Bank-Vollmacht?

4 Antworten

Wer hat die Generalvollmacht über deinen Vater. Denn es muss ja einen geben, wenn er nicht mehr Geschäftsfähig ist oder gibt es sogar einen Amtlichen Betreuer?

Und diese Person kann alles im Namen deines Vaters machen

Dir wurden ja schon hinreichend Antworten gegeben.

Nur ein Aspekt sei ergänzend erwähnt:

Wenn die Bank von diesen Zwistigkeiten erfährt könnte sie auf die Idee kommen alle Konten zu sperren und Bestellung eines amtlichen Betreuers zu verlangen.

Das Verfahren dazu kann sich über Monate hinziehen und es kostet Geld und zwar das Geld der zu betreuenden Person.

Wenn der Vater mehr als nur Kontenguthaben besitzt könnte es schwierig werden. Ein amtlicher Betreuer wird nur mit Zustimmung des Gerichts in lukrative Anlageformen anlegen wollen. Das Geld modert auf dem Konto dahin und wird eventuell sogar noch durch Negativzinsen gemindert.

Wenn Dein Vater geschäftsunfähig ist, hat diese Unterschrift keinen Wert.

Kläre die Bank über die Geschäftsunfähigkeit auf, lege Kopien der Diagnose bei.

Eifelia  07.08.2021, 12:01

Ich hätte das EP jetzt so verstanden, dass der Vater, als er 2016 die Bankvollmacht erteilt hat, noch nicht dement war. Muss natürlich nicht so sein, aber wenn - wäre dann nicht davon auszugehen, dass der Vater genau im Hinblick auf eine spätere Geschäftsunfähigkeit die Vollmacht erteilt hat?

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Alarm67  07.08.2021, 13:23
@Eifelia

Sehe ich ja auch so.

Die Unterschrift, die sich nun die Schwester vom 96jährigen demenzerkrankten geholt hat, hat keinen Wert.

Die Vollmacht aus 2016, sofern der Vater da noch klar im Kopf war, zählt immernoch.

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Eifelia  07.08.2021, 13:26
@Alarm67

Achso *kopfpatsch* das hatte ich mißverstanden.

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ossyfahrner 
Fragesteller
 07.08.2021, 19:32
@Eifelia

Vater hat 2016 mich bevollmächtigt, 2020 war die Demenzdiagnose, 2021 hat er die Vollmacht widerufen und meiner Schwester eine neue unterschrieben.

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Die Unterschrift des Vaters gegenüber der Bank ist ungültig, wenn eine nachgewiesene Demenzdiagnose vorliegt.

Also wende Dich an die Bank, soweit Deine Schwester nicht seitens des Gerichts als Betreuerin eingesetzt wurde..

ossyfahrner 
Fragesteller
 07.08.2021, 19:29

vielen Dank!!!

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