Grenzgänger Berlin-Schweiz, oder wie wird alternativ besteuert?

Sehr geehrtes Forum,

Folgendes Szenario: Ich werde ab dem 01.09. einen Beruf für ein Schweizer unternehmen antreten. Der Plan ist, das ich die ersten 3 Monate eine verhältnissmässig lange Aufenthaltsdauer in der Schweiz haben (3 Wochen Schweiz, eine Berlin)

In den weiteren Monaten wird das Verhältnis eher auf 2 Wochen Schweiz zu 2 Wochen Berlin und letztendlich auf 1 Woche Schweiz, 3 Wochen Berlin laufen! Der langfristige Plan wird wohl eine Berliner Zweigstelle sein die ich leite und eine Woche Schweiz (bzw. ein paar Tage) wird zu taktischen Auslegung der Arbeitsziele etc. beibehalten! Nun ist gerade für die ersten 6 Monate nicht ganz klar wie ich mich am besten besteuern kann. Also wie ist der rechtlich beste Weg (legal und effektiv für mich)

Ich habe im Internet unglaublich viele verschiedene Informationen erhalten und bin nun leider verwirrter als vorher da mein persönlicher Fall nirgendwo beleuchtet wurde.

Mein Hauptwohnsitz bleibt Berlin, Vorort in der Schweiz werde ich wohl für die ersten 6 Monate ein wg Zimmer beziehen.

Fragen:

  1. gelte ich als Grenzgänger und kommt somit das DBA für mich in frage? Hier zu gibt es Verschiedene Aussagen im Netz!

  2. wie würde ich alternativ angesehen werden? Was sind die Möglichkeiten? Macht es Sinn dem Arbeitgeber einen deutschen Vertrag mit deutschen sozialabgaben und Besteuerung vorzuschlagen? Laut Quellen aus dem Internet ist dem ja eigentlich nichts auszusetzen außer das der AG einverstanden sein muss.

Also zusammengefasst ist meine Frage:

Ich arbeite für einen Schweizer Arbeitgeber, erst 3 Monate lang 3 Wochen, dann in den folgenden 3 Monaten Ca. 2 Wochen und dann 1 Woche in der Schweiz, Hauptwohnsitz bleibt definitiv Berlin! Was muss ich also tun? Wie ist die korrekte Lage zur Besteuerung und welche Optionen habe ich?

Vielen Dank vorab für die Antwort!

Mit besten Grüßen

PS

arbeitsrecht, deutschland, Doppelbesteuerung, Schweiz, Steuern
Pflichtpraktikum in der Schweiz, Quellensteuer / Steuerausländer

Hi

ich werde nächste Woche in Schaffhausen/Schweiz für fünfeinhalb Monate ein Auslandspraktikum absolvieren. Einen Mietvertrag habe ich ebenfalls in Schaffhausen. Eingeschrieben bin ich während der ganzen Zeit in einer deutschen Hochschule. Verdienen werde ich 2500 CHF brutto pro monat, das sind umgerechnet ca 2070 euro. Damit werde ich wohl in diesem Jahr zum ersten mal den deutschen Steuerfreibetrag von 8004 Euro überschreiten. Bislang habe ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung und musste noch nie eine Steuererkläung schreiben.

Jetzt ist die Frage, wie ich das steuerlich am besten mache. Ab 183 Tagen im Ausland wird man zum Steuerausländer. Lohnt sich das für mich? Mit den fünfeinhalb Monaten bin ich nur bei 170 Tagen, aber ich könnte im Anschluss an das Praktikum den Mietvertrag in der Schweiz noch um zwei oder drei Wochen verlängern um die 183 Tage zu überschreiten, es sind dann eh Semesterferien.

Ich habe also verschiedene Möglichkeiten:

1) Erstwohnsitz bei den Eltern in Hessen, Zweitwohnsitz in Schaffhausen

Begründung: Ich bin eingeschriebener Student, mein Lebensmittelpunkt ist nach wie vor in Deutschland Folge: Ich bleibe ganz normal Steuerinländer.

2) Erstwohnsitz in Schaffhausen, Zweitwohnsitz bei den Eltern in Hessen

Begründung: Die meiste Zeit verbinge ich in der Schweiz und fahre nur ab und zu nach Deutschland Folge: Ich kann Steuerausländer werden.

3) Erstwohnsitz in Schaffhausen

Begründung: Die meiste Zeit verbinge ich in der Schweiz. Nach dem Praktkum will ich in Konstantz meinen Master machen und werde nicht wieder zu meinen Eltern zurückziehen. Folge: Ich kann Steuerausländer werden.

Welche Variante ratet ihr mir? Könnt ihr mir genau erklären was ich bei mehr als 183 Tagen im Kanton Schaffhausen an Steuern zahlen muss (ich blicke da nicht durch) und wie dann ein Wechsel zurück nach Deutschland funktioniert. Vielen Dank Vielen Dank

Schweiz, Wohnsitz, Quellensteuer

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