Hallo, ich habe im Jahr 2015 meinen Studentendarlehen bei der NRW Bank zurückgezahlt, dieses Darlehen war nur für die Studiengebühren. Kann ich das absetzten ?

2 Antworten

Die Studienkosten, die mit dem Darlehen bezahlt wurden waren jeweils in dem Jahr in dem sie anfielen und gezahlt wurden, entweder als Werbungskosten, oder Sonderausgaben abzugsfähig. Danach nur noch die Zinsen für das Darlehen.

Du kannst ggf. noch für 2009-2014 Erklärungen zu Feststellungen von Verlusten, oder für 2012-2014 Einkommensteuererklärungen nachreichen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Frage:

wurde die Auszahlung des Darlehens von Dir als Einnahme deklariert?

Antwort: nein (würde auch unter keine Einkunftsart fallen ....)

somit ist die Rückzahlung des Kredites eine reine Vermögensumschichtung und somit NICHT abesetzbar.

die Zinsen aus dem Kredit sind selbstverständlich abzugsfähig