Antrag auf Beitragsrückerstattung abgelehnt?

Ich bin Deutsche seit Jahren in der Türkei gemeldet und wohnhaft, also in Deutschland vollkommen abgemeldet. Ich habe einen Antrag auf Beitragsrückerstattung gestellt bei der DRV Berlin.Jedoch habe ich eine Ablehnung erhalten, mit der Begründung, das einen Beitragerstattung nur bewilligt werden könnte , wenn keine Versicherungspflicht mehr besteht und seit dem Ausscheiden 24 mon. vergangen sein müßten.Des Weiteren ich das Recht auf freiwillige Vers. in der deutschen RV hätte. Ich bin aber seit dem ich in der Türkei verzogen (anfänglich mit Unterbrechung Ende 2010, ab Februar 2012 durchgängig hier)bin nicht mehr Berufstätig, sondern nur Hausfrau hier gewesen,da mein Lebensgfährte , der mittlerweile mein Ehemann ist mich unterstützt hat und Alleinverdiener hier war. Aus finanziellen Gründen konnte ich mich weder hier noch in der deutschen RV freiwillig weiter versichern un Vorsorge tragen. Also im Prinzip zhale ich seitdem auch nicht mehr in die deutsche RV ein, da ich auch nicht mehr dort lebe wie gesagt. Ich bin aber i der Türkei gezwungen jeds Jahr mir einen neue Aufenthaltsgenehmigung kostenpflichtig erstellen zu lassen und einen staatliche oder private kostenpflichtige Krankenversicherung /Jahr abzuschließen. Warum wird mein Antrag auf Beitrasrückerstattattung trotzdem abgelehnt, obwohl ich bereits 325 Monate erfüllt habe.Ich bin jetzt 48 Jahre und möchte aus privaten Umständen die mich zwingen die Beitragsrückerstattung erhalten, da mein Mann inhaftiert wurde auf unbestimmte Zeit und ich aber keinerlei Einkommen erziehlen darf , da ich keine Arbeitserlaubnis hier habe. Was soll ich tun?

Mfg.

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Ich habe eine volle Erwerbsminderungsrente, aber es geht mir nun besser, welche Folge hätte ein Rentenverzicht?

Sachverhalt: seit Juli diesen Jahres erhalte ich von der Deutschen Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung befristet bis 31.08.16. Da sich mein Gesundheitszustand wider Erwarten bereits im September gebessert hat, arbeite ich seit Oktober wieder. Was zunächst mit 6 Wochenstunden im entgeltlichen ehrenamtlichen Bereich begonnen hat, hat sich inzwischen über diverse Formen der Beschäftigung bei zwei Arbeitgebern ausgedehnt. (entgeltliche + unentgeltliche Ehrenamtstätigkeit, geringfügig entlohnte Beschäftigung und kurzfristige Beschäftigung). Welches zusammengerechnet seit einigen Wochen einem Vollzeitjob entspräche. Nur eben kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bisher. Für ein solches habe ich aber seit Anfang dieser Woche eine mündliche Zusage zum 01.01.16. Möchte diesen Arbeitgeber aber auf keinen Fall über meine Rentnereigenschaft informieren. Da ich jedoch als Rentner wegen voller Erwerbsminderung einen anderen Beitragsgruppenschlüssel haben werde als ein "normaler" Arbeitnehmer, würde dies dem AG aber spätestens bei der ersten Lohnabrechnung auffallen. Aus diesem Grund habe ich bei der DRV um den Entzug der Rente gebeten. Was sich jetzt aber nicht so einfach rausstellt und erst mit einem möglichen ärztlichen Gegengutachten geklärt werden muss. Was nicht vor Beginn des neuen Kalenderjahres sein wird. Der Sachbearbeiter hat aber im Telefonat noch kurz die Möglichkeit des Rentenverzichts erwähnt.

  1. Welche Folgen hätte ein Rentenverzicht? Und könnte ich damit für Januar den gewünschten Beitragsgruppenschlüssel mit voller Beitragspflicht in allen vier Sozialversicherungszweigen erreichen?
  1. Gibt es Möglichkeiten den Bescheid über den beantragten Rentenentzug zum 31.12.15 noch in diesem Monat zu erhalten? Z.B. durch Nachweise der in den letzten Wochen geleisteten Stunden?

    Mit freundlichem Gruß

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Ergo Rentenversicherung bitte um hilfe

Hallo liebe Gemeinde,

ich hätte da mal eine Frage bezüglich einer Rentenversicherung die am 1.12.2004 abgeschlossen wurde. Und zwar habe ich eine finanzielle Notlage, wie so viele und habe keinerlei Rücklagen. Daher habe ich mich entschieden die Versicherung, trotz Steuerabgabgaben in Höhe von 25%+solizuschlag und kirchensteuer in kauf zu nehmen. Da ich fast überall gelesen habe, dass etwa 30% des Versicherungswertes verloren geht beim kündigen, kann ich mich damit eigentlich abfinden. Meine Versicherung hat einen Wert von 8045,37 EURO. Nun habe ich vor paar Tagen die Antwort von Ergo erhalten, dass meine steuerpflichtigen Erträge 1760 Euro Betragen. Wenn ich das richtig verstehe, bin ich zu 100% steuerpflichtig, da ich ja vor Ablauf der 12 Jahre kündige. Ist das wirklich deren Ernst, dass die mir nach 11 Jahren 1760-Steuern auszahlen wollen? Oder verstehe ich da was falsch? Ist das rechtens?

Rentenversicherung nach RPR(04) 1. Leistung bei Tod 2014 9000 Euro 2. Wert 8045 Euro

seit einem Jahr ist die Versicherung stillgelegt, daher aktuell beitragsfrei und daraus ergibt sich eine garantierte Kapitalabfindung 2025 von 9500 Euro bzw unverbindliche von knappen 12000.

Wie schon erwähnt waren mir Verluste bewusst und ich hätte sogar 50% in Kauf genommen, da mir 4000 Euro jetzt verdammt gut tun würden. Aber mit 1750 Euro hat mich die Ergo doch schockiert. Kann mir das einer erläutern?

Grüße

Rentenversicherung, Kündigung, Auszahlung, Verlust

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