Fam. kasse verlangt von volljährigem Kind Vollmacht der Eltern, um den Schriftverkehr zu übernehmen

Hallo,

folgende Frage: Ein Kumpel von mir ist mittlerweile 22 und bekommt Kindergeld, da er in der Ausbildung ist. Bisher lief der Schriftverkehr zw Familienkasse und Eltern des Kindes. Da diese aber nun das Interesse verlieren, und der Familienkasse keine Auskunft mehr geben wollen, die aber benötigt wird, hat der Sohn einfach unter Angabe des Sachverhalts und Kindergeldnummer an die Familienkasse geschrieben. Auch seine Adresse hat er notiert.

Das Antwortschreiben der Familienkasse ging nun aber wieder an die Eltern, mit der Begründnung, dass das (volljährige!!) Kind eine Vollmacht benötigen würde, um als Ansprechpartner der Familienkasse zu gelten...

Das alles verwirrt mich sehr, da ich, als ich Kindergeld über 18 Jahre bekommen habe, alles selbst geklärt habe. Sogar die monatlichen Überweisungen gingen direkt an mich.

Das Problem ist, dass die Eltern nun sauer sind und einerseits nicht wollen, dass das Kind das selber abklrät (da die Familienkasse sich ja an die Eltern wendet), andererseits wollen sie nicht nicht darum kümmern....

Gitb es keinen $ der besagt, dass ein volljähriges Kind sich nicht selber um diese Angelegenheit kümmern darf. Letztenendes stellt sich ein solcher Sachverhalt für mich sehr undverständlich und verstörend dar, da die eigtl. gesetzlich verankerte Vollverantwortung ab 18 Jahren nicht greift..

Danke für eure Antworten.

Kindergeld, Familienkasse, Vollmacht, Kindergeldkasse
Titulierte Forderung nicht rechtens?

Ich habe vor 2 Jahren einen Vollstreckungsbescheid bekommen. Ich dachte das Inkassobüro ist im Recht. So ließ ich dann den Titel auf mich zukommen.

Dann habe ich erst Mitte diesen Jahres wieder von dem Inkassobüro gehört und wollte mal etwas genauer wissen um was es dabei eigentlich ging.

Ich habe dann schriftlich die Vollmacht, eine Kopie des Titels und die Forderungsaufstellung angefordert. Dies habe ich auch bekommen.

Nun bin ich bei der Vollmacht etwas stutzig. Es handelt sich um eine wirklich schlechte Kopie. Über den Titel "Vollmacht" wurde einfach mein Name (ohne Adresse usw.) in Arial eingefügt. Mein Name hebt sich deutlich von der sonst so schlechten Kopie ab. Mein Name wurde einfach im nachhinein eingefügt.

In der Vollmacht steht nicht meine Adresse und auch nicht um welche Forderung es geht. Dort steht:

Die Vollmacht erstreckt sich auf:

  1. zur Prozessführung (u.a. nach §§81 ff.ZPO) einschließlich der Befugnis zu Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen
  2. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller;
  3. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einsweiligen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen)

Darunter noch ein dicker Text "Die Vollmacht gilt für alle Instanzen...." usw.

Das klingt für mich irgendwie als wäre die Vollmacht für etwas ganz anderem ausgestellt worden aber nicht für meine Forderung.

Jetzt ist der Titel schon da. Kann ich noch irgendwie Widerspruch gegen den Titel einlegen oder Klagen?

Gläubiger, Inkasso, Recht, Forderung, Vollmacht, Vollstreckungsbescheid

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