AfA für eine Immobilie, die erst Eigenheim, dann vermietet wird?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei linearer Afa bleibt die Bemessungsgrundlage immer Anschaffungskosten (plus Anschaffungsnebenkosten), also mind. € 300.000. Für weitere 40 Jahre können jährlich 2 % von 300.000, also € 6.000 als Afa abgesetzt werden.

das hiesse ja dann, dass - sollte man 50 Jahre in einem Haus wohnen - dann vermieten, keine AfA mehr ansetzbar ist...

Danke

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@alessio

So ist es. Das Haus ist dann abgeschrieben und man kann es auch abschreiben. Allerdings kann man es teuer sanieren (ist bei Vermietung Reparaturaufwand) und dann teuer an seine Enkel verkaufen. Die haben dann wieder 50 Jahre AfA, wenn es die dann noch gibt.

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@alessio

@alessio: Du kannst es mit der Selbstnutzung ("man") auch anders sehen: Wenn Du es jetzt erbst (und vermietest) und Deine Eltern hatten es gekauft/gebaut und darin schon 40 Jahre gewohnt, dann kannst Du es nur noch für 10 Jahre abschreiben.

Dann suche mal schön die Anschaffungskosten in den Unterlagen!

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@LittleArrow

rein nach dem Motto: wer suchet, der findet. Oder: die Suche nach der Nadel im Heuhaufen :)

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@alessio

Ja, so ist es und gleichzeitig ein Beitrag zu den Aufbewahrungsfristen. "Viele Menschen heben zuviel und der Rest zu wenig auf!" (nach LA).

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