Unterhaltspflicht Schwiegereltern

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In seinen neusten Entscheidungen scheint der Bundesgerichtshof aber von dem Grundsatz, dass Schwiegerkinder nicht für den Unterhalt der Schwiegereltern aufkommen müssen, abzurücken . Die entsprechenden Entscheidungen sind für den Laien unverständlich und für den Juristen teilweise nicht nachvollziehbar, Einerseits sagt der BGH in diesen Entscheidungen, dass die Schwiegerkinder nicht zum Unterhalt herangezogen werden dürfen, stellt andererseits jedoch auf das Gesamtvermögen und Gesamteinkommen des unterhaltspflichtigen Kindes und seines Ehegatten ab. Verdient der Ehegatte gut und / oder hat dieser Vermögen, so muss das unterhaltspflichtige Kind (hier die Tochter) aus ihrem unterhalts- und Taschengeldanspruch einen Kostenbeitrag für die Heimunterbringung ihrer Eltern zahlen.

BGH Urteil vom 15. Oktober 2003 Az: XII ZR 122/00

http://www.baczko.de/rechtsinformationen/unterhalt_fuer_eltern/wer_muss_aufkommen/index_ger.html