-/U-Bahn-Tickets bei der Fahrt zum Gutachter dann auch ersetzt oder gilt das nur für das Benzingeld?

Danke im Voraus.

LG, Bloodsuckerin

Geld, Arzt, Erstattung, kostenübernahme, Schwerbehindert, schwerbehinderung, Fahrtkosten, Kostenerstattung, Sozialamt
Zahlt der Vermieter eine vom Mieter selbstverschuldete Nodtienst-Rechnung?

Hallo zusammen,

ich bin seit 2021 Vermieter eines Hauses.

Die Mieter haben mich im Laufe des letzten Jahres häufig kontaktiert, dass etwas repariert werden müsse. Ich habe auch immer umgehend einen Handwerksbetrieb bestellt und die Mängel beseitigt. Das war unter anderem ein Defekt in der Mechanik des elektrischen Rollos mit Reparaturkosten in Höhe von 1200,00 €, Dachdeckerkosten in Höhe von 1150,00 € um das Dach von der Gartenhütte zu sanieren, Kosten über die Störung der Heizungsanlage (360,00 €), Wartungskosten der Heizungsanlage (250,00 €) und on top noch Notdienst-Kosten für die Heizungsanlage (320,00 €). Auch genau in der Reihenfolge.

Ich denke, mit den Dachdeckerkosten hat der Mieter nichts zu tun, eben so wenig wie mit der Störung und der Wartung der Heizungsanlage. Aber was ist mit den Reparaturkosten für die Jalousie und dem Notdienst für die Heizung?

Im Mietvertrag steht, dass bei mehreren Kleinreparaturen der Mieter 8 % von der Netto-Kaltmiete, aber max. 500,00 € pro Kalenderjahr selbst bezahlen muss.

Der Notdienst war meines Erachtens selbst verschuldet!! Die Mieter trocknen und lagern sehr viel Wäsche im Heizungsraum. Die Heizung ist raumluftabhängig. Der Kessel/Brenner war massiv verschmutzt durch Flusen, die offensichtlich von der Wäsche angezogen wurden. Deswegen konnte der Kessel nicht richtig zünden wobei es eines Tages immer zu Verpuffungen kam. Die Geräusche der Verpuffungen machten dem Mieter Angst. Sie würden sofort das Haus verlassen aus Angst vor einer Explosion. Ich habe aus dem Grund mittwochs Abends eine Heizungsfirma sofort dorthin bestellt, die erstmal den Kessel freiräumen musste!

1) Wer trägt nun die Notdienst-Rechnung?

2) Kann ich bei den hier angegebenen Reparaturen vom Mieter die Obergrenze von 500,00 € Beteiligung auf der Nebenkostenabrechnung verlangen?

Über fachgerechte Antworten würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus.

kostenübernahme, Reparaturkosten, Schadensersatzanspruch, Vermieterrecht