Bank-Vollmacht?
Bankvollmacht bei späterer Demenz.
Seit 2016 besitze ich eine Bankvollmacht, auf der Sparkasse von meinem Vater und mir unterschrieben. Jetzt kommt meiner Schwester die Idee mir die Vollmacht zu entziehen. Sie war ohne mein wissen auf der Kasse und hat eine Rücknahme der Vollmacht beantragt. Alles ohne mein Wissen. Vater hat (96 Jahre) natürlich unterschrieben. Abends wusste er nichts mehr davon. Zur Frage: Geht das obwohl ich von seinem Arzt ein Demenz- Attest habe, BEVOR er auf der Bank unterschrieben hat?
Kann ich da im Nachhinein was ändern?
Danke für die Antworten.
4 Antworten
Wer hat die Generalvollmacht über deinen Vater. Denn es muss ja einen geben, wenn er nicht mehr Geschäftsfähig ist oder gibt es sogar einen Amtlichen Betreuer?
Und diese Person kann alles im Namen deines Vaters machen
Dir wurden ja schon hinreichend Antworten gegeben.
Nur ein Aspekt sei ergänzend erwähnt:
Wenn die Bank von diesen Zwistigkeiten erfährt könnte sie auf die Idee kommen alle Konten zu sperren und Bestellung eines amtlichen Betreuers zu verlangen.
Das Verfahren dazu kann sich über Monate hinziehen und es kostet Geld und zwar das Geld der zu betreuenden Person.
Wenn der Vater mehr als nur Kontenguthaben besitzt könnte es schwierig werden. Ein amtlicher Betreuer wird nur mit Zustimmung des Gerichts in lukrative Anlageformen anlegen wollen. Das Geld modert auf dem Konto dahin und wird eventuell sogar noch durch Negativzinsen gemindert.
Wenn Dein Vater geschäftsunfähig ist, hat diese Unterschrift keinen Wert.
Kläre die Bank über die Geschäftsunfähigkeit auf, lege Kopien der Diagnose bei.
Vater hat 2016 mich bevollmächtigt, 2020 war die Demenzdiagnose, 2021 hat er die Vollmacht widerufen und meiner Schwester eine neue unterschrieben.
Die Unterschrift des Vaters gegenüber der Bank ist ungültig, wenn eine nachgewiesene Demenzdiagnose vorliegt.
Also wende Dich an die Bank, soweit Deine Schwester nicht seitens des Gerichts als Betreuerin eingesetzt wurde..
Ich hätte das EP jetzt so verstanden, dass der Vater, als er 2016 die Bankvollmacht erteilt hat, noch nicht dement war. Muss natürlich nicht so sein, aber wenn - wäre dann nicht davon auszugehen, dass der Vater genau im Hinblick auf eine spätere Geschäftsunfähigkeit die Vollmacht erteilt hat?