Wohnung aufteilen nach Trennung (unverheiratet)?
Hallo zusammen,
bei folgendem Fall benötigen wir Informationen wie dies zu handhaben ist.
Meine Exfreundin und ich haben uns getrennt kürzlich, nun haben wir vor 2 Jahren eine Eigentumswohnungen gekauft (548.000€) in der wir bis dato auch zusammen wohnten. Jetzt nach der Trennung bin ich ausgezogen und sie wohnt nach wie vor darin.
Alle Kosten Kredit + Wohngeld + Rücklagen bei der Hausverwaltung sind 50/50 geteilt worden, wir stehen auch 50/50 im Grundbuch drin und das Darlehen bei der Bank ist auch zu 50/50 aufgeteilt.
Sie würde die Wohnung mir gerne abkaufen bzw meinen Anteil überschrieben bekommen. Da habe ich auch nichts dagegen, nur drängen sich uns einige Fragen auf!
Kredit müssten wir auf Sie überschreiben lassen, geht das so einfach und was kostet das ca?
Erhalte ich eine Art entschädigung für das Abtreten meines 50% Anteils der Wohnung ? (Die Wohnungen ist ca 10% mehr Wert als zum Kauf)
Was passiert mit meinen eingezahlten Einlagen bei der Hausverwaltung?
Was kostet der Notar wenn wir dies auf sie schreiben lassen?
Gibt es weitere Kosten die wir berücksichtigen müssen?
Wir sind uns einig das niemand einen finanziellen Vorteil oder Nachteil haben soll, daher würden wir gerne den rein geschäftlichen und fairen Weg wählen.
Sind äußerst dankbar für Hilfe!!
3 Antworten
Dann ist vermutlich die beste Lösung sie kauft dir die Wohnung zu einem fairen Preis ab.
Das heißt ihr könntet den aktuellen Verkaufswert (inkl den Rücklagen bei der HV) nehmen und davon die Restschuld abziehen. Dann habt ihr den Wert der Wohnung und 50% davon wären dann der Kaufpreis für deine Hälfte. Aber so lange ihr euch einig seid könnt ihr den Preis auch anders festlegen. Nur sollte er nicht unrealistisch zu niedrig sein, dann könnte Schenkungssteuer anfallen.
Kosten fallen für den Notar, das Grundbuch und für die Grunderwerbsteuer an. Wenn ihr euch absolut einig seid, lohnt es sich vlt mit einem Steuerberater zu sprechen wie man das ganze steuersparend gestalten kann. Auf jeden Fall solltet ihr Möbel etc separat aufführen, auf den Teil des Kaufpreises fällt dann keine GE Steuer an.
Achja..damit du aus dem Kredit heraus kommst muss die Bank zustimmen. Mit der solltet ihr also alles vorab abstimmen. Wenn das Einkommen deiner Ex hoch genug ist, sollte das aber machbar sein.
Ja schon, wobei das was du bisher gezahlt hast ja auch Zinsen bei haltet. Vereinfacht würde ich den möglichen Wert so ausdrücken: (aktueller Wert - aktuelle Restschuld) * dein Anteil in %
Dazu kämen dann noch Abweichungen beim Eigenkapital, falls ihr das in einem anderen Verhältnis eingebracht habt als den Kredit
Du kannst ihr deinen Teil überschreiben lassen und du müsstest 50 % des Kaufpreises ausgezahlt bekommen. Den Zugewinn (wenn der Kaufpreis 10 % höher ist) musst du versteuern.
Wieso sollte sie ihm 50 % des Kaufpreises auszahlen, wenn sie doch seinen Teil des Darlehens übernimmt?
Mit "Zugewinn" meinst Du vermutlich einen eventuellen Spekulationsgewinn?
Die allererste Frage solltest Du der Bank stellen:
Würde die Bank einer Schuldhaftentlassung für Dich zustimmen? Reicht die Bonität der Ex wirklich dafür aus? Welche Gebühren entstehen bei dieser Bank dafür, oder wird Vorfälligkeitsentschädigung fällig?
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Nun, die Kosten werden wir in Erfahrung bringen und wenn ich dich richtig verstanden habe, dann wäre der Preis zu der ich ihr meinen Anteil verkaufen kann wie folgt (Ich mache es mal ganz simpel):
Mein Anteil des Kredites - den Anteil den ich bereits bezahlt habe = Restschuld mein Anteil
Restschuld mein Anteil + Wertsteigerung der Immobilie + Einlagen HV = Verkaufspreis meines Anteils der Wohnung
Sehe ich das soweit richtig?