Ab wann AfA (Steuersparimmobilie) - wann beginnen die Abschreibungen?

Hallo an alle, ich war bis jetzt stiller Mitleser und nun bin ich neu hier im Forum, weil ich eine spezielle Frage habe.

Ich erwarb im Mai 2015 eine Wohnung, die in einem 1910 errichteten Baudenkmal-Gebäude liegt und vom gleichen Bauträger vor dem Mieterbezug saniert werden soll. Erstbezug und Übergang von Nutzen und Lasten wird im Juni 2017 sein.

Die Abschreibung teilt sich nun auf zwei Teile auf, in den bereits bei Kauf bestehenden Bestandsteil (minus Kosten für das Grundstück), der mit 2,5% auf 40 Jahre abgeschrieben werden kann und in den durch Sanierung neu errichteten Teil, welcher mit einem erhöhten Prozentsatz auf insgesamt 12 Jahre abgeschrieben werden kann (8x9% und 4x7%).

Zu meiner Frage: Ab wann starten die beiden Abschreibungen im einzelnen?

Nach meinem Verständnis und der Meinung meines Steuerberaters müsste ich die 2,5% bereits in meiner Steuererklärung 2016 eingeben können (Kaufdatum im Mai 2015) und die ersten 9% in meiner Steuererklärung 2018 (Fertigstellung 2017 und Übergang von Nutzen und Lasten 2017). Doch mein Finanzamt lehnte die 2,5% nun ab und ist der Meinung, dass ich sie auch erst 2018 eingeben kann.

Ich wende mich nun an euch, da ich gerne mehrere Meinungen dazu hören möchte und gerne auch die rechtliche Bestimmungen kennen lernen will. Ich würde mich auch sehr freuen, wenn jemand eine Aussage dazu treffen kann, ob das Finanzamt hier Entscheidungsspielraum hat, oder ob der Anfang der Abschreibung gesetzlich (wo im EStG?) geregelt ist.

Vielen Dank im Voraus :)

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welche Rechte habe ich und wieviel muß ich mir gefallen lassen

Hallo, ich bin absolut neu hier und verzeit mir jetzt schon wenn ich einige Fehler mache. Also, vor über einem Jahr sind wir sehr Ländlich gezogen. In einem zwei Familienhaus, wovon über uns die Vermieter wohnen. Am Anfang war auch alles Okey. Dann sind wir gemeinsam über Pfingsten zu gleichen Veranstaltung gefahren, danach brach die Hölle los. Es wird uns laufend vorgeworfen das wir sie, auf dieser Veranstaltung schlecht gemacht haben. Auf unsere Beteuerung dies nicht gemacht zu haben werden wir als Lügner beschimpft, stellenweise werde sie sogar sehr persönlich. Dann hat unser Sohn uns mit unserer ersten Enkelin stolz besucht und auf dem Grundstück geparkt.( wohnt 300KM entfernt) Einen Tag später wurden wir, wie bei einer Inquisition nach draussen zitiert . Von Beleidigungen bis erneute persönlich Anschuldigungen mußten wir uns fast alles anhören und dass in einer Lautstärke, das man sich wieder wie ein 12Jähriger vorkam. Weil sie mit ihren Wagen auf das Grundstück wollten und unser Sohn binne zwei Minuten seinen Wagen raus gesetzt hatte. Sie haben sich dermaßen hinein gesteigert das uns jetzt untersagt wurde den Partyraum zu nutzen und die Schlüssel mußten wir auch abgeben, sowie die Garage von uns nicht mehr genutzt werden darf. Vom drei erhaltenen Schlüssel gaben wir drei wieder ab. Hieraus entbrannte der nächste Streit wir hätten nur zwei Schlüssel erhalten und es wäre unverschämt einfach einen nach zu machen. Als wir beteuerten das diese drei Schlüssel uns ausgehändigt wurden, brach ein neuer Streit aus, der mich sogar sehr persönlich Angriff und wir als Lügner beschimpft wurden,..jetzt haben wir sogar zwei angeblich nachgemacht. Dann hatten wir vor kurzen ein Strassenfest hier. wobei wir immer beim Aufbau helfen. Eine Stund bevor alle Gäste auf "unserem" Grundstück eintrafen kam ich und meine Freundin mit einer Tasse Kaffe raus. Da wir die ganze Zeit draussen waren und gequatscht hatten, hatte ich diese leeren Tassen vergessen und das zog, mir gegenüber, einen Anschiss nach den man zwei Häuser noch weiter hören konnte... An dem Haus ist noch eine kleine "Werkstatt" und ein Partyraum angebaut. Jetzt hat der Sohn der Vermieterin dort eine Beflokungs-Beschriftungswerkstatt in der "Werkstatt" eingerichtet und laufend wir mein PKW zugeparkt oder vor dem Tor stehen Autos, so das ich immer erst bitten muß das ich rein oder rausfahren kann. Heute war es mal wieder soweit obwohl wir letzten Monat die Waschküche gereinigt haben wurde ich auf unsanfte Art wieder gemaßregelt das ich am Wochenende die Waschküche nicht gesäubert hätte. Als ich zu meiner Verteidigung anbringen wollte das wir das doch letzten Monat gemacht haben, sind mir Vorwürfe entgegen gebrüllt worden die mich fast Sprachlos gemacht haben. Eigentlich habe ich eine sehr hohe Tolleranzschwelle aber diese ich gerade überschritten worden. Nun meine Frage, falls es nach dieser Darstellung nicht mehr zu erkennen ist. Müssen wir uns das Verhalten so ohne weiteres gefallen lassen?

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