Was tun, Tochter 18 verliert 2. Ausbildungsstelle wegen Diebstahl?

Hallo,

mein Mann und ich sind mit den Nerven am Ende und wissen nicht mehr weiter. Unsere Tochter, 18 Jahre hat nun bereits ihre 2. Ausbildungsstelle wegen Diebstahl verloren.

Einige Infos vorab:

Da sie bereits in einem Praktikum in der Schulzeit, welches sie in einer Apotheke gemacht hatte eine hohe Geldsumme gestohlen hatte, kam dies damals vors Gericht. Da sie zu der Zeit minderjährig war bekam sie Sozialstunden und musste das Geld natürlich zurückzahlen. Als sie dann ihre 1. Ausbildung anfing lief es die ersten 1 1/2 Jahre gut. Aber dann der Schock, sie hatte wieder gestohlen!!! Wir halfen ihr dann trotz allem damit sie schnell wieder etwas neues findet. Dies dauerte aber dennoch über ein Jahr da sie mitten im neuen Ausbildungsjahr (November) gekündigt wurde. Somit musste sie warten bis September. Dann begann sie ihre 2. Ausbildung und nun hat sie diese ebenfalls wegen Diebstahl verloren.

Da wir ihr aber mehrmals ins Gewissen geredet haben und sie auch während der 1. und 2. Ausbildung noch zusätzlich finanziell unterstützt haben, reicht es uns nun einfach!!! Sie musste auch zuhause kein Geld abgeben von ihrem Lohn!!

Mein Mann gab ihr nun eine Frist sich eine eigene Wohnung zu suchen oder zumindest bei Freunden etc. unterzukommen, denn er hat keine Lust mehr sie erneut zu unterstützen. Zumal sie die Konsequenzen kannte!!! Sie wusste also, wenn sie erneut die Ausbildung vermasselt fliegt sie raus. Zudem ist sie auch ziemlich faul und kümmert sich kaum selbst um etwas.

Nun würden wir gerne wissen ob wir trotz allem noch verpflichtet sind sie finanziell zu unterstützen?? Wenn nicht, an welche Stellen kann sich unsere Tochter für Hilfe wenden??

Viele Grüße

Diebstahl, Recht, Unterhaltspflicht
Muss mein Vater noch Unterhalt zahlen wenn ich ein Studium und eine Lehre abgebrochen habe?

Hallo zusammen! Ich bräuchte da mal dringend Hilfe. Vorab: Ich bin 21 Jahre alt, lebe seit zweieinhalb Jahren mit meinem Partner zusammen und mein Vater, mit einer neuen Frau verheiratet, müsste mir laut Jugendamt im Monat knapp über 500€ zahlen (meine Mutter ist nicht unterhaltspflichtig und somit raus). 2014 habe ich mein Abitur gemacht, 2015 habe ich dann ein Semester Jura studiert und anschließend im Schuljahr 2015/16 ein FSJ (vollständig) absolviert. Letztes Jahr, also im August 2016, habe ich eine Ausbildung angefangen, diese habe ich allerdings auf ärztlichen Rat hin bzw. aus gesundheitlichen Gründen im Juli 2017 abbrechen müssen (Attest vom Arzt vorhanden). Da ich, ebenfalls aus gesundheitlichen Gründen, im August umziehen werde, habe ich auch bereits ab 30.08.2017 einen neuen Ausbildungsplatz in der neuen Stadt, der allerdings unvergütet ist. Zu meinem Vater hatte ich bis 2015 noch ein sehr gutes Verhältnis, sodass ich ihn in der Zeit, wo ich Jura studiert habe, auch nicht auf Unterhalt verklagt habe, obwohl ich es hätte machen können und habe nur das Kindergeld von ihm bekommen. Mittlerweile sieht es aber so aus, dass überhaupt kein Kontakt mehr besteht, nur, wenn es um rechtliche Sachen geht. Unterhalt hat er mir (nachdem er sich monatelang geweigert hat) während meiner Ausbildung (d.h. bis jetzt) auch gezahlt, stellt sich jetzt aber quer, da ihm wohl zwei Anwälte gesagt hätten, dass er nach Abbruch der zweiten Ausbildung nicht mehr unterhaltspflichtig ist. Ich habe ihm vorher angeboten, dass wir uns auf eine geringere Summe als 500€ einigen können, da mein Lebenspartner seine Ausbildung gerade abgeschlossen hat und nun Gesellengehalt verdient, daraufhin kam von ihm nur noch, dass er die Zahlung nun einstellt, da er mir laut seiner Anwälte nichts mehr zahlen muss. Wenn sich jemand damit auskennt, würde es mich doch mal sehr interessieren, ob er mir weiterhin Unterhalt zahlen muss, da ich die Ausbildung ja wirklich auf ärztlichen Rat hin und mit dessen Bescheinigung abgebrochen habe und dies auch beweisen kann. Ich danke im Voraus und hoffe, dass ich mich nicht zu wild und unverständlich ausgedrückt habe. Viele Grüße!


Ich bitte die Leute, die nur Beleidigungen für mich übrig haben, diese für sich zu behalten.

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unterhalt, Unterhaltspflicht
Kann ich die Unterstützung, die ich meiner Oma gewähre, steuerlich absetzen?

Zum Hintergrund: wir kommen aus einer asiatischen Flüchtlingsfamilie, die aber vor 40 Jahren schon in Deutschland aufgenommen wurde. Und wir haben auch schon längst die dt. Staatsbürgerschaft, und alle Pflichten und Rechte , die für dt. Staatsbürger gelten, gelten selbstverständlich auch für uns. Meine Opa ist bereits ein paar Jahre nach unserer Aufnahme hier verstorben. meine Oma ist also Witwe seitdem. mein Vater ist auf der Flucht gestorben, und meine Mutter hat nie wieder geheiratet, also ich bin Halbwaise, und hab keine Geschwister. ich bin nicht gesetzlich verpflichtet, meine Oma zu unterstützen, noch meine Mutter. (das wurde bereits bei meiner Mutter geprüft, also sie letztes Jahr 65 wurde, und aufgrund ihrer Putzfrauen und sonstigen geringfügig beschäftigten Tätigkeiten seit wir hier sind, ca 250 EUR Rente erhält, und dadurch auch Anspruch auf zusätzliche Hilfe per Sozialhilfe bzw Grundsicherung hat. als einziges Kind wurden auch meine gesamten Vermögensverhältniss, Einkünfte, und Einkommen geprüft. Die Prüfung ergab, ich mit meinen Gehalt, und meine Ausgabe, etc, liegen unter dem, was mich unterhaltspflichtig machen würde. bei beiden Frauen gibt es null vermögen, Oma kriegt Grundsicherungs, und ist auch Pflegestufe 1 eingestuft. Meine Mutter, wie oben beschrieben, kriegt 250 EUR, plus zusätzlich etwas Sozialhilfe. Mutter ist 65, Oma ist 85 Jahre alt. meine Mutter pflegt meine Oma. beide leben zusammen. da meine Oma sehr schlecht isst, hat der Arzt Nahrungsergänzungsmittel empfohlen, die aber von der AOK nicht bezahlt bzw erstattet werden. dies kostet ca all 2 Monate ca 200 EUR. also ca 1200 EUR im Jahr.

meine Frage: kann ich diese Ausgaben, die ich freiwillig für Oma übernehme noch in der Steuererklärung absetzen, und wenn ja, wo?

(ich möchte betonen, meine Bereitschaft, diese Kosten zu übernehmen, hängt nicht davon ab ob ich es steuerlich absetzen kann. ich bin ledig, 37 J. alt, ohne Kinder und Ehemann, und ohne sonstige Verpflichtungen)

ich habe bereits versucht zu googlen, aber finde nur ergebnisse, die sich auf die Unterhaltspflicht beziehen.

danke vorab.

medikamente, Steuererklärung, Steuern, unterhalt, Unterhaltspflicht, unterhaltsrecht, unterstützung, Enkel
Unterhaltspflicht Schwiegereltern

Hallo,Ich habe folgende Frage(n), die in der einen oder anderen Variante hier bereits diskutiert wurde(n), dennoch bitte ich um Hilfestellung bzgl. nachstehender Situation:

Meine Partnerin und ich wollen diesen Sommer im Juni heiraten. Wir haben einen Sohn und gemeinsames Sorgerecht. Meine Schwiegereltern sind beide Hartz IV Empfänger. Dies wird sich vermutlich auf absehbare Zeit nicht ändern. Meine Partnerin hat eine EUR 400,-- Stelle - ich dagegen habe eine Bürotätigkeit und verdiene ganz gut. Nun zur Frage(n): Bin ich als Schwiegersohn unterhaltspflichtig gegenüber meinen Schwiegereltern die Harz IV Leistungen erhalten. Da ich über ein rel. hohes Einkommen verfüge würde bei einer Heirat der Unterhaltsanspruch meiner Frau eine Rolle spielen? Würde ich für die Schwiegereltern finanziell aufkommen müssen obwohl ich kein verwandter ersten Grades bin? Wenn ich die Meinungen im Forum zu anderen Unterhaltsverpflichtungen (z.B. bzgl. Pflegeheim) richtig deute, bleibt das Vermögen in jedem Fall unangetastet. Wäre dies auch bei der o.g. Situation der Fall (z.B. müsste ich mit meinem Vermögen über bereits geleistete Hartz IV Leistungen der Schwiegereltern aufkommen die sie vor der Ehe erhalten hatten?).

Ich war bis jetzt der Meinung dass im Sinne der Sozialhilfe Schwiegertöchter/-söhne nicht unterhaltspflichtig sind? Vielen Dank für Eure Unterstützung!

Gruss Chris500

Hartz IV, Unterhaltspflicht
Unterhaltsanspruch bei Eltern trotz Arbeitsverweigerung?

Hallo zusammen,

Ich hätte eine Frage bzgl Unterhaltspflicht bei Bürgergeld.

Meine Ehefrau hat einen 18 Jährigen Sohn. Trotz aller Bemühungen auch in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt über Jahre hinweg hat ihr Sohn mit 15 Jahren ohne einen Abschluss die Schule abgebrochen. Vorher stand schwänzen an der Tagesordnung.

Er hat also keinen Abschluss und tut seit 3 Jahren nichts mehr. Vorher zwar auch nicht, aber er war wenigstens in einer Schule angemeldet. Auch eine intensive Betreuung von Sozialpädagogen und betreutes Wohnen im Alter von 13 über ein Jahr hat nichts bewirkt.

Für ihn haben wir noch ein Haus zur Miete, aber sind beide keine Großverdiener. Deswegen würden wir uns gerne verkleinern, weil es extrem auf die Psyche schlägt, 6 Tage die Woche um 4 Uhr aufzustehen und sich kaputt zu arbeiten, während der junge den ganzen Tag im Bett liegen bleibt.

Jetzt ist unsere Frage, ob wir wirklich bis 25 Unterhaltspflichtig sind, wenn er sich absolut weigert sich einen Job zu suchen oder auch nur in irgendeiner Weise mitzuarbeiten?

Müssen wir wirklich einen solchen Menschen weiter finanzieren, obwohl er nichts tut? Überall lese ich, dass Bürgergeld und eine eigene Wohnung für den Jungen nicht beantragt werden kann, solange er unter 25 ist und wir für ihn aufkommen können.

Ich kann nur langsam nicht mehr. Ich kann die 6 Tage Woche nicht mehr um einem jungen zu finanzieren, der nichts tut. Meine Frau ist in der Behinderten Betreuung und verdient ebenfalls extrem wenig, noch weniger als ich in der Produktion.

Ich hin mittlerweile soweit eine Scheidung in Betracht zu ziehen und auszuziehen.

Nicht wegen meiner Frau, aber die Umstände lassen uns auch beziehungstechnisch langsam an unsere Grenzen stoßen.

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

beziehung, Familienrecht, unterhalt, Unterhaltspflicht, unterhaltsrecht, Bürgergeld
Adoption ohne Zustimmung der Mutter möglich?

Hallo, in meinem Umfeld ergibt sich eine für mich interessante Fragestellung.

Mein Bekannter hat mit seiner damaligen Freundin unfreiwillig ein Kind gezeugt, nachdem sie bei der Verhütung gelogen hat. Diese "erzwungende" Schwangerschaft war dann auch Trennungsgrund. Eigentlich hatte sie daraufhin einer Abtreibung zugestimmt. Nach einer gewissen Zeit ohne Kontakt, stellte sich heraus, dass das Kind doch zur Welt kommt und nicht abgetrieben wurde.

Das Neugeborene kam sofort nach der Geburt in eine Pflegefamilie, da die Mutter offenbar nicht in der Lage ist, ein Kind groß zu ziehen. Sie hat diverse psychische und familiäre Probleme, ist arbeits-und ausbildungslos und anscheinend eine notorische Lügnerin. Z. B. hat sie immer behauptet ausgebildet zu sein und zu arbeiten und 2-3 Monate lang "Urlaub" genommen, während parallel Post vom Arbeitsamt kam, indem zum Nachweis einer Ausbildung aufgefordert wurde. Sie soll wohl trotz Volljährigkeit auch einen gesetzlichen Vormund/Betreuer haben.

Mein Bekannter, der offensichtlich das Kind nicht will und wollte, wägt nun Optionen ab. Meine Frage wäre, könnte er das Kind ohne Zustimmung der Mutter zur Adoption freigeben, sollte diese sich als geschäftsunfähig herausstellen? Außerdem, muss er zusätzlich zum Unterhalt auch das Pflegegeld zahlen, da er ordentlich verdient (>3k brutto mtl.) und die Mutter wie gesagt gar nichts verdient?

Pflegegeld, Unterhaltspflicht