Gibt es bei einem Ehepaar (gesetzlicher Güterstand) eine Rentenobergrenze beim Renteneintritt, wenn beide Eheleute berufstätig waren?

2 Antworten

Beide bekommen ihre erwirtschaftete Rente voll ausgezahlt. 

Eine Obergrenze tritt erst ein, wenn eine Person mehrere Renten bezieht.

Hallo,

nein, die Rentenberechnung ist bei Verheirateten und Ledigen identisch.

Es gibt besondere Regelungen für die Witwen- bzw. Witwerrentem, wenn man bereits eine eigene Rente bezieht. Bei einer Scheidung werden ggf. Rentenansprüche auf den Ex-Ehegatten übertragen.

Gruß

RHW