Unterhalt und Kindergeld ab 18?

3 Antworten

Mit Eintritt Deiner Volljährigkeit hast Du Anspruch darauf, dass Dir der mütterliche Unterhalt auf Dein Konto überwiesen wird.

Das bedeutet aber ganz sicherlich nicht, dass Dir der Barunterhalt Deiner Mutter dann als "Taschengeld" zur Verfügung steht, denn er ist weiterhin Teil zur Deckung Deiner Lebenshaltungskosten.

Hinzu kommt, dass Deine Mutter mit Eintritt Deiner Volljährigkeit Anspruch auf Neuberechnung ihrer Unterhaltszahlung hat, da ab diesem Zeitpunkt auch Dein Vater "bar"unterhaltspflichtig wird - ein "Barunterhalt", den er Dir gegenüber jedoch weiterhin in Naturalien gewähren kann.

https://www.smart-rechner.de/unterhalt/ratgeber/volljaehrige_kinder.php

Unterhaltsanspruch seitens Deiner Eltern an Dich dürfte absehbar Dir gegenüber nicht entstehen. Käme auch nur dann in Betracht, wenn Deine Eltern pflegebedürftig wären und ihr Bedarf nicht mehr aus eigenen Mittel zu erbringen wäre. Zudem liegen da die Hürden recht hoch - m.W.n. würdest Du bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro nichts zahlen müssen.

,

Muss der Unterhalt meiner Mutter dann auf mein Konto oder kann er auch auf das Konto meines Vaters?

0
@Nutzer6523

Noch einmal :

Mit Eintritt Deiner Volljährigkeit hast Du Anspruch darauf, dass Dir der mütterliche Unterhalt auf Dein Konto überwiesen wird.

Und das solltest Du auch einfordern - inwieweit Du einen ( großen ) Anteil fogend an Deine Mutter weiterleitest, bestimmst letztendlich Du,

Eines jedoch ist ganz klar, der väterliche Unterhalt muss zur Deckung Deiner Lebenshaltungskosten eingesetzt werden

0

Hallo Nutzer6523,

Steht mir weiterhin Unterhalt zu und wenn ja, bekomme ich das dann oder weiterhin mein Vater.
Und wie ist das mit dem Kindergeld. Steht mir Kindergeld zu und bekomme ich das…

Wenn du volljährig bist, noch zuhause lebst und noch zur Schule gehst, steht dir weiterhin Unterhalt von deinen Eltern zu und deinen Eltern steht das Kindergeld zu.

Der Unterhaltsanteil deiner Mutter steht zwar dir zu, sowie auch der Unterhaltsanteil deines Vaters, denn für ein volljähriges Kind sind seine (beiden) Eltern grundsätzlich zu Barunterhalt verpflichtet.

Da du aber bei deinem Vater lebst, muss er seinen Unterhalt an dich nicht in bar auszahlen. Er kann ihn auch in Naturalleistungen (Essen, Kleidung, Miete, Strom,…), die er weiterhin für dich erbringt, mit seinem Unterhalt verrechnen.

Von dem Unterhalt deiner Mutter musst du deinem Vater soviel abgeben, wie er über seinen eigenen Unterhaltsanteil hinaus für dich aufwendet.

Muss ich als Sohn Unterhalt an meine Eltern zahlen?

Solange du noch in der Ausbildung bist oder noch zu wenig Geld verdienst, musst du unter keinen Umständen Unterhalt an einen Elternteil zahlen.

VG Emelina

Das mit dem Unterhalt an deinen Eltern greift meines Wissens nur, wenn sie pflegebedürftig sind und du ein Jahreseinkommen von 100 tsd. € hast.

Wenn du weiterhin bei deinem Vater wohnen bleibst, dann bekommt dieser auch weiterhin die Gelder.