Kann ein nachträglich (in 2017) erhobener Verlustvortrag (für 2011) einen rechtskräftigen Steuerbescheid (2012) noch ändern --- ggf. als rückwirkendes Ereignis?

Grundkonstellation:

  • Studienkosten Auslandsstudium rd. 7.000€
  • Einkünfte Praktika rd. 1.200€
  • Einkünfte BaföG rd. 3.000€
  • für 2011 & 2013 wurden keine Steuererklärung abgegen, für 2012 allerdings schon

Disclaimer: Ich habe wirklich versucht meine Frage selbst zu beantworten und bin mir bewusst, dass zum Thema Verlustvorträge aufgrund von Studiengebühren schon zahlreiche Fragen und Antworten durch das Netz geistern. Meine Situation habe ich so aber leider noch nicht auftreten sehen und nachdem ich mich durch allerlei Ratgeber, Foren und bereits hier gestellte Fragen gewälzt habe, glaube ich daher zwar insoweit im Bilde zu sein, als dass ich

a) auch in 2017 noch einen Antrag auf Verlustfeststellung für das Jahr 2011 einreichen kann, da die 4-Jahresfrist auf Einkommenssteuererklärungen hier nicht zutrifft und ich für das Jahr bisher keine Steuererklärung abgegeben habe,

b) ich das BaföG zu 0% in die Berechnung eingehen lassen muss, da es sich nicht um einen "Meister-BaföG" handelt. Sprich ein Verlustvortrag i.H.v. 5.800€ stände für 2011 zu Buche,

c) dieser würde von den Einkünften des Folgejahres 2012 (€3.400) abgezogen werden und nur die Differenz (€2.400) könnte auf 2013 vorgetragen werden.

So und nun meine eigentliche Frage: Die Steuererklärung für 2012 wurde zeitnah eingereicht und rechtswirksam beschieden. Eine Änderung ist also nur bei Sondersachverhalten möglich.

Da der Verlustvortrag 2011 zum Zeitpunkt der Steuererklärung 2012 nicht beschieden war, wurde dieser in der Berechnungsgrundlage natürlich nicht berücksichtigt, auch ein Vortrag des Restbetrags in 2013 blieb daher aus.

Was geschieht jetzt mit dem Verlustvortrag aus 2011? Kann ich den irgendwie direkt in 2013 hinüber retten? Falls nein (wahrscheinlich), kann ich hier dann §175 Abs 1 Nr. 1 oder 2 AO ziehen, da sich die Grundlagen für die Steuerbemessung 2012 aufgrund der 2011er Verlustfeststellung geändert haben. Gilt die Ausstellung der Verlustfeststellung ggf. als rückwirkendes Ereignis?

Oder wird letztlich gesagt: Verspätete Verlustbescheinigung2011 ist deine Schuld, Bescheid 2012 bleibt wie er ist, Vortrag Rest in 2013 unmöglich? .... Pech gehabt? Falls ja, komme ich dann mit Verweis auf "unsichere Rechtslage zum Zeitpunkt der Steuererklärung 2012" irgendwie aus dieser Nummer raus?

Danke schon mal im Voraus für eure Zeit und Geduld

Beste Grüße

Steuererklärung, Steuern, Verlustvortrag, Studiengebühren
Kann ich Studiengebühren rückwirkend in der Steuer geltend machen?

Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Steuerforum und hoffe eine Hilfe zu meiner unten beschriebenen Frage zu erhalten.

Im folgenden ist mein beruflicher Wertegang als Basis aufgelistet: - Schulabschluss Realschule - Berufsausbildung Mechatroniker (2002-2006) - Schulabschluss Fachabitur (2006-2007) - Studium Maschinenbau mit Abschluss Diplom (Fachhochschule) (2007-2012) - Berufstätig als Ingenieur seit Anfang 2013

Nun wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass man Studienkosten rückwirkend geltend machen kann, sofern es sich um einen zweiten Bildungsweg handelt.

Meine Frage ist nun, ob ich die Studiungebühren und Kosten im Studium Rückwirkend noch in der Steuererklärung angeben kann. Die Steuererklärung der Jahre 2013 und 2014 ist bereits gemacht, wobei gegen den Bescheid 2014 aktuell noch Widerspruch eingelegt ist. Die Steuererklärung für 2015 ist noch nicht abgegeben.

In den Jahren während des Studiums wurde von mir keine Steuererklärung gemacht. Während des Studiums hatte ich auch keinen Nebenjob ausgeübt.

Falls die Gebühren/Kosten noch rückwirkend geltend gemacht werden können, wie ist dazu die richtige Vorgehensweise. Welche Schritte muss ich einleiten? Wie weit zurück kann ich dies noch ansetzen?

Da ich mir über den Sachverhalt bis vor kurzem nicht Bescheid gewusst habe, sind leider keine Belege für das Studienmaterial vorhanden. Eventuell kann ich über alte Kontoauszüge meine Studiengebühren nachweisen. Eine eigene Wohnung auf Grund des Studiums gab es nicht. Ich habe 5 km von der Hochschule entfernt gewohnt, deshalb sind auch keine großen Wegekosten entstanden.

Es wäre schön, wenn ihr mir bitte Tips gebenkönntet, wie ich nun weiter vorgehen soll?

Vielen Dank

Viele Grüße

Steve

Steuererklärung, Studiengebühren

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