EC Karte bei der DKB im Insolvenzverfahren

Hallo! Ich hoffe, jemand kann mir helfen der sich auf dem Gebiet ein bisschen auskennt, weiß welche Rechte ich habe und ggf. Gesetztetexte kennt, auf die ich mich berufen könnte.

Das ist so:

Meine Insolvenz hat diesen Monat begonnen. Letzten Mittwoch wollte ich Geld abheben und meine Karte wurde vom Automaten einkassiert, da meine Finanzen ab dem Zeitpunkt vom Treuhänder betreut wird und er mein Konto schriftlich, meiner Bank gegenüber, freigeben muss. Das alleine wird schon ein paar Tage dauern, da mein Treuhänder noch nicht meine Akte vom Amtsgericht übermittelt bekommen hat. Bis dann meine Bank das Schreiben hat kann es weitere 3 - 4 Werktage dauern. (Zum Glück konnte ein Freund von mir, mir vorerst etwas Geld leihen)

Jetzt das eigentlich große Problem!

Ich hab ein Schreiben von meiner Bank bekommen. Dort heißt es: "...Bitte beachten Sie, dass Ihr Internet-Konto nach erfolgter Freigabe nur auf Guthabenbasis ohne die Ausstellung von Karten genutzt werden kann." Ich bin bei der DKB, eine reine Online Bank. Es gibt keine Filialen an die ich mich wenden könnte. Ich BRAUCHE eine EC Karte um überhaut Geld abheben zu können.

Als ich im Internet ein bisschen stöberte, hab ich gelesen das kein Anspruch auf Onlinebanking/EC Karte besteht. Bei einer Bank die Filial Service anbietet zwar umständlich aber machbar. Aber bei einer Onlinebank nicht vorstellbar.

Ich werde Montag mein Treuhänder und die Bank anrufen, wie das zu verstehen ist. Aber ich wäre trotzdem dankbar hier eine Antwort darauf zu bekommen, bzw ein Tipp an wen ich mich wenden könnte oder welche Rechte ich habe.

Mein erster Gedanke ist, dass es eigentlich Unterschlagung meines Geldes wäre, wenn ich keine Karte bekommen würde, das diese Bank keine anderen Möglichkeiten bietet Geldabzuheben.

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