Scheidung mit Ausländerin?
Hallo,
ich bin mit einer Ausländerin 11 Jahre verheiratet und ich möchte mich jetzt Scheiden lassen, da sie einen anderen Mann kennen gelernt hat. Wir haben 2 gemeinsame Kinder, Unterhalt, Sorgerecht => der Ablauf für mich klar. Aber sie hat 2 Kinder mit in die Ehe gebracht, wo die Väter im Heimatland nicht auffindbar sind. Damit die Kinder nach Deutschland kommen durften, musste ich ein Verpflichutngserklärung unterschreiben, adoptiert habe ich die Kinder nicht. Muss ich für diese 2 Kinder bei Scheidung Unterhalt bezahlen?
Danke im vorraus für die Antworten
2 Antworten
Damit die Kinder nach Deutschland kommen durften, musste ich ein Verpflichutngserklärung unterschreiben, adoptiert habe ich die Kinder nicht.
Es wäre hilfreich zu wissen, welche Verpflichtungen du mit dieser Erklärung genau übernommen hast. Aber wenn es die Standard-Erklärung ist, dann ist z.B. die Übernahme aller Kosten für den Lebensunterhalt, Wohnung, Krankenversicherung usw. üblich. Diese Verpflichtung bleibt bestehen, auch wenn du dich scheiden lässt. Ob und was du zahlen musst, hängt natürlich davon ab, ob und was von dir gefordert wird. Sofern die Kinder z.B. Sozialleistungen beziehen oder beziehen werden, wird das entsprechende Amt die Leistungen von dir zurückfordern.
Normalerweise hat die Verpflichtungserklärung eine Laufzeit von 5 Jahren...
https://www.unterhalt.com/aktuelles/unterhalt-verpflichtungserklaerung-aufenthalt.html
Die damalige Verpflichtungserklärung ist abgelaufen. Für die Kinder bist Du nicht mehr in der Pflicht, nur noch für die eigenen.
Danke für die Antwort. Es handelt sich um die normale Verpflichtungserklärung beim Ausländeramt. Vor 9 Jahren unterschriebenen.