Unterhaltszahlungen?

1 Antwort

Mit wem ist denn der notarielle Vertrag abgeschlossen worden?

Mit der Ex-Frau oder mit der Tochter?

Wenn mit der Ex-Frau: Hat das Vormundschaftsgericht dem notariellen Vertrag zugestimmt? Nur dann wäre eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Unterhaltshöhe für die Tochter wirksam.

Die Tochter selber könnte ohnehin nur als Volljährige wirksam über Unterhalt entscheiden.

Zu guter Letzt: Du bist doch wohl nach Abschluß des notariellen Vertrags eingezogen. Die tatsächlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind also andere als bei Abschluß der notariellen Vereinbarung.