Darf die Hausverwaltung Fahrräder aus dem Keller entsorgen?

Hallo zusammen,

mein Freund und ich haben unsere beiden Fahrräder (so wie viele andere Hausmitbewohnende) in dem dafür vorgesehenen Fahrradkeller abgestellt und sie mehrere Wochen nicht benutzt. Vor nicht allzu langer Zeit haben wir bemerkt, dass an unseren Fahrrädern ein rot-weißes Flatterband hängt. Blöderweise haben wir es in der Eile nicht entfernt und die Tage darauf vergessen. Nun sind unsere Fahrräder verschwunden. Eine Hausmitbewohnerin hat mir geschrieben, dass die Hausverwaltung eine Ankündigung dazu gemacht hätte, im Kellerabteil herumstehenden Müll und "Fahrradleichen" zu entsorgen. Es seie wohl schon länger her - sie kann sich nicht genau erinnern, hat wohl aber auch mal ein Schreiben dazu erhalten. Obwohl wir fast täglich die Infos an unserer Hauspinnwand checken, haben wir eine derartige Ankündigung nie gesehen. Wir haben außerdem definitiv nie ein Schreiben von der Hausverwaltung erhalten. In unserem Haus hat jede Wohnung einen anderen Eigentümer - von unserem Vermieter haben wir auch nie eine Info bekommen.

Wir könnten es noch am ehesten nachvollziehen, wären unsere Fahrräder "Fahrradleichen" oder beschädigte Einzelteile, die wie "Müll" aussehen. Stattdessen handelt es sich aber um vollständige, teure Fahrräder, was uns sehr verzweifeln lässt. Sehr viele andere Fahrräder stehen noch dort - es wurden als scheinbar nur willkürlich einzelen Fahrräder entsorgt, wobei wir die Kriterien und die Vorgehensweise nicht verstehen.

Meine Frage ist, ob die Aktion der Hausverwaltung trotzdem rechtens ist und wir nun einfach "Pech haben", oder ob es vielleicht eine Möglichkeit gibt, dagegen vorzugehen?

Ich würde mich sehr über jeden Tipp und Hinweis freuen!

Diebstahl, Hausverwaltung, Mieter, mieterschutz, Mietrecht, Mehrfamilienhaus, Mieterrecht
Darf die Hausverwaltung darauf bestehen, bei Zuzug des Lebenspartners diesen mit in den Mietvertrag aufzunehmen?

Hallo Community,

wir erleben gerade eine riesen DIskussion mit der Hausverwaltung - folgende Sachlage:

  • Meine Freundin hat eine eigene Wohnung
  • Nun haben wir uns entschlossen, zusammenzuziehen und haben bei der Hausverwaltung eine Wohnungsgeberbescheinigung beantrag, diese auch ohne Probleme bekommen
  • Ich habe mich ordnungsgemäss angemeldet
  • Wochen später möchte nun die Hausverwaltung von mir noch Lohnbescheinigungen und Schufa Auskunft - ok, habe ich kein Problem damit, aber nur unter der Voraussetzung, dass dies nicht dazu führt, in Ihren Mietvertrag (der meiner Lebensgefährtin) mit einzutragen - denn wir wollen das nicht, wozu auch, schliesslich hat sie die Wohnung ja auch ohne mich bekommen, hat selbst die Kaution bezahlt und verdient selber genug Geld um diese auch eigenständig tragen zu können (Das ich mich selbstredend finanziell an der Miete Ihr gegenüber beteilige, ist selbstredend - das ist aber ein Agreement zwischen Ihr und mir)
  • Nun, nachdem wir Ihnen die gewünschten Dokumente noch nachgereicht haben, bestehen sie auf einmal doch auf einen Eintrag als gemeinsamer Mietvertrag

Meines Wissens nach kann der Vermieter nicht darauf bestehen, er ist um Erlaubnis zu fragen und das haben wir gemacht, was er auch mit Ausstellung der Wohnungsgeberbescheinigung getan hat. Gibt es hier einen Expertenrat? Besten Dank & VG Alex

Hausverwaltung, Mietrecht, Mietvertrag
Keine Gesetze gegen kriminelle/korrupte WEG-Verwalter!?

Ich habe 2012 eine Eigentumswohnung in Berlin gekauft und bin seit dem immer wieder geschockt wie Gesetze in Deutschland den "kleinen Mann" unterjochen/bestrafen und Kriminelle durch Luecken und "Gummipesetze" schuetzen. Waerend, zum Beispiel, in den USA der Staat Eigentuemer gratis schuetzt und das WEG Gesetz genau beschreibt und definiert ist, kann man in Deutschland fast alles komplett umgehen, es sei denn, man hat Nerven, Zeit und Geld ohne Grenzen fuer Anwaelte und Gerichte.

Einer der 13 Eigentuemer in unserer WEG hat mit Luegen, Faelschungen und Bestechungen seinen Freund,MSB, als unseren Verwalter bestimmen lassen, der wiederum mit Luegen, Faelschungen und Diskriminierung macht was ihm am meisten Geld und Kontrolle bringt.

Eigentuemer die gegen den Verwalter sind, werden einfach nicht zur ETV eingeladen, Vollmachten dieser nicht anerkannt und auf Versammlungen defamiert, ignoriert und "Mundtot" gemacht.

Einladungen werden genau 15 Tage vor Versammlung auf Wegen verschickt die garantieren, dass "unbequeme" Eigentuemer Sie nicht oder zu spaet erhalten. Der BGH rollt die Verantwortung auf den Eigentuemer ab.

Auf Versammlungen werden Vollmachten der korrupten Eigentuemer, die nicht einmal vorliegen von dem Verwalter muendlich akzeptiert.

Eine Beschlussanfechtung ist teuer und kostet viel Zeit und Nerven. Die Gerichte faellen Entscheidungen die man vom "Dritten Reich" erwarten wuerde, unter dem Schutz kaum vorstellbarer veralteten Gesetze. So ist zum Beispiel die Einladung zur WEG-ETV im Gesetz beschrieben, aber nicht was passiert wenn diesem Gesetz nicht gefolgt wird!!!

Eigentuemer belegen und verschliessen Gemeinschaftsraeume und der korrupte Verwalter tut nicht dagegen, im Gegenteil, er vermietet die Raeume ohne Beschluss fuer eine laecherliche Gebuehr.

Kann mir mal bitte einer sagen warum das "Land der Regeln, Gesetze und Ordnung" so krank ist?

Gesetz, Hausverwaltung, Recht, WEG, Gerichtsverfahren
Nutzungsentschädigung nach Verkauf ETW bis zur verzögerten Zahlung des Kaufpreises

Wir haben in 2010 unsere ETW verkauft, neu und hochwertig modernisiert.

Da die Käufer Nachwuchs erwarteten und ihre Mietwohnung schon kündigten, bevor überhaupt der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde, wurden wir quasi vom Makler gedrängt, die ETW schneller als geplant zu übergeben.

Beim Notarstermin war nicht klar, ob die "Verwalterin" noch dem Verkauf zustimmen dürfte, da sie ihr Amt niederlegte als wir selber in 2007 die ETW kauften, aber noch nicht Eigentümer dieser waren. Es wurde von ihr kein neuer Verwalter vorgeschlagen und gewählt, sie hatte sich aber bereit erklärt, sich weiterhin um die Außen-Belange zu kümmern.

Der Notar hat erst nach Beurkundung die Unterlagen zu dieser damaligen WEV, deren Termin wir nicht kannten, und an der wir ja sowieso noch nicht hätten teilnehmen dürfen, den Verwaltervertrag angefordert und mit der "Verwalterin" gesprochen. Herausgekommen ist, dass bei der Amtsniederlegung Fehler gemacht wurden, was uns dann beim Verkauf viel Ärger eingebracht hat.

Wir übergaben die ETW an die Käufer 2 Tage vorfristig am 10.6.10. Die Geldzahlung war am 15.6. vorgesehen. Das Geld kam aber nicht, weil wir nun erst die Einwilligung der anderen 5 Miteigentümer einholen mussten, und dies beim Notar notariell beglaubigt werden musste.

Eine Miteigentümerin verweiterte aus purer "Schikane" die Unterschrift und verzögerte den Prozess um Monate. Wir mussten in dieser Zeit einiges an Zeit, Kraft und Geld investieren, einige WEV einberufen, weil die "Querulantin" hier wiederum kleine Formfehler monierte.

Letztendlich wurde im Dez. 2010 eine Verwalterin gewählt. Nach strikter Einhaltung aller Fristen konnte sie im Jan 2011 endlich ihres Amtes walten und dem Verkauf unserer ETW zustimmen, so dass Mitte Feb 2011 endlich der Kaufpreis überwiesen wurde.

Da wir ein Haus gekauft, den Verkaufspreis der ETW mit in die Finanzierung aufgenommen hatten, kamen wir finanziell ziemlich in die Enge, da wir Zinsen für das Haus und auch den Kredit für die Wohnung zahlen mussten.

Die Käufer traten in der Zeit anwaltlich an uns heran und wollten von uns auch noch Bereitstellungszinsen haben, die ihre Bank ihnen schon ab Juli berechnete. Unser Anwalt schmetterte dies jedoch ab und forderte von den Käufern eine Nutzungsentschädigung für die bis zur Zahlung des Kaufpreises ja unentgeltlich genutzte ETW. Hier wiederum kam der Anwalt der Käufer mit Gegenargumenten. Es kam nicht einmal zu einem Entgegenkommen auf Käuferseite.

Unser Anwalt tut zz. nichts, argumentiert, dass die Forderung der Nutzungsentschädigung, die sein Vater, der den Fall zuerst in den Händen hatte, zu hoch angesetzt sei (ortsübliche Miete) und er recherchieren müsse, was es in dem Fall an konkreter Rechtsprechnung (mit rechtskräftigen Urteilen) gibt.

Was und gegen wen können wir hier etwas unternehmen? Hier wurden definitiv von einigen Seiten Fehler gemacht (Makler, Notar, WEG, Ex-Verwalterin) zu unseren Lasten.

Gibt es Urteile?

Bekommen wir doch noch Nutzungsentschädigung?

Eigentumswohnung, Hausverwaltung, Eigentümerversammlung, Wohnungsverkauf
Mietminderung weitergeben an Hausverwaltung möglich?

Meine Klingelanlage / Gegensprechanlage ist defekt.

Seit meiner sofortigen Meldung des Defekts (nach § 536c BGB) Anfang / Mitte Juni 2010, sind nunmehr mehr als 15 (in Worten fünfzehn!!!) Monate vergangen ohne das etwas entscheidendes passiert wäre. Ganz am Anfang war mal ein Elektriker da, aber leider ohne Erfolg.

Die Hausverwaltung hat mit mehrfach Termine versprochen, wann die Anlage repariert werden sollte. Diese sind alle nicht eingehalten worden!?! Es kam bis dato keiner mehr.

Event. sollte ich noch erwähnen, dass ich in einem Hochaus wohne (13 Stockwerke a 3 - 4 Wohneinheiten). Jedesmal wenn in anderen Wohnungen geklingelt wird, läutet es bei mir lautstark mit. Dank der "netten" Nachbarschaft geht das 24 Stunden täglich, rund um die Uhr und auch mit dauerläuten. Schlafen ist seit dem nicht mehr wirklich drin. Nicht mal mit guten Ohrstöpsel. Meine Nerven und meine Gesundheit sind am Ende (es gibt auch noch 2 nicht leise Dauerbaustellen am und ums Haus herum, bzw. seit 3 Monaten in der Wohnung über mir (07 - 22 Uhr) Renovierung mit rausstemmen der Wände etc. pp.).

Das "kleine" Problem in diesem Fall ist, dass mein Vermieter gleichzeitig mein Vater ist und ich diesem natürlich nicht die mögliche Mietminderung (habe ich schon recherchiert) auf's Auge drücken möchte.

Nun meine Frage:

Da es ja möglich ist die Minderung auch noch rückwirkend geltend zu machen wäre es diesem Fall nicht schlecht, wenn z.B. mein Vater diese ihm entstehenden Mindereinnahmen bei der Hausverwaltung geltend machen könnte.

Ist dies möglich?

Gibt es da entspr. Urteile?

Habe leider nix dahingehend gefunden :(

Danke im voraus für die die Antworten :)

Hausverwaltung, kostenübernahme, Mietminderung
kann ich den wiedereinbau eines gaszählers selbst über die gasgag beantragen?

hallo, vor 4 jahren ließ ich meinen gaszähler ausbauen. nun beschloß ich auf gas zurück zu kehren - ich erkundigte mich überall und bekam ab und zu dieselbe antwort, aber im großen und ganzen sagte jeder was anderes zur vorgehensweise - auch meine hausverwaltung, die bekannt dafür ist, alles zu ignorieren (auch mängel), wenngleich sie telefonisch erstmal bemüht tun.seit 2 monaten nicht mehr wohne sondern hause wie ein messi - aber der hat meist wenigstens noch ein sitzplatz irgendwo (küche ausgebaut, decke gespachtelt u.gestrichen, wz-möbel verkauft, u.whg voll mit material und werkzeug: betreten auf eigene gefahr, kaffee u. nahrung nur noch im stehen-überall nur noch dreck und mief. denn die ganze whg. mache ich neu -allein!) ich dreh fast durch. ein haustechniker war vergangene woche da, er hätte auch die leitung auf dichtheit prüfen können, wenn er davon gewußt hätte und wollte gleich einen nachtermin machen,um dann auch gleich diese gassteckdose zu stetzen. aber was ist mit dem gaszähler? er telefonierte und meinte, den müsse die HV neu beantragen. nichts passiert! kann ich jetzt selbst aktiv werden?jeder tag verzögerung kostet mich geld und nerven. ich hätte einfach machen sollen-sagt inzwischen jeder-ehrlichkeit wird wieder bestraft. ich wollte nur ein "ok" -kein geld.ich verzweifle, wollte in 4 wochen wieder etwas arbeiten u.pflege meine meine mom... dank im voraus!

Hausverwaltung, Mietrecht

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