Vergleich bei Gläubigern anbieten?

3 Antworten

Quote von 10%? Ich glaube, da wird keine Begeisterung aufkommen, eher der Wille, die Sache nun erst recht durchzuziehen da das als Provokation aufgefasst wird.

Ich kann aber nur 10% aufbringen. Ich bin 42 Jahre alt und bis mein Kleinster 18 wird dauert es auh noch einmal 10 Jahre. Ich habe immer versucht alles in Raten zu zahlen, bis ich in die Hartz IV Schiene rutschte. Ich habe einen 400 EURO Job noch nebenbei, davon darf ich dann 100 behalten.

Ich gehe auch noch putzen auf Rechnung, was mir auch wieder abgezogen wird. Ich könnte auch einfach Zuhause bleiben und Nichts tun, aber ich kämpfe. Irgendwann kann man aber nicht mehr. Ich bin an dem Punkt, wo ich nicht mehr kann, weil meine Kinder auf der Strecke bleiben und der Vater sich einen Scheiss drum kümmert, wie ich es auf die Reihe bekomme. Würde er die Kids jedes zweite WE nehmen, dann könnte ich planen, andere Wege finden, aber er arbeitet ja ständig, so seine Argumentation, wahrscheinlich schwarz, aber was nützt mir denn der Groll? Gar nichts. Es ist so, wie es ist und wenn ich nun den Gläubigern 10% anbiete, um auf die Ursprungsfrage zurückzukommen, könnte es dann klappen?

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@Kerstin71

Du hast das vielleicht etwas fehlinterpretiert: Ich habe nicht sagen wollen, dass Du die Gläubiger provozieren willst. Vielmehr ist es die geringe Höhe der Quote die für sich gesehen provokant wirken dürfte. Allerdings ist das natürlich auch eine Frage des Einzelfalls. Wenn da Gläubiger beteiligt sind, die man persönlich kennt, wird man viel eher Erfolg haben können als bei Großunternehmen. Desweiteren kommt es ja immer darauf an, wie der jeweilige Gläubiger solche Fragen handhabt. Wer schon lange zu vollstrecken versucht, wird eher vergleichsbereit sein als derjenige der noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben zu meint. Einen Versuch wert ist es aber. Betone aber auf jeden Fall, dass Du das Geld keineswegs schon zur Verfügung hast. Nicht, dass irgendwer Vollstreckungschancen wittert.

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Bevor Du einen Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und auf die Restschuldbefreiung stellen kannst,, musst Du zunächst versuchen, Dich außergerichtlich mit denGläubigern zu einigen.

Erst wenn die außergerichtliche Schuldenbereinigung gescheitert ist, kannst Du die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beantragen. Das Scheitern muss von einer geeigneten Stelle (z. B. Schuldnerberatungsstelle) oder Person (z. B. Anwalt) bescheinigt werden (s. § 305 InsO).

Hier kannst Du Dich weiter informieren:

http://www.akademie.de/wissen/glaeubigervergleich-oder-verbraucherinsolvenz

Ich wünsche Dir viel Glück und Kraft,dazu, gut aus dieser fiesen Situation zu kommen.

Ich danke Dir für Deinen Tipp. :-)

Ich werde mir jetzt einen Beratungsschein holen und zum Anwalt gehen. Es handelt sich ursprünglich "nur" um ca. 5.000,00 Euro. Der Rest sind Zinsen, Inkassogebühren etc.

Ich kann nur nicht mehr klar denken und unbelastet meine Selbstständigkeit vorantreiben, wenn der Berg auf meine Scultern drückt.

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@Kerstin71

Gerne ;-))

Hol Dir ganz schnell fachliche Hilfe, damit Du bald wieder klare Gedanken fassen kannst!

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@Primus

Danke Dir!

Ich wünsche Dir das Allerbeste!!!

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@Primus

Ich sage nur, wie es ist und ich mag es, fachliche Kommentare die mir weiterhelfen, auch dementsprechend zu loben. :-)

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@Kerstin71

Dann sage ich herzlichen Dank und freue mich, dass ich helfen konnte!!

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Die Antworten möchte ich ein bisschen ergänzen - es könnte nämlich sein, dass die ein oder andere Forderung bereits verjährt ist.

Hier noch ein Link zu einer m.E. guten Erläuterung bzgl. Verjährung: http://www.channelpartner.de/a/wann-verjaehren-schulden,287595

Hier die kleine 7-Punkte-Checkliste bis zur Insolvenz:

  1. Schritt: Also sortiere deine Schulden nach bereits eingetretener Verjährung. Nicht wegwerfen! Sondern gesondert abheften, um im Falle eines Falles, die Einrede der Verjährung erheben zu können.

  2. Schritt: Titulierte Forderungen (Vollstreckungstitel und Gerichtsurteile) in Liste schreiben um sich einen Überblick zu verschaffen.

  3. Schritt: Kassensturz machen! Wieviel Geld steht zur sofortigen Schuldentilgung zur Verfügung?

  4. Schritt: Kontaktaufnahme mit dem Gläubiger um ggf. einen Vergleich auszuhandeln. Zum Beispiel: Ich zahle 30% der Forderung sofort - gegen Herausgabe des Titels. Forderung ist damit erledigt. Achtung: Schriftform beachten! Erst zahlen, wenn der Gläubiger schriftlich dieser Regelung zugestimmt hat. (Hüte dich davor, dem Gläubiger Geld anzubieten, dass Du tatsächlich nicht hast. Das erfüllt u.U. den Tatbestand des Betruges.)

  5. Schritt: Mit den Gläubigern, die sich nicht auf einen Vergleich eingelassen haben, verträgliche, durchhaltbare Ratenzahlung vereinbaren - und sich daran halten!

  6. Schritt: Hilft das alles nichts oder scheint dir dieser Weg zu unüberschaubar, wende Dich an eine kostenlose Schuldnerberatung in deinem Ort. (Caritas, Diakonie usw.) Hüte dich vor selbsternannten Schuldnerberatern, die versprechen gegen Geld deine Schulden zu regulieren. Das ist in der Regel die teuerste Variante und bringt am Wenigsten.

  7. Schritt: Privatinsolvenz einleiten - in Begleitung und Vorbereitung der Schuldnerberatung. (Warte mit diesem Schritt auf jeden Fall bis nach dem 01.07.14 - dann besteht nämlich wegen einer Gesetzesänderung die Möglichkeit der verkürzten Restschuldbefreiung schon nach drei Jahren.)