Student, verheiratet - Steuererklärung?

1 Antwort

Das Du im Internet unterschiedliche Standpunte liest hat etwas damit zu tun, dass die Kosten für eine Erstausbildung nur als Sonderausgaben und nciht als Werbungskosten abzugsfähig sind.

Das ist aber bei Dir/Euch nicht relevant, solange die Kosten nicht höher sind als 6.000,- Euro.

Bis zu dieser Höhe sind Deine Ausbildungskosten als Sonderausgaben abzugsfähig.

Natürlich solltet Ihr eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, denn da Du keine Einkünfte hast habt Ihr schon mal den Splittingvorteil.

Dann noch Deine Ausbildungskosten. 

Auch ohne genaue Zahlen zu haben vermute ich eine Steuererstattung für Euch.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986