Steuererklärung: Verlustvortrag von zwei hintereinander folgenden Jahren.

Also Ihr Lieben, ich heiße "Tom" und ich habe letztes Jahr zum ersten Mal eine Steuererklärung abgegeben. Zu Tom müsst Ihr wissen, dass er in den Jahren 2008 - 2012 BWL studierte. Er machte vorher eine Ausbildung und besuchte eine Fachhochschule. Soweit so gut. Als Tom gegen Ende 2014 seine Steuererklärung für das Jahr 2010 vorbereitete, hörte er, dass die Studiengebühren rückwirkend als Verlustvortrag beim Finanzamt angegeben werden kann. So, Tom bereitete zunächst alles für das Jahr 2010 vor, dann nahm er sich das Jahr 2011 vor. Bevor er allerdings beide Steuererklärungen abschickte, blieb er wegen einer Sache stutzig. Tom fand bei seinen vielen Recherchen heraus, dass nach einer Steuererklärung zur "Feststellung des Verlustvortrags" eine "Einkommensteuererklärung" für das Folgejahr folgen muss. Im Punkt "Zus. Ausgaben" müsse dann der Verlust vom Vorjahr angegeben werden. Da Tom im Folgejahr immer noch studiert und er noch keine Einkommensteuer gezahlt hatte, fragte er sich "was nun?!". Auf den Rat eines Freundes hin machte er bei beiden Steuererklärungen ein Kreuzchen an der Stelle „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“. Dann hatte er die Formulare mit den Belegen abgeschickt. Muss sich Tom da irgendwie Sorgen machen, dass er die Kreuzchen an die richtige Stelle gemacht hat und vor allem, weil er bei der Steuererklärung 2011 keine Angabe gemacht hat (machen konnte) über den Verlust von 2010… oder muss Tom nach dem Erhalt des Bescheids für die Steuererklärung 2011 eine Änderung vornehmen...?

Wenn Ihr dazu mehr Erfahrung habt, dann wäre ich euch dankbar über jeden Kommentar.

Mit besten Grüßen

Tom

Steuererklärung, Studiengebühren
Einkommensteuer / Anlage Kind: Stipendium, Studiengebühren und Ausbildungsfreibetrag?

Hallo, es geht um folgenden Sachverhalt: Elster Formular, Est-Erklärung für 2010. Eine Mutter hat ein Kind, geboren im November 1985. Der Sohn hat in 2010 studiert und ein Stipendium (SDW) erhalten. Dieses betrug 12 Monate a 520 Euro plus 3 Monate a´ 350 Euro zusätzlich für ein Auslandssemester Anfang des Jahres.´Insgesamt also 7290 Euro Stipendium im Jahr 2010.

Frage a): MUSS das Stipendium in der Est-Erklärung der Mutter eingetragen werden?

b): falls ja, dann in In Anlage Kind, Seite 1, Zeile 26, "Öffentliche Ausbildungshilfen" (obwohl die SDW-Stifung ja eigentlich privat und nicht öffentlich ist)? Oder in den Zeilen 24 oder 25 (Übrige Einkünfte und Übrige Bezüge)?

c): von April bis September war ein Semester am Wohnort der Mutter (wo der Sohn dann auch gewohnt hat). Für dieses Semester mussten Studiengebühren von insgesamt ca 700 Euro bezahlt werden. Müssen/können dieses in Anlage Kind, Seite 1, Zeile 26, "Besondere Ausbildungskosten" eingetragen werden? Und können unter diesen Ausbildungskosten noch weitere Beträge (welche?) abgesetzt werden?

d) In Anbetracht der 7290 Euro Stipendium und 830 Euro Verdienst des Kindes: gibt es sowieso keinen Ausbildungsfreibetrag oder andere Freibeträge bei der Steuer für die Mutter?

Für Antworten (zu einzelnen oder allen Fragen): danke im Voraus!

einkommensteuer, Steuererklärung, Steuern, Steuerrecht, stipendium, Studiengebühren

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