Hallo, ich habe vor 2 Jahren Privatinsolvenz beantragt und bin in der Wohlverhaltensphase. Das Finanzamt zählt auch zu den Gläubigern mit 7000 Euro Schulden. Ich habe den Lohnsteuerausgleich für 2007 abgegeben und einen Bescheid erhalten, daß das Guthaben in Höhe von 2700 Euro mit den offenen Forderungen verrechnet wird. Meine Frage: Darf das Finanzamt auch die Fahrtkosten mit den Einkommensteuerschulden verrechnen? Ich habe einen täglichen Weg zu Arbeit von 70 km hin und zurück und darf keine Pendlerpauschale erhalten? Wer weiß etwas? Vielen Dank