Ist eine Werbekampagne für Treppenhausreinigungen mit einem Preisvergleich von 20% rechtlich zulässig?
Hallo zusammen,
Ich betreibe eine Reinigungsfirma und möchte eine Werbekampagne(für 1 Monat) für unsere Treppenhausreinigungen starten. Mein Plan ist es, anzubieten, dass wir mindestens 20% günstiger sind als die aktuellen Dienstleister unserer potenziellen Auftraggeber. Bevor ich jedoch vorangehe, möchte ich sicherstellen, dass ich keine rechtlichen Probleme verursache.
Kann mir jemand sagen, ob es rechtlich zulässig ist, eine solche Werbeaussage zu machen? Gibt es bestimmte Regeln oder Vorschriften für Preiswerbung oder vergleichende Werbung, die ich beachten muss? Ich möchte mich über fairen Wettbewerb und die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften in meiner Region(NRW) sicher sein.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und Erfahrungen!
2 Antworten
In Deutschland ist Negativwerbung verboten. Du darfst also nicht sagen Konkurent XY ist plemplem und kost 20% mehr wie ich.
Mit 20% Rabatt auf das günstigtste Angebot eines Konkurenten kannst du werben.
Wenig intelligent. Sollen die Preise nur für einen Monat gelten oder dauerhaft? Letzteres wäre eine Spirale abwärts. Noch weniger intelligent.
Zudem darf kein Dumpingpreis rauskommen.