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Schönheitsreparatur bei Auszug Rechtslage?

Hallo Zusammen,

im meinem Mietvertrag ist in §18 folgendes Geregelt

Endet das Mietverhältnis so ist der Mieter verpflichtet die Kosten für Schönheitsreperarturen (Tapezieren Streichen Türen Rahmen und Heizkörper). Aufgrund des Kostenvoranschlages eines Malerfachgeschäfts an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen. Wobei die nach genannten Fristen im Allgemeinen zur Anwendung kommen

Liegen die Schönheitsreperarturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück zahlt der Mieter 25 % der Kosten aufgrund eines Voranschlag eines Malerfachgeschäft länger als 10 Jahre dann 90 %

Die Regelung tritt im Allgemeinen in Kraft wenn seit Mietbeginn die genannten Zeiträume verstrichen sind. Die Fristen kommen je nach Zustand in Anwendung

Der Mieter kann seine anteiligen Zahlungsverpflichtung durch vollständige Vornahme der Schönheitsreperarturen abwenden wenn der die Arbeiten auf eigene Kosten in fachhandwerklicher Ausführung bis zur Rückgabe vornimmt bzw. vornehmen lässt.

Den vollständigen Text habe ich als Bild angefügt.

Ich wohne jetzt seit 11 Jahren in der Wohnung und habe die Renoviert übernommen und musste nichts machen. Die Wände Streichen kann ich tun da ich dies sowieso vor hatte wenn ich weiter in der Wohnung geblieben wäre. Der Rest müsste in der Formulierung nichtig sein.

Die Wände haben es teilweise nötig. Die Türen (braun) sehen noch sehr gut aus. Sind vermutlich auch die ersten (Haus ist aus den 70er).

Wie sehen es hier die Experten. Ist der Vertrag so nichtig ??

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Mietvertrag, Rechte, Vermietung., Auszug, Renovierung, Schönheitsreparaturen

Heizung kaputt. Monteur kann erst im Januar kommen. Wer zahlt die hohen zusätzlichen Stromkosten für Heizung im Notbetrieb?

Guten Abend,

unsere Heizung ist ausgefallen. Es ist eine hochmoderne Luft-Wasser-Wärmepumpe. Sie ist 3 Jahre alt.

Es ist schon der 2. Winter in dem sie ausfällt. Die Firma, von der wir die Heizung bezogen haben, wurde sofort über den Ausfall telefonisch informiert. Man sagte uns, ein Techniker könnte frühestens im Januar kommen und wir sollen die Heizung in den Notbetrieb versetzen.

Im Notbetrieb haben wir einen Stromverbrauch von ca 100kWh pro Tag!!! Wir hatten vorletzten Winter schon einmal einen Heizungsausfall. Da war die Heizung gerade mal 1 Jahr alt. Im Dezember wurde das Problem gemeldet, im Februar war der Heizungsmonteur da und tauschte eine defekte Platine. 3 Monate lief die Heizung im Notbetrieb. Wir hatten eine Stromnachzahlung von 3.000€.

Meine Frage ist: Wer zahlt jetzt die zusätzlichen extrem hohen Stromkosten für den Notbetrieb der Heizung?

Der Ausfall einer Heizung ist ja ein Notfall. Der Kundendienst der Heizungsfirma begründete aber den späten Termin im Januar mit den Worten „Wartungstermine“ hätten Vorrang. Und davon hätten sie momentan so viele, man könne nicht früher zu uns kommen. Wir haben aber noch Gewährleistung auf die Heizung.

Durch Corona, Kurzarbeit und Co haben wir extreme finanzielle Einbußen. Wir können uns eine erneute hohe Stromnachzahlung einfach nicht leisten. Wir sind gelinde gesagt bald pleite. Alle Rücklagen sind aufgebraucht.

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

LG Susanne

Strom, Gewährleistung, Heizung, Rechte, stromkosten, Verbraucher, Verbraucherschutz, Eigenheim, Kostenerstattung, Stromrechnung

Hochzeitslocation storniert, und nun?

Hallo ihr Lieben,

Mein Freund und ich wollen nächsten Juli heiraten, wir hatten uns eine traumhafte Location ausgesucht und ich habe dummerweise zugesagt bevor klar war wie hoch unser Budget ist. Wir haben eine Anzahlung für die verbindliche Terminreservierung geleistet und dann sollte alles weitere folgen (Vertrag wurde keiner abgeschlossen).

Die zuständige Mitarbeiterin meldete sich NICHT bei uns für weitere Details der Verantsaltung durchzugehen (trotz vorheriger Absprache, sie würde sich mit uns in Verbindung setzen), da noch nicht besprochen wurde. Jedenfalls hatten wir ein paar private Probleme und mussten letzendlich die Location absagen.

Ich stornierte sie also, bekam erstmal keine Antwort. Schrieb sie noch einmal per Mail an und erklärt das ich keine Antwort bekam. Dann eine Reaktion, mir wurde gesagt ich bekäme einen Scheck zu geschickt sobald der Termin neu vergeben wurde.

So das war Ende Oktober. Jetzt ist fast Februar und niemand hat sich mehr bei uns gemeldet. Erst rief ich gestern an, da wurde mich gesagt im System sei bermerkt das die Zahlung zurück ging.

Ich rief heute wieder dort an und mir wurde gesagt das der Termin noch nicht vergeben wurde, ich nochmal in 3 Wochen anrufen soll um den Status zu erfahren.

Nun zu meiner Frage. Ich habe weder einen Vertrag unterschrieben, noch wurden weitere Details der Hochzeit besprochen, kein Essen, kein Trinken, keine Deko. Lediglich die Anzahlung. In den AGB's steht lediglich drin das bei "kurzfristiger" Stornierung von Veranstaltungen und Buchungen kosten anfallen können. Nun haben wir aber mehr als 10 Monate vor dem Termin storniert. Was können wir tun? Haben wir ein Recht auf die Rückzahlung?

Herzlichste Grüße T.

Rechte, Stornierung

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