von freiberuflicher Arbeit in Festanstellung wie kann ich ein Jahresbrutto kalkulieren?

Ich arbeite gerade in einem freiberuflichen Projekt, ich spiele mit dem Gedanken mich befristet einstellen zu lassen wegen Rentenversicherungsbeiträge, und auch wegen anderer Gründe (evtl. wegen eines Einbürgerungsantrags 20 Monate Anstellung in der letzten 24 Monate, wenn ich es richtig verstanden habe, oder würde es auch mir evtl auch die freiberuflichen Einnahmen akzeptiert).<-sorry für die lange EInführung

Und jetzt zu der Frage:

Nehmen wir an ich erziele in einem Jahr 130k EUR brutto Einkommen als Freiberufler,

das ist mit 1800Stunden/Jahr kalkuliert, das ist schon Urlaub mit eingerechnet (also 25Tage*8Stunden abgezogen unbezahlt, bei Krankheit wäre natürlich der Betrag noch weniger, weil diese Stunden auch nicht bezahlt werden)

Ich habe Folgendes im Netz gefunden:

"Die gesetzlich vorgegebenen Lohnnebenkosten für Arbeitgeber (Sozialversicherung, Umlagen, etc.) betragen durchschnittlich etwa 21 % des Bruttoentgelts."

Wie kann ich mein Bruttojahresgehalt ausrechnen damit ich auf den gleichen Betrag wie bei der Freiberuflichkeit.

Würde ich mit der folgenden Rechnung richtig liegen?

130.000/1,21 = 107.438EUR also ? Der Vermittler kriegt das gleiche Geld von dem Endkunde für mich. Die Rechnung habe ich so gemacht, dass ich davon ausgehe, dass ich nicht krank werde.

Muss ich etwas noch irgendwelches Puffer für eventuelle Krankheitstage einrechnen?

Könnten mir bitte jemand einige Hinweise geben? Vielen Dank schon mal,

Rentenversicherung, Freiberufler, Selbstständigkeit, Sozialversicherung, Unternehmen
Aufgabe Selbstständigkeit nach 3 oder 4 Jahren ohne Einnahmen – steuerliche Konsequenzen?

Folgende Situation: Die Steuerjahre 2013 bis 2019 hat eine Person eine erfolgreiche freiberufliche Selbstständigkeit aufgebaut. 2020 wurde geheiratet und zunächst Elterngeld bezogen, bis ins Jahr 2021. Effektiv wurde seit dem Steuerjahr 2020 kein Einkommen mehr erzielt durch die Selbstständigkeit. Trotzdem wurde ein Arbeitsplatz in einer Bürogemeinschaft durchgängig gemietet bis heute und als Verlust in der Steuererklärung eingerechnet. Durch die gemeinsame Veranlagung mit dem Ehepartner wurden dadurch vermutlich Einkommenssteuern gespart.

Jetzt, bei der Prüfung der Steuererklärung für das Jahr 2022, fragt das Finanzamt nach, wann denn voraussichtlich wieder Gewinn erzielt werden wird. Tatsächlich wurden auch im Jahr 2022 keine Einnahmen bzw. Gewinne erzielt, die Selbstständigkeit wird 2024 aufgegeben werden, zugunsten einer Festanstellung, die besser zum Familienleben passt.

Die Frage ist daher: Wie kann die Frage des Finanzamts korrekt beantwortet werden, um Rückzahlungen bzw Nachforderungen des Finanzamts zu vermeiden? Im Raum steht wohl der Verdacht, dass keine Gewinnabsicht besteht/bestand.

Wie lässt sich dieser Verdacht argumentativ entschärfen, so dass zumindest das Steuerjahr 2022 noch unter der Annahme versteuert wird, dass eine Gewinnabsicht bestand. Und erst im erfolglosen Jahr 2023 die Entscheidung gefällt wurde, die Selbstständigkeit aufzugeben. Ein Arbeitsvertrag für 2024 existiert bereits, so dass diese tatsächliche Entwicklung auch untermauert werden könnte. Die Kosten für den Arbeitsplatz außerhalb des Wohnsitzes sind natürlich auch real und dokumentiert.

Wer hat hierzu Rat?

einkommensteuer, Finanzamt, Freiberufler, Selbstständigkeit, Steuererklärung, Rückforderung

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