Anrechnung von Schulden bei Berechnung des Elternfreibetrags Bafög?

1 Antwort

Hallo Chavera,

ich hoffe, die späte antwort kann dir noch weiterhelfen. Auch ich hatte laut BaföG-Amt nur anspruch auf einen Bruchteil des BaföGs, da meine Eltern zu viel verdienten,obwohl deren fixe Ausgaben, eine Förderung von fast 400€ bei einem Restbetrag nach Abzug der laufenden Kosten von nur unwesentlich mehr als 400€ nicht ermöglichten. Es gibt einen Antrag auf Vorauszahlung, bei dem das Bundesland in Vorkasse geht, die Förderung an dein Kind entrichtet und im Folgenden prüft,ob es sich dieses Geld von dir zurückholen kann. Wenn du belegen kannst, dass du nicht genügend übrig hast, um deinen und den Lebensunterhalt deines Kind zu bestreiten (und bei weniger als 1000€ Selbstbehalt ist das meines Wissens so),bleibt der Staat auf den Kosten sitzen(bzw. BaföG wird bewilligt) und du musst keinen Cent bezahlen.

MfG, Koe