Fam. kasse verlangt von volljährigem Kind Vollmacht der Eltern, um den Schriftverkehr zu übernehmen

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Kindergeld wird immer den Eltern gewährt und nicht dem Kind.

Ist das Kind volljährig, heißt das aber nicht, dass es die Angelegenheiten seiner Eltern regeln darf - darum handelt es sich beim Kindergeld nämlich.

Insofern ist es verständlich, dass die Kindergeldstelle sagt, wenn du für deine Eltern alles erledigen willst, dann aber bitte mit Vollmacht.

..das volljährige Kind muss einen Abzweigungsantrag stellen,mit der Unterschrift der Eltern.Wenn Dieser bewilligt ist,dann ist ER/SIE allein berechtigt für das Kindergeld.Sind meine Erfahrungen,l.G. Mopopo.