Wohnungskauf: Makler schriftl. "Kaufzusage" mit Frist. Muss ich mir sorgen machen?
Hallo,
ich weiß, ich stelle grad viele Fragen, aber es ist für mich ein wichtiges Thema, ich will mich ja in der neuen Wohnung freuen.
Ich hatte letzte Woche Do zu einer Wohnung zugesagt. Der Makler hat mir daraufhin einen Vertrag zugeschickt, der versichert, dass ich das Objekt kaufe und dies notariell bestätigt wird. D.h. es ist ein Vertrag zwischen mir und Makler, dass er die Wohnung nicht weiter vermittelt. Allerdings hat er eine Frist bis zum 04.08.2010 gesetzt.
Diese Frist bereitet mir grad Kopfschmerzen. Vor allem weil ich vom 25.07.-30.07. und vermutlich auch vom 02.08.-05.08. jeweils auf Dienstreise bin. Ich bin grad erst dabei überhaupt die passende Finanzierung zu finden, wie soll es da noch mit dem Notar zeitlich klappen?
Der Makler geht vom 06.08. - 20.08. in den Urlaub, muss ich nun fürchten, dass wenn wir bis zum 04.08. keinen Notartermin hatten, ich die Wohnung nicht erhalte?
Gibt es Notare die eventl. auch am WE tätig sind? Glaub es zwar nicht, aber frage lieber mal nach :)
2 Antworten
Ich gebe meinem Vorredner Recht. Der makler tut dies, um Druck auszuüben. Er will ein Geschäft abwickeln. Nicht mehr und nicht weniger. Aus eigener leidlicher Erfahrung mit Maklern kann ich dir nur sagen: Ruhe bewahren!!!
Es gibt solche und solche. Wir haben auch solch dubiose auf unserer Haussuche kennengelernt, die schon von isch aus einen Termin beim Notar für eine unterschrift unter den Kaufvertrag gemacht haben. Unser Notar rief uns dann völlig verdutzt an. Wir guckten auch ganz schön dumm, weil wir mit der Finanzierunhg auch noch nicht so weit waren. Mann will ja doch alles ganz genau haben. Einen Vorvertrag mit dem Makler halte ich für bedenklich, zumal du das Geschäft ja eigentlich mit dem Verkäufer abwickelst und der Makler meines Wissens nach nur für die Vermittlung des Hauses zuständig ist, aber nicht für die Vertragsabwicklung. Dafür müssen sich Käufer und Verkäufer einig sein und das notariell beglaubigen lassen.
Nach herrschender Meinung ist der Immobilienmakler häufig ein selbstständiger Gewerbetreibender, der neben der Anmeldung seines Gewerbes in jedem Fall einer behördlichen Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung zur Ausübung seiner Tätigkeit bedarf.
Diese Erlaubnis umfasst: - die Vermittlung des Abschlusses (Vermittlungsmakler) oder - den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss (Nachweismakler)
von Verträgen über - Grundstücke / Immobilien, - grundstücksgleiche Rechte, - vermietete Wohnräume und gewerbliche Räume.
Wenn dich die wohnung wirklich interessiert, dann versuche, dich mit ihm zu einigen. Sollte aber auch nur ein kleiner Punkt nicht zu deiner Zuefriedenheit sein, dann wende dich von dem Objekt ab. Bei uns war es so, dass der Makler uns im Nachhinein noch ein paar Mal angerufen hat, weil er doch "so viele" Interessenten hatte.
Gekauft haben wir ein ganz anderes Haus und sind damit sehr zufrieden. Allein der Umstand, dass es von privat verkauft wurde, war für uns ein Riesenplus. Alles ohne Probleme und beide Seiten waren glücklich.
Die Frist setzt der, um zu verhindern, dass es sich eventuell zulange hinzieht und er andere Käufer verliert/verärgert.
Wenn ihm das mit den Reisen gesagt wird udn Du noch in der kommenden Woche einen Baufinanzierungsmakler an die Sache ransetzt, kann es schon noch klappen, das ihr am 5. 08. gegen abend einen Notartermin machen könnt.
Ich würde auf keinen Fall einen Vertrag machen, ohne die Finanzierungszusage zu haben.
Die Kosten bleiben alle an Dir hängen.