Unzulässige Forderung von Coeo Inkasso/Monika Mumm. Was tun?

2 Antworten

Habt ihr irgendwelche Tipps oder Erfahrungswerte, die ihr mit mir teilen könnt, um diesem Mist ein Ende zu bereiten?

Wenn es keine Forderung gegen eines der unter dieser Anschrift lebenden Familienangehörigen ist - erst gar nicht mehr reagieren.

Eine Reaktion ist erst dann zwingend erforderlich , wenn ein Mahnbescheid eintrifft - dann muss die dort namentlich benannte Person binnen der vorgeschriebenen 14-tägigen Frist Widerspruch erhaben - bzw. sich auf eine u.U. /evtl. zwischenzeitlich eingetretene Verjährung berufen .... oder man schickt den Bescheid an das Amtsgereicht zurück - mit dem Vermerk - Empfänger unbekannt verzogen.

Grundsätzlich dürfte ihr fremde Briefe gar nicht aufmachen... Habt ihr noch Kontakt zu dem angeschriebenen (angeblichen) Schuldner? Wenn nein, ist die Sache relativ einfach: Alle Briefe, die an diese Person adressiert in eurem Briefkasten landen, schickt ihr ungeöffnet (!) wieder an den Absender zurück mit dem Vermerk "unbekannt verzogen". Das gilt im Zweifelsfall auch für Gerichtspost.

Ich persönlich würde zusätzlich zur Dokumentation immer ein Foto eine Kopie des geschlossenen Umschlags inkl. Vermerk aufbewahren.

Ich sehe keinen weiteren Grund, mit dem Gläubiger oder dessen Beauftragen irgendwie zu korrespondieren. Ihr habt denen den Sachverhalt mitgeteilt, damit ist gut. Jeder weitere Kontakt kann nur schädlich sein,

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche