Unterhaltsanspruch bei Eltern trotz Arbeitsverweigerung?

Hallo zusammen,

Ich hätte eine Frage bzgl Unterhaltspflicht bei Bürgergeld.

Meine Ehefrau hat einen 18 Jährigen Sohn. Trotz aller Bemühungen auch in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt über Jahre hinweg hat ihr Sohn mit 15 Jahren ohne einen Abschluss die Schule abgebrochen. Vorher stand schwänzen an der Tagesordnung.

Er hat also keinen Abschluss und tut seit 3 Jahren nichts mehr. Vorher zwar auch nicht, aber er war wenigstens in einer Schule angemeldet. Auch eine intensive Betreuung von Sozialpädagogen und betreutes Wohnen im Alter von 13 über ein Jahr hat nichts bewirkt.

Für ihn haben wir noch ein Haus zur Miete, aber sind beide keine Großverdiener. Deswegen würden wir uns gerne verkleinern, weil es extrem auf die Psyche schlägt, 6 Tage die Woche um 4 Uhr aufzustehen und sich kaputt zu arbeiten, während der junge den ganzen Tag im Bett liegen bleibt.

Jetzt ist unsere Frage, ob wir wirklich bis 25 Unterhaltspflichtig sind, wenn er sich absolut weigert sich einen Job zu suchen oder auch nur in irgendeiner Weise mitzuarbeiten?

Müssen wir wirklich einen solchen Menschen weiter finanzieren, obwohl er nichts tut? Überall lese ich, dass Bürgergeld und eine eigene Wohnung für den Jungen nicht beantragt werden kann, solange er unter 25 ist und wir für ihn aufkommen können.

Ich kann nur langsam nicht mehr. Ich kann die 6 Tage Woche nicht mehr um einem jungen zu finanzieren, der nichts tut. Meine Frau ist in der Behinderten Betreuung und verdient ebenfalls extrem wenig, noch weniger als ich in der Produktion.

Ich hin mittlerweile soweit eine Scheidung in Betracht zu ziehen und auszuziehen.

Nicht wegen meiner Frau, aber die Umstände lassen uns auch beziehungstechnisch langsam an unsere Grenzen stoßen.

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

beziehung, Familienrecht, unterhalt, Unterhaltspflicht, unterhaltsrecht, Bürgergeld
Unterhalt ohne Titel- Abänderung?

Hi zusammen,

die Situation ist etwas tricky- ich zahle seit fast 2 Jahren Trennung 600€ Unterhalt an meine zwei Kinder. 2 und 7 Jahre.
Und das auch in einer Zeit wo ich nur 1300,- hatte (da wusste ich nichts von Selbstbehalt) und bei einem Freund gelebt hatte.

Seit letztem Jahr habe ich einen Job in der Gastronomie und habe immer weiter 600,- bezahlt & das auch, wobei ich letztes Jahr mit neuer Partnerin ungeplant ein Baby bekommen habe. Der Unterhalt ist nicht tituliert aber ich hatte keine Lust auf Stress mit der Ex.
Meine Partnerin studiert noch und wir leben sehr bescheiden, kommen gerade so über die Runden.

Mehrere Probleme kommen dazu. Meine Chefin gibt mir nicht wie vereinbart alle 2 WE frei für die Kinder. Es kotzt mich an, aber Ich wollte mich auch nicht mit ihr anlegen, denn schließlich brauche ich den Job. Ich habe es versucht, schon mehrere Male der KM zu erklären, die jetzt vor Gericht ziehen will- auch weil ich die Kinder in der Hälfze der Ferien nicht holen kann. Gespräche mit der Chefin waren fruchtlos.
Auch der Umgang ist nicht tituliert und ich bekomme immer nur 10 Tage im Voraus meinen Plan. Trotzdem kalkuliert die KM den Umgang fest ein und erwartet, dass meine neue Partnerin auf die Kinder aufpasst, wenn ich arbeite,was sie allerdings nicht möchte (ich habe zudem keine Eltern hier). Daher ist Stress immer vorprogrammiert.

In den letzten Monaten hat sich die Problematik verschärft. Ich bin mir noch gestresst, ich kann meine Kinder kaum sehen, habe wenig Zeit mit meiner Familie und die Beziehung zu meiner Partnerin kriselt aufgrund des Stress mit der KM.
Auf der Arbeit geht es nicht mit rechten Dingen zu. Erst hat man einfach meine Position geändert und das Gehalt gekürzt. Ich habe akzeptiert weil ich brauche das Geld.
Meine Chefin kam vor 6 Wochen und wollte mir einen neuen Vertrag auferlegen, weil ich angeblich Minusstunden mache - Stundenanpassung& Gehaltskürzung! Ich habe mich gewehrt, stattdessen streicht die mir den Urlaub, da ich angeblich nicht auf meine Stunden komme. Ich bitte um Einsicht in die Stundenerfassung und Vergleiche zu meinem Kalender zu Hause: weniger Stunden erfasst als ich auf Arbeit war.
UND das System erfasst eine viertel Stunde später! Sprich: ich logge mich um 11:55 ein und 12:10 wird erfasst- bei Feierabend das gleiche aber umgekehrt. Ich denke, ok das ist wegen Pausenabzug aber sehe daraufhin: NEIN, Pause wird auch nochmal 30 Minuten täglich abgezogen- egal ob ich 9 oder nur 4 Stunden arbeite.

Dann der nächste Knaller: das Hotel hat zwischen Januar und März nur sporadisch auf aber da ich das Jahr über mehr arbeite, bekomme ich mein vollen Gehalt. EIGENTLICH- aber ich habe ja angeblich Minusstsunden. Also beschließt meine Chefin, dass ich dann ab Dezember kein Gehalt bekomme und beim Arbeitsamt aufstocken müsste. Ich bekomme Panik, wie kann ich die Wohnung bezahlen, was ist mit meinem Baby, wie stemme ich den Unterhalt?

Es geht einfach nicht mehr, ich war schon beim Arzt: Burn-Out, war krankgeschrieben und habe einen neuen Job gefunden, würde 500,- brutto weniger bekommen.
Hätte aber normal Zeit für meine Familie und evtl einen Nebenjob.

Jetzt meine Frage: was mache ich mit dem Unterhalt- endlich mal richtig berechnen lassen, mit Rücksicht auf Baby oder einfach kürzen? Wie gesagt es gibt kein Titel. Oder weiter voll zahlen? Dann müsste ich einen Nebenjob aufnehmen und hätte wieder keine Zeit an den Wochenenden.. würde sich also gleich bleiben. Den alten Job weiter machen..?
was wären die Konsequenzen in den verschiedenen Fällen?

wer es bis hierhin geschafft hat- danke fürs lesen, ich freue mich über Antwort.

Kindesunterhalt, Trennung, unterhalt, Unterhaltspflicht, Unterhaltszahlung, Umgangsrecht
Kann ich die Unterstützung, die ich meiner Oma gewähre, steuerlich absetzen?

Zum Hintergrund: wir kommen aus einer asiatischen Flüchtlingsfamilie, die aber vor 40 Jahren schon in Deutschland aufgenommen wurde. Und wir haben auch schon längst die dt. Staatsbürgerschaft, und alle Pflichten und Rechte , die für dt. Staatsbürger gelten, gelten selbstverständlich auch für uns. Meine Opa ist bereits ein paar Jahre nach unserer Aufnahme hier verstorben. meine Oma ist also Witwe seitdem. mein Vater ist auf der Flucht gestorben, und meine Mutter hat nie wieder geheiratet, also ich bin Halbwaise, und hab keine Geschwister. ich bin nicht gesetzlich verpflichtet, meine Oma zu unterstützen, noch meine Mutter. (das wurde bereits bei meiner Mutter geprüft, also sie letztes Jahr 65 wurde, und aufgrund ihrer Putzfrauen und sonstigen geringfügig beschäftigten Tätigkeiten seit wir hier sind, ca 250 EUR Rente erhält, und dadurch auch Anspruch auf zusätzliche Hilfe per Sozialhilfe bzw Grundsicherung hat. als einziges Kind wurden auch meine gesamten Vermögensverhältniss, Einkünfte, und Einkommen geprüft. Die Prüfung ergab, ich mit meinen Gehalt, und meine Ausgabe, etc, liegen unter dem, was mich unterhaltspflichtig machen würde. bei beiden Frauen gibt es null vermögen, Oma kriegt Grundsicherungs, und ist auch Pflegestufe 1 eingestuft. Meine Mutter, wie oben beschrieben, kriegt 250 EUR, plus zusätzlich etwas Sozialhilfe. Mutter ist 65, Oma ist 85 Jahre alt. meine Mutter pflegt meine Oma. beide leben zusammen. da meine Oma sehr schlecht isst, hat der Arzt Nahrungsergänzungsmittel empfohlen, die aber von der AOK nicht bezahlt bzw erstattet werden. dies kostet ca all 2 Monate ca 200 EUR. also ca 1200 EUR im Jahr.

meine Frage: kann ich diese Ausgaben, die ich freiwillig für Oma übernehme noch in der Steuererklärung absetzen, und wenn ja, wo?

(ich möchte betonen, meine Bereitschaft, diese Kosten zu übernehmen, hängt nicht davon ab ob ich es steuerlich absetzen kann. ich bin ledig, 37 J. alt, ohne Kinder und Ehemann, und ohne sonstige Verpflichtungen)

ich habe bereits versucht zu googlen, aber finde nur ergebnisse, die sich auf die Unterhaltspflicht beziehen.

danke vorab.

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Unterhaltspflicht Schwiegereltern

Hallo,Ich habe folgende Frage(n), die in der einen oder anderen Variante hier bereits diskutiert wurde(n), dennoch bitte ich um Hilfestellung bzgl. nachstehender Situation:

Meine Partnerin und ich wollen diesen Sommer im Juni heiraten. Wir haben einen Sohn und gemeinsames Sorgerecht. Meine Schwiegereltern sind beide Hartz IV Empfänger. Dies wird sich vermutlich auf absehbare Zeit nicht ändern. Meine Partnerin hat eine EUR 400,-- Stelle - ich dagegen habe eine Bürotätigkeit und verdiene ganz gut. Nun zur Frage(n): Bin ich als Schwiegersohn unterhaltspflichtig gegenüber meinen Schwiegereltern die Harz IV Leistungen erhalten. Da ich über ein rel. hohes Einkommen verfüge würde bei einer Heirat der Unterhaltsanspruch meiner Frau eine Rolle spielen? Würde ich für die Schwiegereltern finanziell aufkommen müssen obwohl ich kein verwandter ersten Grades bin? Wenn ich die Meinungen im Forum zu anderen Unterhaltsverpflichtungen (z.B. bzgl. Pflegeheim) richtig deute, bleibt das Vermögen in jedem Fall unangetastet. Wäre dies auch bei der o.g. Situation der Fall (z.B. müsste ich mit meinem Vermögen über bereits geleistete Hartz IV Leistungen der Schwiegereltern aufkommen die sie vor der Ehe erhalten hatten?).

Ich war bis jetzt der Meinung dass im Sinne der Sozialhilfe Schwiegertöchter/-söhne nicht unterhaltspflichtig sind? Vielen Dank für Eure Unterstützung!

Gruss Chris500

Hartz IV, Unterhaltspflicht

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