Nach 11 Jahren Erledigungsschreiben?

Am 9.8.2011 hatte ich eine Pfändung auf meinem Konto von Kohl GmbH und Co KG. Nach Ratenzahlungsvereinbarung damals bin ich allem pünktlich nachgekommen. Als alles abbezahlt war, bekam ich mein Erledigungsschreiben von denen. Dieses habe ich aber nach einigen Jahren vernichtet, so wie manche andere Unterlagen auch. Nun bekam ich eine neue Pfändung auf mein Konto, die ich sofort zur Zahlung anweisen wollte. Meine Bank sagte mir zu meinem Erstaunen , dass immernoch die ruhende Pfändung von 2011 auf meinem Konto sei und diese nun wieder aufgelebt ist. Sie sagten mir, das die Kohl GmbH wohl versäumt hatte damals, die ruhende Pfändung aufheben zu lassen. Ich solle mich mit denen in Verbindung setzen und um ein Aufhebungsbescheid bitten, damit der Vorgang sein Ende finden kann. Ich schrieb also Emails mit dem Aktenzeichen von damals das mir die Bank gab und meinen Daten mit der Erläuterungen worum es geht. Auch rief ich dort an. Die erste Dame hörte es sich an und sagte mir das unter meinem Aktenzeichen das ich von der Bank erhielt und meinen sonstigen Daten nichts mehr bei Ihnen zu finden sei. Obwohl sie mir auch zustimmte, das wohl jemand damals es versäumt hatte, die Pfändung aufzugeben, machte sie mir klar , dass sie nichts für mich tun könne, da nichts mehr aufgerufen werden kann. Zum Glück hatte ich auch bei denen auf den AB gesprochen und eine weitere Dame rief mich zurück. Nachdem ich ihr alles erklärt hatte, versicherte sie mir, ein Erledigungsschreiben zu dem Aktenzeichen von damals fertig zu machen. Das geschah auch. Ich freute mich also riesig, endlich das Schreiben bekommen zu haben umd meiner Bank vorlegen zu können... Dort angekommen wurde es eingescannt und kopiert , allerdings mit der Aussage, daß sie es nur verarbeiten können wenn die Kohl GmbH dieses Schreiben DIREKT an meine Bank sendet. Der Herr am Telefon von der Bankpfändungsabteilung vorher sagte mir aber ich bräuchte das Schreiben nur in der Bank abgeben. Wie ich es auch versucht habe. Nun bat man mich , ich solle erneut die Kohl GmbH bitten, dem nachzukommen. Also das Schreiben nochmal an meine Bank zu senden. Mir wurde per Email mitgeteilt von Kohl GmbH und Co KG, das von Ihrer Seite alles getan wurde mit dem Erledigungsschreiben an mich, dass sie keine Daten von damals mehr aufrufen können und das die Bank das so akzeptieren sollte. Ich könne ja ggf. einen Antrag beim Vollstreckungsgericht stellen auf Aufhebung, den schriftlichen Beweis der Erledigung hätte ich ja nun. In diesen ganzen Tagen rief ich aber schon im Amtsgericht das damals zuständig war an und auch die hatten nichts mehr dazu archiviert. "Wir heben alles was sich erledigt hat nur 5 Jahre auf." Die Zeit für einen Anwalt habe ich nicht, ich muss an mein Geld dran kommen. Was könnte ich noch tun? Und was denkt ihr dazu?

Kontopfändung, Inkassounternehmen
Wie lange dauert es nach einer Vollstreckungsankündigung bis ein Geschäftskonto gepfändet wird?

Hallo Comunity,

ich habe aktuell etwas Kopfschmerzen und vielleicht kann der eine oder andere hier mich etwas beruhigen.

Ich habe vor kurzem meinen ersten Mitarbeiter eingestellt und habe leider keinen Lastschrifteinzug bei der Krankenkasse eingerichtet.

Ich bin vor ca. 6 Wochen ( nachweislich ) etwas schwerer an Corona erkrankt und war in dieser Zeit nicht arbeitsfähig, erst seit gestern bin ich wieder gesund und habe ich die Arbeit wieder aufgenommen.

Als ich heute die Post geleert habe musste ich leider feststellen das mich die Krankenkasse des Mitarbeiters mehrmals angeschrieben hat und dadurch weil keine Reaktion meinerseits erfolgt ist haben Sie den Vorgang an das Hauptzollamt weitergeleitet.

Diese haben mir am 05.02.2022 eine Vollstreckungsankündigung zugesendet, in welchem eine Frist von 14 Tagen hinterlegt ist.

Ich war natürlich etwas schokiert und habe mich über mich selbst aufgeregt, denn hätte ich den Lastschrifteinzug eingerichtet, wäre das ganze erst garnicht soweit gekommen.

Ich habe heute sofort die offene Rechnung bei der Krankenkasse ( ein Monatsbeitrag + Mahngbühren ) per Echtzeit überwießen und die zur Vollstreckung übergebene Forderung an das Hauptzollamt per Echtzeit überwießen. Die Krankenkasse konnte ich auch telefonisch erreichen und habe diesen auch umgehend den Lastschrifteinzug für die Zukunft eingerichtet und mitgeteilt das ich auch den Betrag welcher zur Vollstreckung stand in Echtzeit an das Hauptzollamt überwießen habe.

Beim Hauptzollamt konnte ich leider niemanden telefonisch erreichen, da diese nur bis Mittag geöffnet hatten.

Nun habe ich natürlich etwas Angst das mein Geschäftskonto in den nächsten Tagen gepfändet werden könnte und ich ggf. vor noch größeren Problemen stehe weil ich dann ggf. meine Geschäftspartner nicht bezahlen kann.

Hat hier eventuell jemand Erfahrung ob ich das noch befürchten muss oder ob das eher nicht eintreffen wird ?

Mir ist folgender Absatz im Schreiben vom Hauptzollamt aufgefallen:

Mit diesem Schreiben werden Sie nochmals auf die Ihnen bereits bekannt gegebenen vollstreckbaren Bescheide hingewiesen. Es hat ausschließlich informellen und mahnenden Charakter und ist daher nicht rechtsbehelfsfähig.

Kann mir eventuell jemand mitteilen was damit gemeint ist ?

Danke im Voraus

Kontopfändung

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