Erstmalige Steuererklärung nach Wohnungskauf?
Hallo,
bisher wurde noch keine Steuererklärung gemacht. Es wurde der betriebliche "Lohnsteuerjahresausgleich" angenommen und nicht weiter verfolgt.
Nun hat sich aber die Lage grundlegend verändert.
Im Dezember 2022 wurde eine Wohnung (gebraucht, Baujahr 1993) gekauft. Notartermin war noch im Dezember 2022, Eigentumsübergang aber erst im Januar 2023.
Ab Anfang Januar 2023 wurde die Wohnung vermietet. Schuldzinsen fallen keine an, da die Wohnung mit allen Barmitteln der Familie (Opa´s, Oma, usw.) bezahlt wurde.
Kaufnebenkosten sind sowohl in 2022 (Notarkosten, Kaufpreis), als auch 2023 (Grunderwerbssteuer, usw.) angefallen.
Lohnsteuerklasse I, ledig, kinderlos.
Die Steuererklärung würde ich, wenn es geht, selber machen wollen, ohne Steuerberater.
Meine Fragen:
1. Muss, bzw. soll für 2022 eine Steuererklärung abgegeben werden, wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt?
2. Wenn eine Erkläung für 2022 abgegeben werden muss, wie wird hier mit den Kosten für die Wohnung verfahren?
3. Wie läuft es mit der Abschreibung für die Wohnung, für 2022 und dann ab 2023?
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Herzliche Grüße aus
Bayern
1 Antwort
Anschaffungszeitpunkt ist der Übergang von Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren, dieser Zeitpunkt ist i.d R. Im Vertrag bestimmt. Wenn Du das mit "Eigentumsübergang" meinst, ergibt sich keine Notwendigkeit für eine Steuererklärung für 2022.
Alle aufgezählten, in 2022 oder 2023 gezahlten Kosten gehören zu den Anschaffungskosten (AK).
Diese sind aufzuteilen auf die AK des Grund und Bodens und der Wohnung. Nur letztere sind abschreibungsfähig, gem. § 7 Abs.4 Nr.2b EStG auf 50 Jahre, im Erstjahr monatsgenau - sollte also der Übergang von Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren im Februar 2023 gewesen sein, 11/12 von 2 % des anteiligen Kaufpreises.
Die Aufteilung KANN mit Hilfe der Arbeitsshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises des Bundesfinanzministeriums durchgeführt werden.
@Privatiet59 "02. Oktober"
Nein. Der 02. Oktober 2023 ist die Frist für die Steuererklärung 2022.
Die Frist für die Steuererklärung 2023 ist der 02. September 2024 (die Corona-bedingten Verlängerungen werden langsam wieder zurückgefahren).
PS: Was Du offenbar gerade auch gemerkt hast, denn Du hast es gelöscht 🙃
Vielen Dank für die tolle Erklärung.
Die Wohnung ging mit Lasten und Nutzen im Januar an mich über. Also die Abschreibung dann 12/12, voll...?
Die Steuererklärung für 2023 muss dann bis September 2024 abgegeben werden?