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Wie genau müssen Verzugszinsen rechtlich berechnet werden?

Hallo zusammen,

ich habe im Studium die Aufgabe bekommen, herauszufinden, wie Verzugszinsen genau zu berechnen sind und ob es dazu gesetzliche Vorgaben oder Gerichtsentscheidungen gibt.

Konkret:

1. Berechnet man hier tagesaktuell also mit Zinsformel actual/actual?

2.

Muss man erst den Tageszinssatz (Kapital × Zinssatz ÷ 100 ÷ 365 oder 366 bei Schaltjahren) berechnen, diesen kaufmännisch runden und dann mit den Verzugstagen multiplizieren?

Oder rechnet man Kapital × Zinssatz × Tage ÷ 100 ÷ 365/366 und rundet erst ganz am Ende?

Für den Kunden könnte es ja zu wirtschaftlichen Nachteilen führen durch die Zwischenrundung (wenn auch nur sehr marginal)...

Gibt es für eine der Varianten eine gesetzliche Regelung oder Rechtsprechung?

Kann man die Berechnungsweise ggf. durch eine AGB-Klausel festlegen? Oder wäre so etwas wegen der AGB-Kontrolle (§ 307, § 308, § 309 BGB) unwirksam, wenn es für den Kunden nachteilig oder intransparent ist?

Muss ich sogar immer die für den Kunden günstigere Berechnung anwenden, z.B. je nach Ergebnis individuell?

Und gibt es Unterschiede, ob der Schuldner ein Verbraucher oder Unternehmer ist?

In Deutschland ist ja vieles streng geregelt – darum interessiert mich, ob hier aus Transparenz- oder Nachteilsgesichtspunkten besondere Anforderungen existieren.

Danke euch für eure Antworten!

Gericht, Studium, Geld, Bank, Gerichtsvollzieher, Recht, Rechtsanwalt, Vollstreckung, Zinsen, Mahnung, Verzug, Verzugszinsen

Steuerberater oder Wirtschaftsingenieur? Wie entscheiden?

Guten Abend!

Ich stelle die Frage mal hier, da ich denke, hier sind die richtigen Experten. Nicht wie bei Gutefrage.
Ich bin momentan mit meiner Berufswahl sehr unsicher, daher doppeln sich manche Aspekte zu anderen Fragen - Sorry.

Nun...Ich hatte schon lange im Kopf, Steuerberater zu werden und das ganze Procedere durchzulaufen.
Nun kam dann vor einem Jahr der Wirtschaftsingenieur dazu und ich hatte endlich die Möglichkeit auch wieder Pilot zu werden. Das war mein Kindheitstraum. der Weg würde dann ungefähr so aussehen, dennoch mag ich auch das Wirtschaftliche gern:

Duales Studium WIng - Master Berufsbegleitend - dann Pilot werden.
Eigentlich ein solider Plan.

Aber nun vor ein paar Wochen kam ich wieder auf den Steuerberater zurück. Das finde ich immer noch sehr interessant und ich könnte mich auch selbständig machen. Das geht beim anderen Weg einfach nicht.- Der Weg beim Stb würde ca aussehen:

  1. Entweder: Dipl Finanzwirt - Bachelor of Laws (z.B. Wirtschaftsrecht) - Berufserfahrung - Stb-Prüfung
  2. Oder: dipl Finanzwirt - Jura studieren - Berufserfahrung - stb-Prüfung

damit könnte ich mir entweder eine eigene Kanzlei aufbauen oder Partner in einer Kanzlei werden und im Fortbildungssektor arbeiten.

Für mich ist das genau so interessant wie der erste Weg und beides reizt mich sehr. Auch Praktika haben keinen Aufschluss gegeben (Praktikum Pilot ist nicht möglich).

Finanziell würde der zweite Weg besser sein, aber auch beim ersten verdient man sehr gut.

Nun meine Frage: Wie kann ich selber eine Entscheidung treffen? Wie kann es mir einfacher Fallen? Was würdet ihr empfehlen? was ist evtl für die Zukunft besser?

Studium, Jura, Steuerberater, Steuern, Wirtschaft

Wie würdet ihr dieses Arbeitszeugnis bewerten?

Hallo! Meine Managerin meinte ich hätte eine 2 verdient. Es gab lediglich nur zwei Punkte bei mir zu bemängeln ( Fachkenntnis und angebliche Zurückhaltung, diesen Kritikpunkt hat die Managerin selber nicht verstanden, weil ich auf sie nicht zurückhaltend gewirkt habe, aber anscheinend empfand es der andere Manager so). Ich finde die Bewertung schlecht. Also für mich klingt es nicht nach einer 2. Seid ihr meiner Meinung? Was würdet ihr sagen?

Er hast sich aufgrund seiner guten Auffassungsgabe und seines Einsatzes in kurzer Zeit gute praktische Kenntnisse angeeignet. Er identifiziert sich stets gut mit seinen Aufgaben und zeichnete sich durch eine hohe Lern- und Arbeitsmotivation aus. Er war ein zuverlässig und selbstständig arbeitender Praktikant,der die ihm übertragenen Aufgaben planvoll und systematisch bearbeitete. Er verfügt über ein gutes analytisches Denkvermögen. Auch bei schwierigen Aufgaben stellt er seine Leistungsfähigkeit jederzeit unter Beweis.

Bei seiner Arbeit erzielte qualitativer und quantitativer Hinsicht immer gute Ergebnisse.

Seine Leistungen haben in jeder Hinsicht und in bester Weise unseren Erwartungen entsprochen.

Ihm ist es innerhalb kurzer Zeit gelungen, sich in das jeweilige Team zu integrieren. Sein persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Mandanten war stets einwandfrei.

Er verlässt uns nach der vorangehend genannten Praktikumszeit. Wir danken ihm für seine Unterstützung und die stets gute Zusammenarbeit. Wir wünschen ihm auf seinem weiteren Berufs und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg. Zudem würden wir es begrüßen, wenn er sich für einen Berufseinstieg bei uns bewirbt.

Studium, Arbeitszeugnis, Praktikum

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