Was passiert mit einer Eigentumswohnung wenn das Haus abgerissen wird?

1 Antwort

Mit gegangen, mit gehangen.

Von wem sollte man denn den aktuellen Wert gezahlt bekommen? Teil der Eigentümergemeinschaft ist man ja selber. Dann müßte man an sich selber zahlen.

Der Abriß müßte aber ohnehin einen Rechtsgrund haben.

Es kann sein, dass der Abriss wegen Baufälligkeit von den zuständigen Behörden angeordnet wird. Dagegen könnte die WEG natürlich Rechtsmittel einlegen. Verliert sie, sieht es mit Entschädigung schlecht aus. Abrißreife Gebäude haben keinen Wert.

Die WEG müßte das einstimmig beschließen, wobei die Zustimmung widerborstiger Miteigentümer gerichtlich erzwungen werden könnte.

Der Anteil am Grundstück und dessen Wert verbleibt auf jeden Fall.