Können Eltern die Studiengebühren der Kinder von der Steuer absetzen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auch wenn heutzutage das Studium der Kinder sehr teuer kommen kann, so sind die Studiengebühren nicht als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommensteuer der Eltern absetzbar. Dies entschied der Bundesfinanzhof letztes Jahr. Nur wenn ein über den üblichen Lebensunterhalt hinausgehender, also ein "besonderer und außergewöhnlicher" Bedarf bestünde, könnten die Eltern höhere Abzüge geltend machen. Als Beispiel nannte der BFH in der Urteilsbegründung krankheitsbedingten Ausbildungsmehrbedarf.

Nein, aber es kann bei den Kindern ggf. abgezogen werden. Eventuell als vorweggenommene Werbungskosten.

Also dort prüfen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986