Recht: Zalando wirft mir Kriminelle Handlung vor?

Hallo,

ich habe ein sehr nerviges Problem und hoffe, ich finde hier Hilfe:

Über Zalando habe ich vor einigen Wochen einen Artikel bestellt, der von einem Partner von Zalando versendet wurde (nicht unüblich, die haben nicht alles selbst im Lager) und den ich an einen DHL Paketshop habe liefern lassen.

Soweit, so gut. Ich habe zu der Bestellung keine Ankunftsbestätigung erhalten und habe den Artikel entsprechend nicht im DHL Paketshop abgeholt. In so einem Fall retourniert der Paketshop das Paket normalerweise automatisch zurück an den Absender (in diesem Fall der Partner von Zalando).

Nun hat mich Zalando aufgefordert, den Betrag für den bestellten Artikel zu bezahlen, da ich ihn angeblich im DHL Paketshop abgeholt hätte. Ich habe in zahlreichen Mails ihnen versuch klar zu machen, dass ich den Artikel nicht abgeholt habe. Wiederholt habe ich nach dem Nachweis gebeten, dass ich das Paket im DHL Paketshop abgeholt habe (Unterschrift, Personalausweisnumer). aber man blockte ab.

Ich war sehr kooperativ (weil ich das Problem genau so wie sie lösen will) und stets respektvoll und sachlich. Allerdings hat Zalando aufgehört, mir zu antworten. Vielmehr noch: Zalando hat meinen Internetanbieter kontaktiert und meine Nachrichten als Spam beanstandet. Daraufhin hat mein Internet mir mitgeteilt, dass sie meinen Internetzugang vorübergehend beschränken, sodass ich keine Emails mehr versenden kann (Kein Witz).

Zalando hat mittlerweile ein Inkasso-Unternehmen engagiert. Die gingen sogar soweit, dass sie in der Inkasso-Forderung einen weiteren Artikel aufgelistet haben, der mit der Bestellung gar nichts zu tun hat, und für den ich auch niemals eine Zahlungsaufforderung von Zalando erhalten habe. Scheinbar spielen sie auf unterstem Niveau mit meiner Angst und versuchen zusätzlich Geld einzusacken, aber das nur nebenbei, darum geht es nicht.

Ich habe also Inkasso vor der Tür, die von mir Geld einfordern für eine Lieferung, die ich nie erhalten habe und für die ich zahlen soll. Es kann keinen Beweis geben, das ich die Lieferung nie im Paketshop abgeholt habe. Zalando hat mich geblockt, und bei meinem Internetnet anbieter gemeldet, anstatt meiner Bitte nach einem Nachweis, dass ich die Lieferung abgeholt habe, nachzugehen.

Was soll ich tun?

Die Gegenseite (Zalando) hat den Kommunikationskanal geschlossen und die Inkasso-Leute werden wohl bald bei mir vorbeikommen. Mir gehen die Lösungen für das Problem aus. DHL habe ich auch schon kontaktiert, auf die Bitte, mir den Nachweis für die Abholung auszustellen, aber es gab bisher keine Antwort, möglicherweise hat Zalando hier auch schon Anweisungen gegeben.

Welche Optionen habe ich?

Danke!

Geld, Inkasso, Recht, Steuern, DHL, Umfrage, Lieferung
Ablehnung des Antrags auf Änderung nach Einspruchsentscheidung

Sachverhalt:

  1. Finanzamt schätzt die Besteuerungsgrundlagen und erlässt einen entsprechenden Schätzbescheid unter VdN.
  2. Gegen den Schätzbescheid wird Einspruch eingelegt, dieser jedoch nicht (durch Einreichen der Steuererklärung) begründet.
  3. Das Finanzamt entscheidet über den Einspruch und hebt den VdN auf.
  4. Nun wird ein Antrag auf Änderung nach Einspruchsentscheidung (§ 172 (1) Satz 2 und 3 iVm (1) Nr. 2 Bu a) AO) und die Steuererklärung wird eingereicht.
  5. Das Finanzamt lehnt eine Woche vor Ablauf der Klagefrist den Antrag auf Änderung ab.
  6. Gegen die Ablehnung wird Einspruch eingelegt.

Frage:
Muss noch geklagt werden oder fehlt das Rechtsschutzbedürfnis?

Eigene Lösung:
Es muss geklagt werden, da § 172 AO das Wort "darf" enthält. Wir kommen bei der Änderung also in den § 5 AO (Ermessen). Auf die Abhilfe des Einspruchs gegen die Ablehnung zu hoffen ist also riskant. Wird über den Einspruch gegen die Ablehnung entschieden, kommen wir seinerseits nicht mehr in de § 172, da dieser nur für Steuerbescheide gilt, die Ablehnung jedoch ist ein sonstiger Verwaltungsakt.

Im Ergebnis würde die Klagefrist verstreichen und man guckt am Ende nur noch mit dem Ofenrohr ins Gebirge und hat sich einen Haftungsfall an Land gezogen.

Den Fehler habe ich übrigens bei 2. gemacht. Man hätte keinen Einspruch einlegen dürfen. Wieder was gelernt.


Kann das jemand bestätigen oder widerlegen?

Finanzamt, Steuern
Gleiche Steuer-ID-Nr. mehrfach an verschiedene Steuerpflichtige vergeben ...

Gestern Abend hatten wir Besuch einer guten Bekannten meiner Frau. Eine absolut zuverlässige und grundehrliche Person, die Folgendes erzählte:

2011 gab sie ganz normal unter ihrer bekannten Steuer-ID ihre Einkommenssteuererklärung ab. Nach mehreren Monaten erhielt Sie ihren Steuerbescheid. Bis dahin ganz normal also.

Im Steuerbescheid waren jedoch Fahrtkostenersatz des Arbeitgebers in Anrechnung gebracht, die Sie nie erhalten hatte und auch auf ihrer elekronischen Lohnsteuerbescheinigung nicht ausgewiesen sind.

Sie ging von einem Versehen aus und ging in die FA-Sprechstunde um den Sachverhalt zu klären.

Nach einigem Hin und Her stellte der Sachbearbeiter fest, dass ihre Steuer-ID offensichtlich mehrfach auch an andere Steuerpflichtige vergeben wurde und dass es zu einer Vermischung der Datensatze von den verschiedenen Steuerpflichtigen gekommen sei. Unglaublich - ist aber so geschehen.

Im Nachgang korrigierte das FA den Steuerbescheid. Also - alles gut. Thema erledigt.

Nun kommt es ganz dicke.

2012 - neue Steuererklärung - gleiches Spiel. Identischer Fehler. Beschwerde beim FA. Korrektur. FA schreibt ihr, dass alle anderen Steuerpflichtigen nun ihre eigenen Steuer-ID hätten. Das Problem damit dauerhaft gelöst sei.

2013 - Steuerbescheid für 2012: Nun stimmt in ihrem Steuerbescheid bis auf die Kapitalerträge und die Fortbildungskosten nichts mehr überein. Das FA berechnet fast den dreifachen Lohn, selbstverständlich werden auch wieder ein Fahrkostenersatz, der nicht stattfand, in Anrechnung gebracht usw. Ergebnis: Sie soll nun knappe 12.000 € Einkommensteuer nachzahlen.

Selbstverständlich hat sie sofort schriftlich Einspruch eingelegt und Vollstreckungsschutz beantragt.

Ich vermute mal, dass das FA den Steuerbescheid nun wieder korrigieren wird und sie mit dem Schrecken davon kommt.

Nun zu meiner eigentlichen Frage.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass das ein "tragischer" Einzelfall ist. Im Netz finde ich nur Handlungsanweisungen, wie vorzugehen ist, wenn ein und der selbe Steuerpflichtige mehrere Steuer-ID´s hat. Jedoch nicht einen Hinweis darauf, wie zu verfahren ist, wenn die gleiche Steuer-ID an mehrer Steuerpflichtige herausgegeben wurde?

In allen Dokumenten die ich lese, scheint diese Möglichkeit überhaupt nicht zu existieren.

Das eigentlich Erschreckende für mich ist jedoch die Erkenntnis, dass es zu Vermischungen von eigenen Datensätzen mit denen anderer Steuerpflichtiger überhaupt kommen kann.

Da, wie bei meiner Bekannten, dieser Fall ja nun schon drei Mal eingetreten ist und es dem FA nicht gelingt diesen Fehler zu bereinigen frage ich mich, an welche Stelle man sich wenden muss um eine dauerhafte Klärung des Problems zu erreichen?

Habt ihr schon von Ähnlichen Vorfällen gehört? Wie sind die Betroffenen oder deren Steuerberater mit dem Thema umgegangen? Steht zu befürchten, dass das Thema doch ein bischen gewaltiger ist? Oder hab ich Paranoia?

Hoffe auf viele Antworten.

Gruß aus Frankfurt/Main.

Jürgen

einkommensteuer, steuerbescheid, Steuern, Steueridentifikationsnummer, EStg

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