Rechtliche Pflichten hinsichtlich Steuer/Sozialversicherungen in Deutschland bei Einkommen aus dem Ausland im Rahmen eines Praktikums während des Studiums?

Hallo zusammen,

eine Firma aus den USA hat mich als Praktikant angestellt (explizit kein Arbeitsverhältnis) für ein wissenschaftliches Projekt, welches im inhatlichen Zusammenhang mit meinem Studium steht. Es handelt sich nicht um ein Pflichtpraktikum. Ich studiere regulär in Vollzeit. Die vereinbarte Stunden sind weniger als 20 pro Woche und die Dauer ist 8 Monate. Das Praktikum ist komplett remote, so dass ich weiterhin in Deutschland leben werde. Ich bekomme für die Tätigkeit Entgeld und nun stellt sich mir die Frage, welche rechtliche Rahmenbedingungen bezüglich Sozialversicherungen und Steuern zu beachten sind.

1) Wie registriere ich dieses Einkommen in Deutschland? Bin ich sozialversicherungspflichtig und wenn ja, wie melde ich mich an? Ich zahle seit Jahren schon in die studentische Krankenversicherung monatlich ein, jedoch nicht in die Rentenversicherung (außer im Rahmen von Hiwi-Stellen, etc.)

2) Wie gestaltet es sich mit den Steuern? Muss ich mich jetzt an das Finanzamt wenden und monatlich Steuer zahlen, oder am Ende des Jahres eine Steuererklärung einreichen und dann nachträglich die Steuer zahlen? Ich habe bisher noch nie eine Steuererklärung abgegeben, da ich schon immer unter dem steuerpflichtigen Betrag geblieben bin und nur diverse Hiwi-Stellen hatte, die den Ämtern sowieso automatisch gemeldet wurden.

Ich wäre euch für Informationen extrem dankbar, falls sich jemand damit auskennt.
Vielen Dank und viele Grüße

Rentenversicherung, Studium, Auslandsüberweisung, Sozialversicherung, Steuern, Praktikum
Werden Effektivkosten bei Versicherungsverträgen wirklich weniger?

Hallo, habe ein Angebot für eine Rentenversicherung bekommen.

Ich wollte das Angebot mit meinem ETF Sparplan vergleichen mittels dem Fondsrechner von: https://www.zinsen-berechnen.de/fondsrechner.php

(Habe hierfür die Kosten meines Sparplans, also Sparplangebühr und geschätzten Spread als Ausgabeaufschlag angesehen, und den TER als Verwaltungsgebühr. Handelsplatzgebühr und einen echten Ausgabeaufschlag hab ich nicht. Sollte so passen)

Es geht mir jetzt um die Kosten der Rentenversicherung. Diese sind im Produktinformationsblatt mittels Effektivkosten angegeben.

Mir wurde erklärt das sind alle Kosten drin, Fondsverwaltungsgebühr Transaktionskosten und sogar der Spread. Sowie die ersten 5 Jahre die Abschlussgebühr, nach den 5 Jahren werden die effektivkosten weniger.

Die Frage ist aber stimmt das wirklich. Das wäre ja mehr als verwirrend, wenn ich Effektivkosten bekomme mit welchen ich nicht kalkulieren kann. Kann ich die anfänglichen effektivkosten wirklich nicht auf die komplette Dauer von 38 Jahren rechnen?

Habe eine genauere Aufschlüsselung bekommen wurde aber auch nicht schlau.

Abschlusskosten auf Monatsbeitrag wären 2,28% das beliefe sich in meinem Fall auf: 6.244,27 wenn ich die Dynamik der Beiträge mit einkalkuliere weiß auch nicht ob das so richtig ist.

Bitte etwas Licht ins Dunkle. Danke

Rentenversicherung, Versicherung, Fondssparplan, fondsgebundene Rentenversicherung
Freigrenze für Vermögen beim Wohngeld: was zählt zum Altersvorsorge Vermögen?

Hallo,

es geht um folgenden Sachverhalt: ein Freiberufler hatte vor mehr als 20 Jahren (seinerzeit nach eingehender Beratung durch verschiedene Stellen) beschlossen, nicht mehr in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen, sondern privat für das Alter vorzusorgen. Eine Vorgehensweise, welche damals vielfach empfohlen und von Politik und Medien thematisiert wurde.

Aufgrund der Entwicklungen und der politischen Entscheidungen der letzten Jahre dominieren inzwischen aber klar die Nachteile dieser Entscheidung. Z.B. überschreitet das angesparte Vermögen (angelegt in Investmentfonds) die Freigrenze von 60000 Euro beim Wohngeld-Bezug. Ähnliches gilt für andere Freigrenzen. z.B. bei Corona-Hilfen etc. Ganz allgemein: derjenige Freiberufler/Selbständige, welcher privat vorgesorgt hat, wird nun massiv benachteiligt gegenüber anderen, die in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Schlimmer noch: der eigenverantwortliche Vorsorgende wird auch massiv benachteiligt gegenüber anderen Personen, die ihr Geld zum Fenster hinausgeworfen und überhaupt nicht vorgesorgt haben! Die "Geldverpulverer" haben nämlich Ansprüche auf diverse staatliche Zuschüsse, die der o. g. sparsame Freiberufler nicht hat, weil er die Freigrenzen überschreitet!

Nun die Frage zum Wohngeld. Ein Zitat von wohngeld.org: "... Altersvorsorge Vermögen in Höhe des nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens einschließlich seiner Erträge und der geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge, soweit der Inhaber oder die Inhaberin das Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitig verwendet...".

FRAGE: Fallen die Anteile an Investmentfonds, welche der o. g. Freiberufler u. a. über jahrelang Sparpläne erworben hat unter den Begriff "nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens" ? Oder ist dies anders definiert?

für Antworten: danke im Voraus

Rentenversicherung, Altersvorsorge, Investmentfonds, Vermögen, Wohngeld

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