Verzockt

Einleitung: Hingerissen von meinem unverbesserlichen Zockertrieb habe ich im letzten Jahr u.a. einige Positionen Optionsscheine erworben, die bei Fälligkeit entweder total wertlos waren oder mit noch 0,001 € (in Worten: ein Zehntel Cent) pro Stück verkauft werden konnten. Im letzteren Fall ist die Differenz zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten jeweils in meinem bei der Bank geführten "Verlusttopf" gelandet.

In den übrigen Fällen hat mir die Bank lediglich ein freundliches Schreiben geschickt und mitgeteilt, dass die Wertpapierposition aus dem Depot wegen totaler Wertlosigkeit ausgebucht worden ist.

In beiden Fällen ist das Geld weg - so weit, so gut. Bei dem, was im Verlusttopf landet, kann ich aber wenigstens, falls mal wieder fette Jahre kommen sollten, noch gegen spätere Gewinne aufrechnen. Die Totalverluste hingegen tauchen nirgends auf und auch das Finanzamt erfährt nicht automatisch davon.

Fragen: Sind auch diese Totalverluste, bei denen die Papiere einfach ausgebucht werden und die Anschaffungskosten sozusagen im Sande versickern, einkommensteuerlich irgendwie verwertbar? Ich denke ja spontan an (negative) Gewinne aus Veräußerungsgeschäften (§ 20 Abs. 2 EStG), aber da zuckt meine Bank mit den Schultern und sagt: Geht wohl net, eine Veräußerung hat ja gar nicht stattgefunden, die Papiere sind einfach von einem schwarzen Loch aufgesogen worden.

Da regt sich in mir wiederum etwas Ärger, hervorgerufen durch sich aufdrängende Analogien zu anderen Einkunftsarten. Wenn ich z.B. an einer Kapitalgesellschaft beteiligt bin, die pleite geht, ist meine Einlage auch weg, aber über § 17 EStG kriege ich den Verlust in meine Steuererklärung. Wieso soll es bei Veräußerung zum Preis von nahezu Null möglich sein, aber bei Verlust durch Totalnull nicht - klafft da nicht eine ausfüllungsbedürftige Lücke im Gesetz?

Wertpapiere, Kapital, Steuererklärung, Verlust, Wertpapierdepot
Vollmacht übers Wertpapierdepot der Eltern - rechtliches Problem der Vermögensverwaltung?

Hallo,

ich habe (im Auftrag meiner Eltern) eine Vollmacht über deren Wertpapierdepot bekommen, das heißt, ich kaufe und verkaufe für diese in deren Auftrag auch Wertpapiere und überwache das Depot bzw. die Anlagen.

Das ganze ist bei einer online-Bank, wo die Kunden ihre Entscheidungen bezüglich Käufe und Verkäufe selbst tätigen und sich selbständig die Informationen einholen.

-> Ich würde dann quasi Kauf- und Verkaufentscheidungen und Mit-Beratung für meine Eltern machen (in deren Auftrag), zum Teil abgesprochen, zum Teil habe ich da sehr freie Hand weil klar ist was die Anlageziele sind und welche Risiken eingegangen werden dürfen. Sie meinen ich könne das viel besser als sie selbst und ich könne das auch besser als die Bank, wo sie vorher immer waren und nicht mehr hin wollen. Sie selber wollen und können sich nicht mehr so tief damit beschäftigen um das selbst zu machen (Anlageprodukte, Information) und sie wollen auch keinen Fremden (außerhalb der Familie) da mehr dran rumfuhrwerkeln lassen.

Nun ist es aber so: Ich bin kein zugelassener Vermögensverwalter. Ich habe zwar eine Ausbildung im Bereich Finanzen und Wirtschaft und mich privat auch sehr in die Thematik Wertpapiere eingearbeitet, aber im Grunde habe ich nur die Vollmacht über deren Depot und Konten.

Bringt mich dieser Sachverhalt in rechtliche Schwierigkeiten? (Mit einer Vollmacht selbständig Kauf- und Verkaufentscheidungen für andere übernehmen, und diese quasi vorher zu "beraten")

Das ganze spielt sich wirklich nur im engsten innerfamiliären Rahmen ab unter 3 Personen und ich bekomme da auch keine Vergütung dafür. Ich habe auch nicht vor noch weitere "Kundschaft" an Land zu ziehen.

VG, Mogli

Wertpapiere, Familie, Investment, Vermögensverwaltung, Vollmacht, Wertpapierdepot

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