Bankschließfach Inhaber erteilt Vollmacht und Bevollmächtigter bekommt Pfändung?

2 Antworten

Der Punkt ist, das der Bevollmächtigte zahlungsunfähig ist. Schuldner die Titel erwirkt haben, werden also nicht nur auf das Vermögen des Schuldners zugreifen, sondern auch auf Vermögen und Dinge auf die er Zugriff hat, also in dessen Verfügunsbereich. Das ist ähnlich wie bei einer Bankvollmacht und gemeinsamen Konten. Da können Schuldner auch pfänden. Ähnlich wie bei Ehepaaren mit Zugewinngemeinschaft. Wenn da einer von beiden Zahlungsunfähig wird, können Gläubiger auf den Zugewinn z. B. einer Immobilie zugreifen.

Bleibt also alles an der Frage ob das Bekannt wird. Da ist entscheidend ob Straftaten begangen wurden. Kommt es also zu einer Verurteilung, werden Ermittler unter Umständen das weiterleiten, wenn es bekannt ist. Ebenso ist ja zu befürchten, das die Bank regelmäßig Bonitätsprüfungen auch für solche Vollmachten durchführt.

Nein, ein Bevollmächtigter ist kein Inhaber oder Besitzer. Ein Bevollmächtigter ist eine 3. Außenstehende Person.

Wenn du jemanden Bevollmächtigst dein Auto zu fahren um für dich Besorgungen zu machen, und derjenige hat Schulden, so kann dein Auto deswegen nicht gepfändet haben. Du haftest mit deinem Vermögen nicht für Dritte, selbst wenn diese Dritte Person zugriff auf deine Sachen hat.

Was anderes währ es, wenn ihr euch das Schließfach teilt, es ein gemeinschaftsschließfach ist.

Zumal, was im Schließfach ist, ist nirgends gelistet es gibt keine Daten darüber was drin liegt.

Die entscheidende Frage ist - ob die Bank Daten über den Bevollmächtigten an Bafin/FA weiter gibt,bzw.ob ein Gerichtvollzieher Kenntnis darüber erlangen könnte.

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@Chkahl1977

Wenn der Bankschließfachinhaber nicht selber verschuldet ist, Nein. Warum auch. Es ist nur eine Vollmacht.

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@berlina76

Jeder Bankschließfachinhaber wird der Bafin bzw.dem FA gemeldet (so wie auch jedes Konto).

Gillt das auch für  Bevollmächtigte ?

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