Erstmalige Steuererklärung nach Wohnungskauf?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Anschaffungszeitpunkt ist der Übergang von Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren, dieser Zeitpunkt ist i.d R. Im Vertrag bestimmt. Wenn Du das mit "Eigentumsübergang" meinst, ergibt sich keine Notwendigkeit für eine Steuererklärung für 2022.

Alle aufgezählten, in 2022 oder 2023 gezahlten Kosten gehören zu den Anschaffungskosten (AK).

Diese sind aufzuteilen auf die AK des Grund und Bodens und der Wohnung. Nur letztere sind abschreibungsfähig, gem. § 7 Abs.4 Nr.2b EStG auf 50 Jahre, im Erstjahr monatsgenau - sollte also der Übergang von Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren im Februar 2023 gewesen sein, 11/12 von 2 % des anteiligen Kaufpreises.

Die Aufteilung KANN mit Hilfe der Arbeitsshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises des Bundesfinanzministeriums durchgeführt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung
thorwest 
Fragesteller
 03.09.2023, 15:33

Vielen Dank für die tolle Erklärung.

Die Wohnung ging mit Lasten und Nutzen im Januar an mich über. Also die Abschreibung dann 12/12, voll...?

Die Steuererklärung für 2023 muss dann bis September 2024 abgegeben werden?

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Eifelia  03.09.2023, 16:03
@Privatier59

@Privatiet59 "02. Oktober"

Nein. Der 02. Oktober 2023 ist die Frist für die Steuererklärung 2022.

Die Frist für die Steuererklärung 2023 ist der 02. September 2024 (die Corona-bedingten Verlängerungen werden langsam wieder zurückgefahren).

PS: Was Du offenbar gerade auch gemerkt hast, denn Du hast es gelöscht 🙃

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