Vorläufiges Zahlungsverbot Kosten Gerichtsvollzieher?
Hallo, ich habe vom Gerichtsvollzieher ein vorläufiges Zahlungsverbot erhalten. Mein Konto ist er durch P-Konto geschützt. Ich liege unterhalb der Pfändungsgrenze und kann somit nicht gepfändet werden. Eine Ratenzahlung an den Gläubiger werde ich noch aufnehmen. In dem Schreiben waren auch die GV-Kosten aufgeführt. Überweise ich die jetzt dem GV selbst, oder bezahlt das der Gläubiger und setzt diese Kosten auf die Forderung obendrauf? Nicht dass der GV doppelt seine Auslagen bekommt..auf meine Email hat er nicht geantwortet..
2 Antworten
Irrtum. Sie bzw. Ihr P-Konto und das darauf vorhandene Guthaben können sehr wohl gepfändet werden. Sie sind durch die P-Konto-Eigenschaft nur temporär und betragsmäßig auf den Pfändungsfreibetrag begrenzt vor den Auswirkungen einer Kontopfändung geschützt. Wäre die Pfändung nicht wirksam, bräuchte es ja auch keinen Pfändungsfreibetrag!
Sollten Sie einmal viel Geld bekommen oder auch Kleinbeträge zu lange auf dem P-Konto bei aktiver Pfändung lassen, werden Sie die Auswirkungen in Form von zwangsweisen Abführungen seitens der Bank an den Gläubiger spüren.
Nun, ich habe die nächste Zeit kein Einkommen höher als der Pfändungsbetrag..den Rest weiß ich auch, wenn es drüber kann gepfändet werden. Dachte nur, dass evtl. trotz P-Konto das ganze Geld einbehalten wird..
Nun, ich habe die nächste Zeit kein Einkommen höher als der Pfändungsbetrag..den Rest weiß ich auch, wenn es drüber kann gepfändet werden. Dachte nur, dass evtl. trotz P-Konto das ganze Geld einbehalten wird..