Privatinsolvenz und Kontopfändung. Ist das möglich?

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Wurde bereits ein Insolvenzantrag gestellt, greift der Pfändungsschutz der alle weiteren Pfändungen unterbindet. Hierauf sollten die Gläubiger hingewiesen werden.

Mehr dazu hier:

http://www.insolvenz-ratgeber.de/private-insolvenz/kontopfaendung/

Es gilt auch festzustellen in welchem Stadium diese Insolvenz ist.

Beantragt?

eröffnet?

in der Wohlverhaltensphase?

Wenn eröffnet ist darf nicht mehr gepfändet werden.

"Ist in Insolvenz" und "mußte Insolvenz anmelden" sind zwei Paar Schuhe. Das Finanzamt hat eine eigene Insolvenzstelle, wüsste von einer laufenden Insolvenz und würde entsprechend reagieren.