Bezug Alg 1 für letztes Jahr?

Hallo zusammen, ich bin nach Kündigung durch den Arbeitgeber letztes Jahr zum 06.02. arbeitslos bzw. Arbeitssuchend geworden, habe mich umgehend und fristgerecht entsprechend arbeitssuchend gemeldet alle Unterlagen wie benötigte Arbeitsbescheinigungen etc. eingereicht der Antrag auf alg 1 wurde online über die App eingereicht jedoch habe ich bis heute keinen Cent von der Agentur für Arbeit bekommen. -Ich habe damals eine Einladung erhalten der ich aufgrund von Zugangsbeschränkungen (2G) nicht nachkommen konnte, dann habe ich eine Folgeeinladung erhalten der ich durch Änderung der Umstände nachkommen konnte, diesen Termin habe ich auch wahrgenommen, zwischenzeitlich habe ich auch die Aufforderung zum Besuch einer Maßnahme erhalten der ich jedoch nicht nachgekommen bin, als ich den Berater letztes Jahr dann persönlich gesprochen habe haben wir mündlich vereinbart dass ich keine Maßnahme besuchen muss vorausgesetzt ich bewerbe mich auf von ihm zugesandte Vermittlungsvorschläge womit ich völlig einverstanden war, jedoch habe ich nach diesem Termin nichts mehr von ihm gehört weder Vermittlungsvorschläge noch irgendwelche Bewilligungen o. ä. Auf schriftliche Nachfrage wie es denn um meinen Antrag steht hieß es „man habe keinen Antrag gefunden“ Ich bin seit 24.10.22 wieder beschäftigt nun stellt sich mir die Frage ob ich für den Zeitraum in dem ich arbeitslos war ein Anspruch zusteht und dieser geltend gemacht werden kann. Außerdem wäre es interessant zu erfahren ob ich Anspruch auf Schadensersatz o. ä. habe da mir durch den Umstand auch massig Schulden entstanden sind (ich habe meine Wohnung verloren!, Verträge etc. konnten nicht gezahlt werden,…)

Agentur für Arbeit, Arbeitslosengeld, Sozialrecht
ALG I und ESt-Erklärung

Ich bin irritiert. Im letzten Jahr wurde mein Arbeitsvertrag nach dem 31.07. nicht verlängert. Da ALG I eine Lohnersatzleistung ist, bin ich dieses Jahr verpflichtet, eine ESt-Erklärung abzugeben. Also versuche ich gerade zu verstehen, wo ich die relevanten Beträge eintrage.

Über den Hauptbetrag, also wieviel ALG I ich bekommen habe, habe ich einen Leistungsnachweis vom Arbeitsamt bekommen. Ich nehme an, dass dieser Betrag in Zeile 27 in der Anlage N kommt. Soweit ist das relativ einfach.

Nun lese ich ich aber an vielen Stellen, dass man auf ALG I keine Steuern zahlt. In meinem ALG I-Bescheid steht aber, dass vom Bemessungsentgelt die Sozialversicherungspauschale von 21% abgezogen wurde, und dann noch XXX EUR "für die Lohnsteuer, die im Jahr des Anspruchs entstand" + XXX EUR für den Solidaritätszuschlag. Daraus ergibt sich dann das tatsächliche Leistungsentgelt. So steht es auch im Berechnungsbeispiel für ALG I auf Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_(Deutschland)#BeispielzurBerechnungdesArbeitslosengeldes) - hier werden täglich 29,58 Lohnsteuer abgezogen.

Ich nehme an, dass das mit Steuerprogression zu tun hat und glaube auch, diesen Begriff zu verstehen, aber wo gebe ich jetzt in der ESt-Erklärung den Betrag an, der bei mir täglich von der ALG I abgezogen wurde?

Bitte sagt mir nicht, ich soll Elster verwenden oder irgendein Programm - ich bin auf einem Mac mit 10.6 und Java 6, da geht's leider nicht. Ich fülle die Formulare online aus und drucke sie nachher aus.

ALG II, Arbeitslosengeld, einkommensteuer, Steuererklärung

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