Scheidung mit Ausländerin?

2 Antworten

Damit die Kinder nach Deutschland kommen durften, musste ich ein Verpflichutngserklärung unterschreiben, adoptiert habe ich die Kinder nicht.

Es wäre hilfreich zu wissen, welche Verpflichtungen du mit dieser Erklärung genau übernommen hast. Aber wenn es die Standard-Erklärung ist, dann ist z.B. die Übernahme aller Kosten für den Lebensunterhalt, Wohnung, Krankenversicherung usw. üblich. Diese Verpflichtung bleibt bestehen, auch wenn du dich scheiden lässt. Ob und was du zahlen musst, hängt natürlich davon ab, ob und was von dir gefordert wird. Sofern die Kinder z.B. Sozialleistungen beziehen oder beziehen werden, wird das entsprechende Amt die Leistungen von dir zurückfordern.

Normalerweise hat die Verpflichtungserklärung eine Laufzeit von 5 Jahren...

https://www.unterhalt.com/aktuelles/unterhalt-verpflichtungserklaerung-aufenthalt.html

Ronny69 
Fragesteller
 06.09.2023, 22:03

Danke für die Antwort. Es handelt sich um die normale Verpflichtungserklärung beim Ausländeramt. Vor 9 Jahren unterschriebenen.

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orgel  06.09.2023, 22:28
@Ronny69

Dann dürfte die Laufzeit der Verpflichtung ja mittlerweile abgelaufen sein…

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Die damalige Verpflichtungserklärung ist abgelaufen. Für die Kinder bist Du nicht mehr in der Pflicht, nur noch für die eigenen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.