Vater zahlt keinen Unterhalt?

4 Antworten

Theoretisch ja, aber nur wenn Du bedürftig bist.

Angenommen, Du bekommst 700,-€ netto Ausbildungsvergütung, davon bleiben 100,-€ anrechnungsfrei, also bleiben 600 plus 250 Kindergeld, macht 850. Das wird jeweils hälftig den beiden Elternteilen zugerechnet, also jeder kann von seinem Betrag 425 abziehen.

Den theoretischen Unterhaltsbetrag beider Eltern zusammen sieht man in der Düsseldorfer Tabelle nach. Angenommen, die Mutter hat ein bereinigtes Netto von 1000 und der Vater von 2.000, zusammen 3.000, dann beträgt der Unterhalt beider zusammen 723. Davon fallen zwei Drittel auf den Vater, ein Drittel auf die Mutter.

Der Vater kann nun von seinen 482 Dein hälftiges Einkommen abziehen, bleiben 57,-€ für ihn zu zahlen. Die Mutter muss gar nichts zahlen, denn 241 minus 425 ist negativ.

Wenn Du in einer eigenen Wohnung lebst, liegt Dein Bedarf seit 2023 laut Düsseldorfer Tabelle bei 930,-€. Bleiben nach Abzug Deines Einkommens also 80,-€, die sich entsprechend auf die Elternteile verteilen.

Hallo, dein Vater ist zu Unterhaltszahlung verpflichtet bis zum Abschluss deiner ersten Ausbildung und du deinen Lebensunterhalt nicht alleine stemmen kannst. Im Falle das du keinerlei Einkünfte hast bekommst du staatliche Unterstützung für Anwalt und um den Unterhalt ggf einzuklagen.

Lass dich mal unverbildlich beraten

VG

Dani

Ab Volljährigkeit sind, sofern dir Unterhalt zusteht, BEIDE Elternteile unterhaltspflichtig.

Und zwar im Verhältnis zu ihrem Einkommen.

Nicht mehr nur dein Vater.

Unterhalt ü18 gibt es nicht automatisch, das musst du mit Nachweis deiner Ausbildung von deinem Vater einfordern