Forderung von zu unrecht gezahlte Leistungen nach 11jahren?

2 Antworten

Nein, der ist nicht verjährt. Zwar verjähren Ansprüche aus dem öffentlichen Recht in kurzer Zeit.

Wenn eine Forderung aber in Form eines Verwaltungsakts (Bescheides) festgesetzt wurde, dann beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre. Das steht sowohl im SGB X als auch im Bundesverwaltungsverfahrensgesetz. Die Forderung ist also erst im Jahre 2041 verjährt.

Leider kann ich Dir keine bessere Antwort geben.

Trotz Verwaltungsakt - warst Du damals bereits volljährig?

Desweiteren - wie kann das JC die Zustellung dieses Rückforderungsbescheides belegen? Wurde das belegt?

Mit welcher Anschrift wurde der Bescheid damals erstellt - hast Du zu diesem Zeitpunkt dort gelebt?