Freiberufler – die besten Beiträge

Künstler und Liebhaberei

Ich hätte mal eine Frage in Bezug auf Liebhaberei, ich versuche mich sehr kurz zu fassen. Ich bin nebenberuflicher Musiker und mache seit 15 Jahren Independentmusik, bislang ohne Einnahmen aber von ersten Tag an belegbare Ausgaben (insbesondere Equitment).

Derzeit überlege ich meine Musik in Portale wie den iTunes-Store zum Kauf anzubieten. Ich gehe nicht davon aus, dass je ein Totalgewinn erzielt wird. Hierbei wären die bisweilen Aufwendungen der 15 Jahren einfach zu hoch, dass diese je wieder eingespielt werden, aber wirklich ausgeschlossen wäre das nicht. Man weiß ja nie.

Da ich die früheren Ausgaben ohnehin nicht mehr als selbständiger Freiberufler ansetzen kann, überlege ich das Projekt als Liebhaberei fortzusetzen, auch in der Hoffnung, dass der iTunes-Verkauf größere Einnahmen erwirtschaften wird, als ich im jeweiligen Veranlagungsjahr an Aufwendungen habe. Eine Gewinnerzielungsabsicht liegt nach meiner Meinung dennoch nicht vor.

Die globale Fragen die sich daraus ergeben würden, wären:

  1. ob Liebhaberei für mich als Künstler anhand dieser beschriebenen Konstellation gangbar und ohne weiteres durchsetzbar wäre?

  2. wenn ja, ob in der Tat die Einnahmen solange den Finanzamt nicht angezeigt werden müssen, solange kein Totalgewinn erzielt worden ist und keine Umsatzsteuerpflicht vorliegt?

  3. wenn ja, darf dann anteilig das Musikzimmer in der eigenen Wohnung für all die 15 Jahre als Aufwendung gerechnet werden?

Freiberufler, Künstler, Steuern

Freiberuflich oder gewerblich Tätigkeit?

Hallo zusammen,

ich benötige ihre Unterstützung bezüglich der steuerlichen Einstufung meiner Tätigkeit.

Im August 2023 habe ich ein Gewerbe angemeldet. Im Jahr 2023 konnte ich jedoch keine Kunden gewinnen. Erst im Jahr 2024 habe ich mit einem Kunden zusammengearbeitet und hierfür einen Vertrag über eine feste Laufzeit und einen Festpreis abgeschlossen.

Gemäß diesem Vertrag habe ich für den Auftraggeber folgende Leistungen erbracht (Zitat aus dem Vertrag): 

"2. Die Dienstleistungen bestehen in der Durchführung aller Aktivitäten, die auf die vollständige und effektive Umsetzung der Projekte des Kunden abzielen, und zwar:

- Entwurf und Aufbau eines umfassenden Vertriebskonzepts mit Umsatzprognosen, kontinuierlicher Verfolgung von Verkaufsstatistiken und Aktivitätsanalysen. Der Auftragnehmer legt klare und erreichbare Umsatzziele und Leistungsmaßstäbe fest.

- Führen umfassende Marktanalysen durch und stellen diese bereit, um die vorherrschenden Kundenbedürfnisse, optimale Preispläne, wettbewerbsfähige Preise und sinnvolle Rabattstrukturen zu ermitteln. 

- Der Auftragnehmer muss umsetzbare Erkenntnisse liefern, um Verkaufsstrategien als Reaktion auf dynamische Markttrends anzupassen.

- Entwickeln Verkaufshandbücher, Leitfäden und Schulungsprogramme, um die Kompetenz und das Können des Vertriebsteams zu verbessern. Verbessern die Verkaufstechniken, die Kundenbindungsfähigkeiten und den Verhandlungsprozess.

- Entwickeln und implementieren ein robustes Leistungsbewertungssystem (KPI-basiert oder ähnlich) und Motivationsstrategien für die Innenvertiebsfunktion".

Nach meiner Einschätzung handelt es sich dabei um eine freiberufliche Tätigkeit. Da ich aktuell meine Steuererklärung für 2024 vorbereite, möchte ich sicherstellen, ob diese Einordnung korrekt ist.

Was denkt ihr, ob ich meine Steuererklärung als Freiberufler abgeben kann, oder muss es gewerblich sein (plus Gewerbesteuererklärung :( )?

Freiberufler, Gewerbesteuer, Steuererklärung

Nebenberuflich Selbständig – welcher Steuersatz fällt auf mich zu? 42% oder niedriger?

Um hohe Kosten für den Steuerberater zu vermeiden, fülle ich meine Steuererklärung beim ELSTER selbst aus. Ich habe in diesem Jahr einen regulären Job mit zusätzlichem Einkommen (selbständiger Arbeit) mit einem Gesamtgewinn von etwa 16.000 Euro ausgeübt.

Ich möchte mich nur nach der Kombination der Steuern erkundigen, die ich am Ende des Jahres zahlen muss? Ich habe in meinem regulären Job (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) mehr als 80.000 Euro verdient und dies wurde bereits über meine Gehaltsabrechnungen versteuert.

Wird dieses zusätzliche Einkommen mit meinem Einkommen zusammengerechnet oder separat behandelt?

Beispiel:
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: ca. 80k EUR
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: ca. 16k EUR

Ich weiß immer, dass es diese Tabelle gibt, in die man Daten aus verschiedenen Einkommensquellen eintragen kann – und dass freiberufliche und nicht freiberufliche Tätigkeiten unterteilt sind, daher weiß ich, dass dies hoffentlich dann auch unterschiedlich behandelt wird, oder? Ich weiß, dass es manchmal den höchsten Steuersatz von 42 % gibt, der manchmal auf das Einkommen fällt.

Gibt es eine Möglichkeit abzuschätzen, was mich in meinem Fall erwartet? Natürlich werde ich die EÜR-Anlage auch ausfüllen.

Danke! :)

einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Freiberufler, Selbstständigkeit, freiberufliche Tätigkeit

Wie hoch ist das Schonvermögen ab 2023 und wie kann man kurzfristig ungeschütztes in Schonvermögen umwandeln?

Hallo,

bei verschiedenen Quellen wird Schonvermögen auch als "geschütztes Vermögen" definiert.

Die Fragen:

1) Ist das Schonvermögen bei Wohngeld, Bürgergeld, Energiebeihilfen und ähnlichem identisch hoch?

2) Welcher Betrag gilt ab Januar 2023? (im Internet werden Summe zwischen 5000 und 80000 Euro genannt. Oder aber auch Lebensalter in Jahre mal 500 Euro)

3) Wie ist eine relativ kurzfristige, legale Umwandlung von ungeschütztem Vermögen (welches also bei staatlichen Beihilfen angerechnet wird) in Schonvermögen möglich? Ein Beispiel habe ich bisher gefunden: ein arbeitsunfähiger Freiberufler mit einem Vermögen von 100000 Euro investiert 50000 Euro in die Sanierung (Fenster, Türen) etc. seiner kleinen ETW. Da Immobilien anscheinend unbegrenzt zum Schonvermögen gehören, soll dies legal sein?

Wäre es auch möglich (und vor allem sinnvoll?) wenn zB ein 60jähriger eine größere Summe in einen Riestervertrag (auch Schonvermögen) einzahlt?

Oder gibt es noch andere Möglichkeiten ungeschütztes in Schonvermögen "umzuwandeln"? Vielleicht auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Ersparnisse noch relativ, der spätere Rentenanspruch eines Selbständigen gering ist.

Für Antworten danke im Voraus

Altersvorsorge, Rente, Freiberufler, selbständig, Wohngeld, Schonvermögen, Bürgergeld, Energiepauschale

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