EC Karte bei der DKB im Insolvenzverfahren
Hallo! Ich hoffe, jemand kann mir helfen der sich auf dem Gebiet ein bisschen auskennt, weiß welche Rechte ich habe und ggf. Gesetztetexte kennt, auf die ich mich berufen könnte.
Das ist so:
Meine Insolvenz hat diesen Monat begonnen. Letzten Mittwoch wollte ich Geld abheben und meine Karte wurde vom Automaten einkassiert, da meine Finanzen ab dem Zeitpunkt vom Treuhänder betreut wird und er mein Konto schriftlich, meiner Bank gegenüber, freigeben muss. Das alleine wird schon ein paar Tage dauern, da mein Treuhänder noch nicht meine Akte vom Amtsgericht übermittelt bekommen hat. Bis dann meine Bank das Schreiben hat kann es weitere 3 - 4 Werktage dauern. (Zum Glück konnte ein Freund von mir, mir vorerst etwas Geld leihen)
Jetzt das eigentlich große Problem!
Ich hab ein Schreiben von meiner Bank bekommen. Dort heißt es: "...Bitte beachten Sie, dass Ihr Internet-Konto nach erfolgter Freigabe nur auf Guthabenbasis ohne die Ausstellung von Karten genutzt werden kann." Ich bin bei der DKB, eine reine Online Bank. Es gibt keine Filialen an die ich mich wenden könnte. Ich BRAUCHE eine EC Karte um überhaut Geld abheben zu können.
Als ich im Internet ein bisschen stöberte, hab ich gelesen das kein Anspruch auf Onlinebanking/EC Karte besteht. Bei einer Bank die Filial Service anbietet zwar umständlich aber machbar. Aber bei einer Onlinebank nicht vorstellbar.
Ich werde Montag mein Treuhänder und die Bank anrufen, wie das zu verstehen ist. Aber ich wäre trotzdem dankbar hier eine Antwort darauf zu bekommen, bzw ein Tipp an wen ich mich wenden könnte oder welche Rechte ich habe.
Mein erster Gedanke ist, dass es eigentlich Unterschlagung meines Geldes wäre, wenn ich keine Karte bekommen würde, das diese Bank keine anderen Möglichkeiten bietet Geldabzuheben.
3 Antworten
Mein erster Gedanke ist, dass es eigentlich Unterschlagung meines Geldes wäre, wenn ich keine Karte bekommen würde, das diese Bank keine anderen Möglichkeiten bietet Geldabzuheben.
Also zum einen können nur körperliche Gegenstände unterschlagen werden und Du glaubst doch wohl nicht, dass Dein Geld da in bar herum liegt. Sodann ist das Abheben ja wohl nicht die einzige Möglichkeit der Verfügung über ein Guthaben. Man kann es überweisen. Das steht Dir frei. Wenn Du Geld bar abheben willst, mußt Du Dir eine andere Bankverbindung suchen. Außer bei den Sparkassen wird man Dich aber sicher nicht als Kunden haben wollen.
Aus bestimmten Gründen werde ich bei keiner anderen Bank ein Konto bekommen, auch nicht bei einer Sparkasse. Ich habe bereits versucht ein Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen, es wurde jedesmal abgelehnt, darunter auch Sparkassen.
Da ich es studiert habe glaube ich die Sache besser beurteilen zu können als Du. Und Sache ist das richtige Stichwort: Sache kann nur der körperliche Gegenstand sein und nur verrate mir mal, wo es beim Kontoguthaben den körperlichen Gegenstand gibt. Das ist ein Forderungsrecht. Oder meinst Du, bei der Bank würde Dein Guthaben in einem separaten Fach in bar liegen und dann per Brieftaube oder Transporthamster zu dem Geldautomaten gebracht bei dem Du gerade Geld abheben willst?
Du hast es (was eigentlich) studiert und kannst keinen wirklich brauchbaren Ratschlag geben? Das tut mir leid...
Im Falle einer "Kontoplünderung" durch Angehörige oder Kriminelle wird unter anderem auch von "Unterschlagung" gesprochen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kontoplünderung
Und da wir beide ja nun offensichtlich wissen, dass es keine Transporthamster und Brieftauben für Geldangelegenheiten gibt, sondern sowas auch Online stattfinden kann, ohne Dagoberts Tresor, denke ich immer noch, das Geldguthaben eine "Sache" sein kann, die unter Umständen unterschlagen werden kann.
Da ich Dir die Zeit ersparen möchte, einen ebensolchen Kommenter dazu zu schreiben, erspare ich mir die Zeit, eine Antwort zu schreiben.
Nur zur Unterschlagung: Neben der beweglichen Sache gehört auch eine Aneignungsabsicht dazu, die Du der Bank beim besten Willen nicht unterstellen kannst.
Wenn man etwas nicht weiß ist das keine Schande. Wenn man dann aber als elendiger Besserwisser auftritt, wird es nur noch lästig. Du hast keine Ahnung vom Thema, also enthalte Dich der Stellungnahme.
Wo hab ich denn gemeint etwas besser zu wissen? Im Gegenteil, ich hab um Rat gebeten. Aber natürlich möchte ich es auch nachvollziehen können...
Ich sehe es aber auch nicht ein, mich von dir als ein bisschen dümmlich hinstellen zu lassen!
Ich habe lediglich etwas in Frage gestellt was du behauptet hast. Und ganz offensichtlich hab ich damit sogar Recht gehabt.
Und ganz offensichtlich hab ich damit sogar Recht gehabt.
Glaub nur weiter daran, irgendwann wirds besser.
Liebe Mitglieder,
bitte bleibt bei euren Diskussionen sachlich. Ansonsten müssen die entsprechenden Beiträge gelöscht werden.
Freundliche Grüße
Jürgen vom Finanzfrage.net Support
Das ist eben ein Nachteil einer Onlinebank, kostet nix, hat aber einen eingeschränkten Service .... aber das sollte Dir doch vorher schon bekannt gewesen sein.
Sorry, aber was ist das für eine Antwort? Eingeschränkten Service? Was genau meinst du...? Das man nicht auf sein Geld zugreifen kann? Das sollte bei einer Bank eigentlich eine Grundvorraussetzung sein, oder nicht?
Wer bei einer Online-Bank ein Konto eröffnet sollte sich vorher darüber informieren, welche Zugriffsmöglichkeiten es bzgl. des Guthabens gibt.
Sich nachher darüber aufzuregen macht wenig Sinn, wenn ich also ein billiges Konto haben möchte, muß ich eben einen eingeschränkten Servive in Kauf nehmen, sprich in Deinem Fall auf die Möglichkeit der Barabhebung am Schalter zu verzichten.
ich habe dieses Konto seit vielen Jahren und wusste damals nicht das ich eines Tages in so einer Situation sein werde - so viel dazu.
Und warum überhaupt billiges Konto? Die meisten Konten sind Kontoführungsbefreit solange ein bestimmter Betrag monatlich einfließt.
Und abgesehen davon beantwortet es eben nicht meine Frage sondern ist einfach nur ein blöder, sinnfreier Beitrag. Vielleicht hast du meinen post auch nicht verstanden. Ich kann somit GAR kein Geld abheben. Ich denke das ich mich völlig zu Recht aufrege und nach Rat suche. Mir ist sicherlich kein Vorwurf zu machen....
Das Geld jeden Monat auf ein anderes Konto zu überweisen, damit ein Bekannter für mich Bargeld abheben kann, was ich ja nun mal zum Leben benötige, ist ja wohl kaum eine Lösung.
Aber hier gibts echt nur Klugscheisser....
Tja, solche Konten verursachen viel Arbeit und Kosten bei einer Bank. Vermutlich ist das eine ganz bewusste Entscheidung der Bank diese Kunden durch nicht ausreichende Lösungen zu anderen Anbietern zu treiben.
ich war etwas stutzig wegen der Definition "körperlichen Gegenstand". Laut StGB §246 bezieht sich eine Unterschlagung auf "fremde bewegliche Sachen". Und Guthaben auf einem Konto ist beweglich, sonst wären Überweisungen nicht möglich.
Vielleicht finden sich noch User die sich etwas tiefgehender damit auskennen.
Danke erstmal für deine Antwort.